Was ist Kurzzeitpflege? Unterstützung für Patienten und Angehörige

Kurzzeitpflege ist ein Begriff, der oft in Zusammenhang mit der Pflege älterer oder kranker Menschen verwendet wird. Doch was bedeutet er genau? Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende, vollstationäre Pflege in einer spezialisierten Einrichtung, die dann zum Einsatz kommt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa bei Krankheit der pflegenden Person oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie ist ein wichtiges Element im Pflegesystem, das dazu beiträgt, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Kurzzeitpflege – Leistungen im Überblick

Die Kurzzeitpflege bietet eine Reihe von Leistungen. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung einer vollstationären Pflege – das heißt rund um die Uhr – einschließlich der Unterbringung und Verpflegung. Je nach Pflegebedarf können auch spezielle Therapien und Aktivitäten in den Alltag integriert werden. Allerdings ist die Dauer der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege begrenzt.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Grundsätzlich haben alle Personen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung bzw. einem Pflegeheim. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Alter der betroffenen Person und davon, ob die Pflege zuhause oder in einer Einrichtung stattfindet.

Wann wird Kurzzeitpflege von der Pflegekasse bezahlt?

Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse bezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

Pflegebedürftigkeit: Die betroffene Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Dieser wird durch einen Antrag und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachter festgestellt.

Notwendigkeit der Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege muss notwendig sein, weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die pflegende Person urlaubsbedingt oder aufgrund von Krankheit ausfällt oder wenn der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensivere Pflege benötigt.

Verfügbarkeit eines Pflegeplatzes: Es muss ein Platz in einer Pflegeeinrichtung für Kurzzeitpflege verfügbar sein.

Kosten der Kurzzeitpflege
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Finanzielle Aspekte der Kurzzeitpflege

Die Kosten für Kurzzeitpflege werden grundsätzlich von der Pflegekasse getragen, sofern ein anerkannter Pflegebedarf besteht. Dabei unterscheidet man drei Kostenposten: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche Aufwendungen, wie zum Beispiel für Medikamente oder spezielle Therapien. Unter bestimmten Bedingungen kann es auch Zuschüsse geben, die helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Im Kontext einer Kurzzeitpflege fördert die Pflegekasse hauptsächlich die Pflegekosten, die den größten Anteil der Gesamtkosten ausmachen. Sie leistet einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro, der unabhängig vom Pflegegrad, allerdings erst ab Pflegegrad 2, ausgezahlt wird. Falls das Budget für Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann dieses zusätzlich zur Finanzierung der Kurzzeitpflege herangezogen werden. Auf diese Weise kann der maximale jährliche Zuschuss von der Pflegekasse auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden.

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten fallen grundsätzlich in den Bereich des Eigenanteils. Allerdings können Sie den Entlastungsbetrag und andere verfügbare Ressourcen zur Deckung des Eigenanteils verwenden.

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nur einen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, müssen in der Regel von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen getragen werden. In bestimmten Fällen können jedoch zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden.

Was kostet ein Tag in der Kurzzeitpflege?

Die Kosten für einen Tag in der Kurzzeitpflege können erheblich variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Region, dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen, der Art der Pflege, die benötigt wird, und der spezifischen Einrichtung.

Die Kosten setzen sich in der Regel aus drei Komponenten zusammen:

Pflegekosten: Dies sind die Kosten für die eigentliche Pflegeleistung. Sie werden basierend auf dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person berechnet.

Unterkunft und Verpflegung: Hierzu gehören die Kosten für das Zimmer und die Mahlzeiten. Diese Kosten sind in der Regel unabhängig vom Pflegegrad.

Investitionskosten: Dies sind die Kosten, die die Einrichtung für ihren Betrieb aufbringen muss, z. B. für Instandhaltung, Personal etc.

Während die Pflegekasse die Pflegekosten und einen Teil der Investitionskosten übernimmt, müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eventuell verbleibende Investitionskosten in der Regel von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen getragen werden.

Zuschüsse für die Kurzzeitpflege

In Deutschland erhalten Pflegebedürftige verschiedene Zuschüsse für die Kurzzeitpflege von ihrer Pflegekasse. Der Umfang dieser Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und wird auf Grundlage des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) gewährt.

Zuschuss für Pflegeleistungen: Die Pflegekasse übernimmt im Jahr 2023 bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr. Diese Leistung wird direkt an die Einrichtung gezahlt, in der die Kurzzeitpflege durchgeführt wird.

