So reagieren Sie richtig auf falsche Rechnungen

So reagieren Sie richtig auf falsche Rechnungen

Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eineRechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnungmit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso imBriefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einerunbekannten Firma.

Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarifverweist in solchen Fällen auf den Hinweis der Verbraucherzentrale:"Nutzer sollten abhängig vom Absender der Rechnung beziehungsweiseMahnung unterschiedlich auf die falschen Forderungen reagieren.“

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen,mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglichschriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zubeheben. Allerdings ist es hierbei wichtig, die korrekt abgerechnetenEntgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, solltenVerbraucher jedoch zurückhalten. Kuch meint: "Am besten teilenBetroffene dem Anbieter in einem Brief genau mit, welche Posten siezurückweisen und warum sie nur einen Teil der Rechnung begleichen." Beieinem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, dennbereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einengerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten dahersofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Anderssieht es bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus.
Mit denverschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträgezu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt odereinen Vertrag abgeschlossen haben. Wer in die Falle tappt undbedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält,sollte weder bezahlen noch ´sicherheitshalber´ eine Kündigung desvermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassenes zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht.Betroffene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können die Forderungdes Inkasso-Unternehmens beispielsweise mithilfe eines Musterbriefs derVerbraucherzentrale schriftlich zurückweisen. Des Weiteren sollte einNachweis über den angeblich abgeschlossenen Vertrag eingefordertwerden.

Besser schriftlich
Generell ist in allen Fällen die schriftliche Form per Brief oder sogarals Einschreiben in der Regel erfolgversprechender als einHotline-Anruf oder eine E-Mail. Die Information landet so gleich an derrichtigen Stelle und wird nicht über ein Call-Center umgeleitet.Kuch rät: "Alle schriftlichen Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden,solange der Rechnungsstreit noch läuft. Im Falle einesGerichtsverfahrens können diese Schreiben als Beweismaterial dienen."Bestehen Gläubiger auf ihre Forderungen oder ist bereits eingerichtlicher Mahnbescheid eingegangen, sollten sich Verbraucher an dieörtliche Verbraucherzentrale wenden oder sich einen Rechtsanwaltsuchen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss diese vor demKontaktieren eines Anwalts einschalten. Betrugsversuche sind denVerbraucherzentralen meist bekannt und diese können auch beim Stelleneiner Strafanzeige helfen.werden.

(Presseservice: teltarif.de)

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