Pflege zu Hause: Wer zahlt was?

Pflegende Hände

Den Umzug in ein Pflegeheim möchten die meisten Menschen im Alter so lange wie möglich hinauszögern oder gleich ganz vermeiden. Mit der Hilfe von Angehörigen, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und einem seniorengerechten Umbau der Wohnung ist das auch oft möglich. Doch was ist mit den Kosten? Viele Leistungen werden von Kostenträgern übernommen. Hier die Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten häuslicher Pflege im Überblick:

Pflegekasse
Die wichtigste Anlaufstelle, wenn es um die Finanzierung häuslicher Pflege geht, ist die Pflegekasse. (Ausnahme: Ist die Pflegebedürftigkeit auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen, kann statt der Pflegekasse die Berufsgenossenschaft für entsprechende Leitungen zuständig sein.) Leistungshöhe und –umfang richten sich nach dem Pflegegrad. Gezahlt wird sowohl für die Pflege durch Angehörige als auch für professionelle Pflege, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst. Zudem sind zur Entlastung von pflegenden Angehörigen der Besuch in Tagespflegeeinrichtungen, Aufenthalte in der Kurzzeitpflege und der Einsatz einer Verhinderungspflege möglich.
Auch für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel sind Produkte, die den Alltag und die Lebensführung für Pflegebedürftige und Pflegende erleichtern. Es handelt sich um Gegenstände wie Pflegebetten und deren Zubehör, Pflegerollstühle oder Lifter zur Mobilisierung, sowie Hygienehilfsmittel (z.B. Bettpfannen oder Urinflaschen). Viele Gegenstände werden dabei leihweise zur Verfügung gestellt, solange ein entsprechender Pflegebedarf andauert.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hygieneprodukte, die größtenteils für den Einmalgebrauch bestimmt sind, wie Einmalhandschuhe, Inkontinenzprodukte oder Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse zahlt dafür maximal 40 € monatlich.
Kosten für erforderliche Umbauten im Wohnumfeld werden von der Pflegekasse ebenfalls bezuschusst.
Übrigens: Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, besteht grundsätzlich der Anspruch auf eine kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung, die unter anderem genau über die Leistungen der Pflegekassen informieren kann. Die Möglichkeit zur Pflegeberatung sollte die Pflegeversicherung automatisch innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung anbieten.

Private Pflegezusatzversicherung
Die Pflegeversicherung kommt meist nicht voll für alle Kosten im Rahmen der Pflegebedürftigkeit auf. Oft müssen Versicherte bestimmte Zuzahlungen oder Aufzahlungen leisten.
Wurde eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, kann sie für entsprechende Kosten genutzt werden.

Elternunterhalt
Können Pflegebedürftige nicht selbst für den Eigenanteil an ihren Pflegekosten aufkommen, sind die Kinder zahlungspflichtig. Das gilt allerdings nur, wenn deren Einkommen einen Mindestbetrag übersteigt.

Sozialamt
Der Sozialhilfeträger leistet unter bestimmen Voraussetzungen die sogenannte „Hilfe zur Pflege“, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und weder die pflegebedürftige Person noch deren Angehörige für die Kosten aufkommen können.

Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt Kosten, die im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen entstehen. Das betrifft nicht nur ärztliche Behandlungen und Medikamente. Auch für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte) und therapeutische Maßnahmen (z. B. Physiotherapie) kommt die Krankenkasse auf. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Wer in seiner Mobilität entsprechend eingeschränkt ist, hat zudem das Recht auf Fahrtkostenerstattung für Behandlungsfahrten.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 

Sind altersgerechte Umbauten nötig, um die Pflege zu Hause überhaupt möglich zu machen, ist das meist ein großer Kostenfaktor.
Hier können Fördermöglichkeiten der KfW genutzt werden. Infrage kommt entweder der sehr zinsgünstige Kredit 159 der KfW oder der Investitionszuschuss 455-B. Letzterer bezuschusst förderfähige Maßnahmen mit maximal 5.000 € oder mit maximal 10 % der förderfähigen Gesamtkosten. Anders als der Kredit muss dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Kombiniert werden, können die beiden Förderleistungen nicht.

Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

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