Altenpflege zu Hause - die 7 wichtigsten Tipps

Wird eine Person aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder auch wegen einer Krankheit pflegebedürftig, bietet sich als Alternative zum Pflegeheim die ambulante Pflege an. Die Pflege übernehmen meist pflegende Angehörige und/oder professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes. Die ambulante oder auch häusliche Pflege hat den Vorteil, dass die Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden können. Bei der Kranken- oder Altenpflege zu Hause sollten diese Tipps berücksichtigt werden.

Die Einschätzung des Hausarztes ist wichtig für den medizinischen Dienst

Sobald eine Pflegebedürftigkeit einer Person festgestellt wird, müssen die Voraussetzungen für die häusliche Pflege geschaffen werden. Kommt die Person aus dem Krankenhaus, muss zeitnah mit dem behandelnden Arzt gesprochen werden. Der Arzt informiert über den bevorstehenden Entlassungstermin, empfiehlt weitere Therapien und verschreibt für die Folgetage die benötigten Medikamente. Alles, was wichtig ist, wird dem Hausarzt in einem Kurzbrief mitgeteilt. Gleichzeitig muss der Hausarzt benachrichtigt werden, damit die benötigten Hilfsmittel verordnet werden können. Mit dem Hausarzt wird der Pflegebedarf geklärt. Seine Einschätzung ist wichtig für den medizinischen Dienst.

Die Leistungen der Pflegekasse sind nur auf Antrag erhältlich

Mit den Sozialversicherungsbeiträgen zahlt man als Angestellter oder Arbeiter in die Pflegekasse ein. Wer eingezahlt hat, kann auch Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Für den ersten Antrag genügt ein formloses Schreiben, das bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen eingereicht wird. Der oder die Pflegebedürftige muss unterschreiben und die Krankenkasse bezahlt ab Eingang des Antrags. Das richtige Antragsformular wird dann von der Pflegekasse zugestellt. Das Ausfüllen des Formulars ist aufgrund der verwendeten Fachbegriffe nicht einfach. Falls der Hausarzt nicht hilft, kann ein Pflegeexperte hinzugezogen werden. Die Pflegekasse schickt nach Antragseingang einen Gutachter, der den Pflegegrad beurteilt. Anhand dieses Gutachtens des medizinischen Diensts legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest. Im Falle einer Ablehnung kann zweimal Widerspruch eingelegt werden. Kommt es dann zu keiner Entscheidung, ist das Sozialgericht zuständig.

Verschiedene Hilfsmittel erleichtern den Alltag des Pflegebedürftigen

Schon während des Feststellungsverfahrens der Pflegekasse können die benötigten Hilfsmittel organisiert werden, um dem Pflegebedürftigen den Alltag zu erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel ein Rollator, Rollstuhl, Treppenlift, Pflegebett und Inkontinenzmittel. Bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit haben die betagten oder kranken Personen auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch wie beispielsweise Einweghandschuhe, Betteinlagen und Desinfektionsmittel. Falls der Bedürftige tagsüber alleine in seiner Wohnung ist, kann ein Hausnotruf wichtig sein. Je nach Pflegegrad werden die Kosten von der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen.

Angehörige werden bei Bedarf von Pflegediensten unterstützt

Nicht jeder Angehörige hat die Zeit oder auch die Nerven sich 24 Stunden um einen Angehörigen zu kümmern. Hilfe und Unterstützung bietet ein ambulanter Pflegedienst, der entweder unterstützend hilft oder die Pflege komplett übernimmt. Wer die Pflege übernehmen kann, erfahren die Angehörigen beim Sozialdienst der Klinik oder auch beim Hausarzt. Die Pflegekasse, verschiedene Wohlfahrtsverbände und selbst so mancher Nachbar kann einen Pflegedienst empfehlen. Wer nicht direkt eine passende Pflegekraft finden kann, der kann auch Jobs in der Altenpflege auf passenden Online Plattformen, wie Jobbörsen ausschreiben. Bei der häuslichen Pflege übernehmen die Pflegedienste die Hilfe beim Anziehen, reichen das Essen oder sie unterstützen die Person bei der Morgentoilette. Bei Bedarf wird auch die Einnahme von Medikamenten überwacht.

