Betreuung für einen Menschen, von dem man geschieden ist

Vielleicht mag mein Beitrag, dem einen oder andern von Nutzen sein.
Ich habe in einem andern Beitrag erzähkt, dass meine geschiedene Frau seit einigen Wochen in einem Pflegeheim ist mit der Diagnose Alzheimer. Trotz der Scheidung, deren Gründe hier nichts zur Sache tun, habe ich nie aufgehört, diese Frau zu lieben, und ich fühle mich auch heute, gerade in dieser Situation, verantwortlich für sie.

Aus diesem Grunde, habe ich zusammen mit einem meiner Söhne, die Betreuung für meine Frau beantragt und auch zugesprochen erhalten. Ich selbst bin auch 76, so dass es sinnvoll war, gleich einem Sohn mit in die Betreuung zu nehmen, und zwar eigenständig, also nicht eine gemeinsame Betreuung. Und das hat sich als richtig herausgestellt, denn für das Gericht bin ich eine fremde Person, also nicht gleichgestellt mit einem Ehemann oder direktem Nachkommen. Dadurch habe ich nicht mehr die gleichen Rechte wie ein Ehemann oder ein direkter Nachkomme und muss dem Vormundschaftsgericht gegenüber weit mehr Rechenschaft ablegen. Das macht mich traurig, aber ich verstehe auch die Gründe der Behörden und finde es absolut richtig und begrüssenswert, dass diese hilflose und damit abhängige Menschen schützt. Und es hindert mich ja nicht daran, weiterhin ffür meine Frau da zu sein, solange es für sie wichtig ist, und dafür zu sorgen, dass es ihr gut geht.

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