Zuschuss aus dem Budget für Verhinderungspflege: Wenn die Verhinderungspflege im selben Jahr nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, kann dieser Betrag (ebenfalls bis zu 1.774 Euro) zusätzlich für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Dadurch erhöht sich der mögliche Zuschuss für die Kurzzeitpflege auf maximal 3.386 Euro im Jahr.

Zuschuss für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads können Pflegebedürftige auch einen Zuschuss für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat erhalten. Dieser kann auch für die Kosten der Kurzzeitpflege verwendet werden, sofern diese Leistungen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.

In bestimmten Fällen, wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, kann Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Pflegeheim

Dauer und Anspruch auf Kurzzeitpflege

Die Dauer der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege ist gesetzlich auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt. Die tatsächliche Dauer kann je nach individuellem Bedarf und der Verfügbarkeit von Pflegeplätzen variieren.

Wie bereits erwähnt, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Allerdings kann der individuelle Bedarf den Anspruch beeinflussen. So kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ein erhöhter Bedarf bestehen, der den Anspruch auf Kurzzeitpflege erhöht.

Kurzzeitpflege beantragen

Um Kurzzeitpflege zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese informiert Sie über die notwendigen Schritte und die einzureichenden Unterlagen. Häufig sind dies ärztliche Atteste und Nachweise über den Pflegebedarf. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen.

Um die Kurzzeitpflege zu beantragen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig:

Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Zunächst sollte Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufgenommen werden. Diese kann Auskunft darüber geben, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden und wie das weitere Vorgehen ist.

Antragstellung: Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. In der Regel ist dafür ein spezielles Formular auszufüllen, das von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wird.

Entscheidung der Pflegekasse: Nach Prüfung des Antrags wird die Pflegekasse eine Entscheidung treffen und den Antragsteller darüber informieren.

Für die Beantragung von Kurzzeitpflege in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, muss zunächst ein gesonderter Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Auch hier kann die Pflegekasse Auskunft über das genaue Verfahren geben.

Männlicher Patient in der Kurzzeitpflege

Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege sind dazu da, pflegende Angehörige zu entlasten. Der Hauptunterschied liegt darin, dass Kurzzeitpflege eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist, während Verhinderungspflege die vorübergehende Übernahme der Pflege zu Hause durch eine andere Person bedeutet, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad im Krankenhaus: Übergangspflege

In bestimmten Fällen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, kann auch ohne einen Pflegegrad ein Anspruch auf sogenannte Übergangspflege bestehen. Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende stationäre Pflege, die dazu dient, den Übergang von der Krankenhausbehandlung zurück in den Alltag zu erleichtern.

Wie finde ich einen Kurzzeitpflege-Anbieter in der Nähe?

Die Suche nach einer Pflegeeinrichtung für Kurzzeitpflege kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

Online-Suche

Viele Pflegeeinrichtungen haben eine Internetpräsenz und können über eine einfache Online-Suche gefunden werden. Sie können auch Online-Datenbanken oder Plattformen verwenden, die speziell auf Pflege- und Gesundheitsdienste abzielen, um Pflegeheime in Ihrer Nähe zu finden. Solche Plattformen bieten oft auch Bewertungen und Erfahrungsberichte.

Beratungsstellen

Sie können sich auch an lokale Beratungsstellen wenden. Dies können kommunale Sozialämter, Pflegestützpunkte oder andere Pflegeberatungsstellen sein. Diese können oft eine Liste von Pflegeeinrichtungen in der Nähe bereitstellen und bei der Suche unterstützen.

Pflegekassen

Ihre Pflegekasse kann ebenfalls eine wichtige Ressource sein. Die Pflegekassen verfügen in der Regel über umfangreiche Datenbanken mit zugelassenen Pflegeeinrichtungen und können Ihnen bei der Suche nach einer passenden Einrichtung helfen.

Ärzte und medizinisches Personal

Sie können auch Ihren Arzt, das Krankenhauspersonal oder den medizinischen Dienst um Empfehlungen bitten. Sie können oft geeignete Einrichtungen empfehlen und weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Bei der Auswahl einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ist es wichtig, nicht nur die Verfügbarkeit eines Platzes in einer Pflegeeinrichtung, sondern auch andere Faktoren wie die Qualität der Pflege, die Ausstattung der Einrichtung und die Zufriedenheit der bisherigen Nutzer zu berücksichtigen. Es kann auch hilfreich sein, die Einrichtung persönlich zu besuchen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.