Der Vergleich verschiedener Pflegedienstleister kann sich rentieren

Den Pflegebedürftigen stehen in der Regel ihre Rente und das Geld aus der Pflegekasse zur Verfügung. Da die Pflegedienste für ihre Dienstleistungen recht unterschiedliche Preise aufrufen, kann sich ein Vergleich im Vorfeld rentieren. Um verschiedene Pflegedienste miteinander vergleichen zu können, sollte man einfach einen persönlichen Vorstellungstermin vereinbaren. Die Leitung des Pflegediensts kommt zu einem Gespräch mit Sicherheit gerne vorbei. Die Leitung oder der Mitarbeiter des Pflegediensts klärt die Angehörigen und auch den Pflegebedürftigen über den Leistungskatalog und auch über die anfallenden Kosten auf. Zusätzlich haben Pflegedienste in der Regel immer eine Liste, auf denen die Vergütungen für ihre Leistungen aufgeführt sind.

Der Pflegeplan muss gemeinsam mit dem Pflegedienst erstellt werden

Viele Pflegebedürftige und auch Angehörige müssen auf das Geld achten, das ihnen für die ambulante Pflege zur Verfügung steht. Es ist dadurch wichtig, dass der Pflegeplan detailliert mit dem Pflegedienst durchgesprochen wird. Leistungen, die vielleicht nicht benötigt werden, können dadurch ausgeschlossen werden. Im umgekehrten Fall gibt es Pflegeleistungen, die komplett angenommen werden sollten, weil Sie zu einem Gesamtpaket zählen. Dies ist unter anderem bei der großen Morgentoilette der Fall. Hat sich der Pflegebedürftige zum Beispiel die Zähne geputzt oder sich angezogen, bevor der Pflegedienst kommt, muss diese Leistung trotzdem komplett bezahlt werden. Eine Möglichkeit, mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen, erfolgt über Zeitkontingente. Bei Zeitkontingenten wird nur die Zeit berechnet, in der die Pflegerin oder der Pfleger vor Ort sind und nicht die entsprechende Leistung.

Pflegende Angehörige dürfen sich selbst nicht vergessen

Die häusliche Pflege kann für Angehörige sehr schwierig sein. Übernimmt man die Pflege selbst, kann man einen Bonus für die Pflege von Angehörigen erhalten, wird aber gleichzeitig womöglich persönlich auch sehr in Anspruch genommen. Wer eine Pause braucht oder auch mal krank wird, kann die Ersatzpflege oder Verhinderungspflege beantragen. Wenn nötig, bezahlt die Pflegekasse für bis zu 6 Wochen pro Jahr einen Ersatz. Die Ersatz- oder Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden, wenn der Angehörige Termine hat, die wahrgenommen werden müssen. Wenn die Angehörigen in den Urlaub gehen, kann der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Einrichtung untergebracht werden. Ab der Pflegestufe 2 haben Pflegebedürftige für einen Zeitraum von längstens 8 Wochen ein Anspruch auf derzeit 1612 Euro pro Jahr. Wer keine Pflegestufe hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege beantragen. Die Kosten werden dann komplett oder anteilig von der Krankenkasse übernommen.

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Kommentare

  1. Aus 3 Pflegestufen wurden nun 5 Pflegegrade
    Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen zum 01.01.2024 um 5% auf der Basis von 2017 erhöht, betrifft über 87 % der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit über 4,3 Mio..
    Die Leistungszuschläge zur stationären Pflege werden weiter jährlich um weitere 5% - 10% erhöht.
    Die Leistungsbeträge zur Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege sollen zu einem Gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengelegt werden.
    Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Kalendertage pro Jahr, analog den Kinderpflegezeiten.
    Die Sach- und Geldleistungen sollen zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.
    Die Förderung von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege soll ausgebaut werden und die Förderung seit 2019 bis mit 100 Mio.€ bis 2030 beibehalten werden. Die 100 Mio.€ für die Digitalisierung seit 2019 sollen auslaufen.

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