Der stressfreie Wegweiser: Pflegebedarf bei Senioren optimal planen
Heute leben rund 16 Millionen Menschen in Deutschland, die über 60 Jahre alt sind, und bis 2030 wird diese Zahl auf 22 Millionen steigen. Der Pflegebedarf bei Senioren ist daher ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Im Augenblick sind etwa 2,1 Millionen Menschen in der Bundesrepublik pflegebedürftig, und diese Zahl wird in den nächsten 32 Jahren voraussichtlich auf 3,4 Millionen ansteigen.
Mit dem richtigen Wissen über Senioren Hilfsmittel im Haushalt und einer guten Planung der Senioren Pflege lassen sich viele Herausforderungen bewältigen. Die Pflege für Senioren umfasst verschiedene Aspekte – von grundlegenden Voraussetzungen für Pflegeleistungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen wie dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Außerdem übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese und weitere Leistungen helfen dabei, den Senioren Pflegebedarf optimal zu decken und die Lebensqualität im Alter zu verbessern.
In diesem Wegweiser erfahren Sie alles Wichtige, um den Pflegebedarf richtig einzuschätzen, geeignete Hilfsmittel auszuwählen und die verfügbaren finanziellen Unterstützungen optimal zu nutzen.
Pflegebedarf verstehen: Was Senioren wirklich brauchen
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Während im Dezember 1999 noch 2,02 Millionen Menschen pflegebedürftig waren, erhöhte sich diese Zahl auf 2,34 Millionen im Dezember 2009 und auf beachtliche 5,69 Millionen im Dezember 2023. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, erheblich – während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 11% pflegebedürftig sind, liegt dieser Anteil bei Menschen ab 90 Jahren bei 87%.
Unterschied zwischen Pflegebedarf und Pflegegrad
Der Pflegebedarf beschreibt die tatsächliche Unterstützung, die ein Mensch aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen benötigt. Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Dies umfasst körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, die nicht selbstständig kompensiert werden können.
Der Pflegegrad hingegen ist eine offizielle Einstufung, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen klassifiziert:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Die Einstufung erfolgt anhand eines strukturierten Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), wobei sechs Module bewertet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Typische Anzeichen für steigenden Pflegebedarf
Ein erhöhter Pflegebedarf bei Senioren zeigt sich oftmals durch verschiedene Anzeichen:
Körperliche Hinweise:
- Nachlassende Mobilität und Schwierigkeiten beim Gehen oder Treppensteigen
- Häufigere Stürze und unerklärliche Verletzungen
- Probleme bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden
Kognitive Veränderungen:
- Vergesslichkeit und Orientierungsprobleme
- Versäumte Termine und Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme
- Verwirrtheit und Probleme bei Entscheidungen
Veränderungen im Haushalt:
- Der Haushalt gerät zunehmend außer Kontrolle
- Wäsche stapelt sich, Mahlzeiten bleiben unzubereitet
- Post wird nicht mehr bearbeitet
- Einkäufe werden vergessen oder mehrfach durchgeführt
Besonders wichtig ist zu beachten, dass nicht jeder ältere Mensch automatisch pflegebedürftig wird. Allerdings sollten die genannten Anzeichen ernst genommen werden, da sie auf einen beginnenden oder steigenden Pflegebedarf hinweisen können.
Wie sich der Alltag im Alter verändert
Mit zunehmendem Alter verändern sich viele Aspekte des täglichen Lebens. Chronische Erkrankungen führen dazu, dass ältere Menschen im Alltag direkter und langfristiger gefordert sind als in früheren Lebensphasen. Gleichzeitig nehmen die Möglichkeiten ab, funktionale Einschränkungen zu kompensieren.
Die Denkprozesse verändern sich ebenfalls. Ältere Menschen denken oftmals langsamer und gemächlicher. Andererseits entwickeln sich auch neue kognitive Fähigkeiten – etwa ab dem 45. Lebensjahr bilden sich neuronale Vernetzungen, die komplexeres Denken und kreativere Kompensationsmöglichkeiten ermöglichen.
Der Alltag wird für viele Senioren zur ständigen Herausforderung. Selbst einfache Aufgaben wie Einkaufen können beschwerlich werden – sei es, weil Einkaufslisten vergessen werden oder weil die Einkaufstaschen zu schwer geworden sind. Dies setzt die Betroffenen unter permanenten Druck.
Bemerkenswert ist, dass trotz dieser Herausforderungen die meisten älteren Menschen zu Hause leben möchten. In der Schweiz leben selbst bei den über 90-Jährigen noch mehr als die Hälfte in den eigenen vier Wänden. Diese Selbstständigkeit zu bewahren und gleichzeitig den nötigen Senioren Pflegebedarf zu decken, ist eine zentrale Aufgabe bei der Planung von Pflegemaßnahmen.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Der richtige Einsatz
Im Bereich der Seniorenpflege spielen Hilfsmittel eine entscheidende Rolle, um sowohl die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern als auch die Pflegenden zu entlasten. Die richtige Auswahl und der korrekte Einsatz dieser Hilfsmittel können den Pflegebedarf bei Senioren erheblich erleichtern und die Lebensqualität deutlich verbessern.