Pfleger hilft pflegebedürftigem Mann

Was tun, wenn man keinen Pflegeplatz bekommt?

Es kann vorkommen, dass man trotz Anspruch auf Kurzzeitpflege keinen freien Pflegeplatz findet. In solch einer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Andere Einrichtungen suchen: In manchen Fällen kann es notwendig sein, den Suchradius zu erweitern und andere Pflegeeinrichtungen in Betracht zu ziehen. Dabei kann es hilfreich sein, den Rat von lokalen Sozialdiensten oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Verhinderungspflege in Betracht ziehen: Wenn kein Pflegeplatz für eine Kurzzeitpflege verfügbar ist, könnte eine Verhinderungspflege eine Alternative sein. Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Person – das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein professioneller Pflegedienst sein – vorübergehend die Pflege zu Hause. Für Verhinderungspflege gibt es ebenfalls finanzielle Leistungen von der Pflegekasse.

Pflegedienst beauftragen: In manchen Fällen kann auch ein ambulanter Pflegedienst eine Lösung sein. Diese Pflegedienste kommen in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und übernehmen dort die Pflege.

Unterstützung durch Tages- oder Nachtpflege: Tages- und Nachtpflege sind Angebote, die Pflegebedürftige für einige Stunden am Tag betreuen, während die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

Bei der Suche nach einer passenden Lösung sollten immer die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Situation der pflegebedürftigen Person im Vordergrund stehen. Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeplatz benötigen, können Sie sich an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Diese können oft bei der Suche helfen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.

Fazit

Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie bietet Entlastung in Situationen, in denen die gewohnte Pflege vorübergehend nicht möglich ist, und trägt dazu bei, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhalten. Wenn Sie oder ein Angehöriger Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Denn eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Fragen & Antworten

In der Regel wird das Budget für Kurzzeitpflege nicht direkt an den Pflegebedürftigen oder seine Familie ausgezahlt. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel direkt die Kosten für die Pflegeleistungen, die in der Einrichtung für Kurzzeitpflege erbracht werden, bis zu einem bestimmten Betrag und für eine bestimmte Dauer pro Jahr.

Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige oder seine Familie keine direkte Zahlung für die Kurzzeitpflege erhält, sondern dass diese Mittel zur Deckung der Kosten verwendet werden, die in der Einrichtung für Kurzzeitpflege anfallen.

Die Pflegekasse deckt in der Regel nicht die gesamten Kosten für die Kurzzeitpflege. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung oder für zusätzliche Dienstleistungen, die in der Einrichtung für Kurzzeitpflege erbracht werden, müssen in der Regel von dem Pflegebedürftigen oder seiner Familie getragen werden.

Die Kurzzeitpflege kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer betreuenden Person, wie einem Familienmitglied, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten, beantragt werden.

Der Eigenanteil in der Kurzzeitpflege hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die individuellen Pflegekosten der Einrichtung, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, eventuelle zusätzliche Investitionskosten und der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt.

In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung im Jahr 2023 für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro Euro für maximal acht Wochen. Zudem kann, wenn nicht das gesamte Budget für Verhinderungspflege ausgeschöpft wurde, dieser Betrag (ebenfalls bis zu 1.774 Euro Euro) für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Damit erhöht sich der mögliche Zuschuss auf maximal 3.386 Euro im Jahr.

Die Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen als Eigenanteil von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen getragen werden. Dieser Eigenanteil kann beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, eventuelle zusätzliche Investitionskosten und etwaige zusätzliche Pflegekosten abdecken.

Für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege in Deutschland muss grundsätzlich ein Pflegegrad vorliegen. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person eine bestimmte Stufe der Pflegebedürftigkeit erreicht hat, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste festgestellt wurde.

Es gibt fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5), die unterschiedliche Stufen der Pflegebedürftigkeit darstellen. Auch Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad (Pflegegrad 1) können Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Leistungen, die die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege übernimmt, ist unabhängig vom Pflegegrad ist. Das bedeutet, dass die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr (im Jahr 2023 sind das bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen) die Kosten für die Kurzzeitpflege übernimmt, unabhängig davon, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat.

Falls noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, muss zuerst ein gesonderter Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit der Person durch den MDK oder einen anderen Prüfdienst begutachtet und ein entsprechender Pflegegrad festgelegt. Informationen zum genauen Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen können bei der zuständigen Pflegekasse eingeholt werden.

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