Was sind Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Bei der Unterstützung pflegebedürftiger Senioren ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln wesentlich. Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um Menschen mit Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen im Alltag zu unterstützen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Beispiele hierfür sind Anziehhilfen, Bade- und Duschhilfen, Gehstöcke oder Rollatoren.
Pflegehilfsmittel hingegen sind speziell für den Einsatz in der häuslichen Pflege konzipiert. Sie werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungshilfen
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, FFP2-Masken
Beispiele für Hilfsmittel im Haushalt
Im Haushalt können verschiedene Hilfsmittel den Alltag von Senioren erleichtern. Für die Nahrungsaufnahme sorgt ergonomisches Besteck mit Griffverdickung dafür, dass selbstständiges Essen gefördert wird. Schnabeltassen sind ideal für Senioren mit Schluckbeschwerden oder zitternden Händen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind Greifzangen unverzichtbar, um Gegenstände vom Boden aufzunehmen, ohne sich bücken zu müssen.
Auch im Bad werden spezielle Hilfsmittel benötigt. Haltegriffe neben Waschbecken, Toilette oder in der Dusche bieten zusätzliche Sicherheit. Toilettensitzerhöhungen erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen, während Anti-Rutsch-Unterlagen Stürze vermeiden.
In der Küche unterstützen multifunktionale Deckelöffner Senioren mit eingeschränkter Handbeweglichkeit beim Öffnen von Flaschen und Gläsern. Für die Sicherheit sorgen Hausnotrufsysteme, die per Knopfdruck Hilfe rufen können.
Wann ist welches Hilfsmittel sinnvoll?
Der sinnvolle Einsatz von Hilfsmitteln hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Grundsätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: sie mindestens Pflegegrad 1 haben, zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden.
Bei nachlassender Feinmotorik oder Erkrankungen wie Parkinson und Arthritis sind spezielles Besteck und Trinkhilfen sinnvoll. Treten Mobilitätseinschränkungen auf, sollten Gehhilfen, Haltegriffe und Aufstehhilfen zum Einsatz kommen. Für bettlägerige Personen sind Pflegebetten, Lagerungshilfen und spezielle Beistelltische empfehlenswert.
Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel anfällt. Dieser entfällt allerdings, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden. Für Verbrauchsprodukte werden monatlich bis zu 42 Euro erstattet. Während für Pflegehilfsmittel grundsätzlich kein Rezept erforderlich ist, kann eine ärztliche Verordnung dennoch ratsam sein, um die Kostenübernahme zu sichern.
Darüber hinaus können auch Pflegefachpersonen notwendige Hilfsmittel empfehlen. Diese Empfehlung muss schriftlich erfolgen und darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch kann entweder ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, oder ein Vertragspartner der Pflegekasse wird mit der Beschaffung beauftragt.
Pflegebedarf richtig einschätzen und planen
Die richtige Einschätzung des Pflegebedarfs bildet das Fundament für eine optimale Versorgung im Alter. Der Weg zu passenden Unterstützungsleistungen beginnt mit einer systematischen Bewertung der individuellen Situation. Ende 2023 waren rund 5,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, jeder mit ganz eigenen Bedürfnissen. Eine genaue Bedarfsanalyse ist daher unerlässlich, um Pflegeleistungen zielgerichtet einsetzen zu können.
Pflegegrad beantragen: So funktioniert es
Zunächst muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter mit einer Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof diese Aufgabe.
Der Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch und kündigt diesen vorher an – unangekündigte Besuche finden nicht statt. Bei dieser Begutachtung sollten idealerweise auch Angehörige oder Betreuer anwesend sein, um ein umfassendes Bild der Pflegesituation zu vermitteln.
Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Lebensbereichen:
- Mobilität (motorische Fähigkeiten)
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nach dem Hausbesuch erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten, das an die Pflegekasse übermittelt wird. Diese entscheidet daraufhin über den Pflegegrad. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. In dringenden Fällen wie etwa bei Krankenhausaufenthalten oder Hospizbetreuung gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.
Pflegeberatung nutzen: Wo gibt es Hilfe?
Angesichts der Komplexität des Pflegesystems ist eine fundierte Beratung besonders wertvoll. Versicherte haben laut Gesetz einen Anspruch auf Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse. Dieser Anspruch gilt nicht nur für bereits Pflegebedürftige, sondern auch für Personen, die einen Antrag gestellt haben oder bei denen ein Hilfe- und Beratungsbedarf erkennbar ist.
Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater auch nach Hause. Diese Beratung ist kostenlos und kann durch barrierefreie digitale Angebote ergänzt werden.
Darüber hinaus stehen folgende Beratungsangebote zur Verfügung:
- Pflegestützpunkte, die als gemeinsames Dach für Beratungsleistungen dienen
- Regionale Pflegeberatungsstellen der Kommunen
- Beratung durch Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz
In Niedersachsen gibt es beispielsweise die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN), die sowohl eine Seniorenberatung für Menschen ohne Pflegegrad als auch eine Pflegeberatung für Menschen mit Pflegegrad anbieten.
Pflegebedürftigkeit dokumentieren
Eine sorgfältige Dokumentation der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für eine angemessene Einstufung und spätere Leistungsansprüche. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Pflegeaufwand systematisch zu erfassen. Darin werden alle Hilfestellungen und deren Dauer über ein bis zwei Wochen festgehalten.
Die Dokumentation sollte folgende Bereiche umfassen:
- Benötigte Hilfen im Haushalt (Mahlzeiten zubereiten, Haushaltsarbeiten, Einkäufe)
- Pflegerische Alltagshilfen (An- und Auskleiden, Körperpflege, Mobilität)
- Bedarf an sozialer Betreuung
- Alltagskompetenz und Selbstgefährdungspotenzial
- Medizinische Behandlungspflege
Für eine mögliche spätere Höherstufung des Pflegegrads ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig. Laut Statistiken werden etwa 70% der Höherstufungsanträge mit guter Dokumentation positiv beschieden, während ohne klare Nachweise die Erfolgsquote auf unter 40% sinkt.
Neben dem Pflegetagebuch sollten auch folgende Unterlagen gesammelt werden:
- Relevante Arzt- und Krankenhausberichte
- Aktueller Medikamentenplan
- Auflistung genutzter Hilfsmittel
- Dokumentation des Pflegedienstes (falls vorhanden)
Eine professionelle Pflegedokumentation dient nicht nur der Nachweisführung, sondern ermöglicht durch konkrete Vorgaben ein einheitliches Vorgehen aller Pflegepersonen und erleichtert die Überprüfung der geplanten Pflegemaßnahmen. Besonders bei einem späteren Höherstufungsantrag sind diese Nachweise von unschätzbarem Wert.
Finanzierung und Antragstellung leicht gemacht
Die finanzielle Seite des Pflegebedarfs verunsichert viele Familien. Wer trägt welche Kosten? Welche Zuschüsse gibt es? Mit dem richtigen Wissen wird die Finanzierung des Senioren Pflegebedarfs deutlich einfacher.
Wer zahlt was? Pflegekasse vs. Krankenkasse
Obwohl eng miteinander verknüpft, haben Krankenkasse und Pflegekasse unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Krankenkasse übernimmt medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung wie Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Im Gegensatz dazu trägt die Pflegekasse Kosten bei festgestellter Pflegebedürftigkeit, die durch den Medizinischen Dienst begutachtet wurde.
Für die meisten Menschen ist die Pflegekasse bei ihrer Krankenkasse angesiedelt, der Kontakt bleibt also identisch. Allerdings gilt ein wichtiger Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenkasse. Beide Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungen – während die Krankenkasse beispielsweise Rollstühle und Toilettenhilfen übernimmt, zahlt die Pflegekasse für spezielle Pflegehilfsmittel.
Zuzahlung und Aufzahlung erklärt
Bei der Finanzierung von Hilfsmitteln müssen verschiedene Kostenbestandteile beachtet werden. Die Zuzahlung ist ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil und beträgt bei technischen Pflegehilfsmitteln 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Diese entfällt jedoch, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden.
Anders verhält es sich mit der Aufzahlung. Diese fällt nur an, wenn sich der Versicherte bewusst für ein höherwertiges Produkt entscheidet, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Wichtig zu wissen: Versicherte haben immer Anspruch auf ein Hilfsmittel, das ohne Aufzahlung von der Krankenkasse finanziert wird.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40-Euro-Pauschale
Besonders praktisch ist die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken. Die Pflegekassen übernehmen hierfür monatlich bis zu 42 Euro ohne zusätzliche Zuzahlung.
Für diese Leistung gibt es zwei Wege: Entweder kaufen Pflegebedürftige die Produkte selbst und reichen die Quittungen bei der Pflegekasse ein, oder sie beauftragen einen Vertragspartner der Pflegekasse mit der Lieferung. Bei der zweiten Variante erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Voraussetzung ist lediglich ein Pflegegrad ab Stufe 1 sowie die häusliche Pflege.
Die Beantragung kann formlos oder mit einem Formular der Pflegekasse erfolgen und gilt nach Genehmigung für einen längeren Zeitraum – ein monatlicher Neuantrag ist nicht nötig. Zudem müssen Pflegehilfsmittel im Gegensatz zu regulären Hilfsmitteln nicht ärztlich verordnet werden.
Digitale Helfer und moderne Lösungen
Moderne Technologien verändern zunehmend die Pflegelandschaft und bieten neue Möglichkeiten, den Pflegebedarf bei Senioren zu decken. Diese digitalen Helfer können sowohl die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen fördern als auch Pflegenden wertvolle Unterstützung bieten.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sind speziell entwickelte Apps oder browserbasierte Webanwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich bis zu 53 Euro für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Diese Anwendungen sollen dabei helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Bevor eine DiPA von der Pflegekasse erstattet wird, muss sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach strengen Kriterien geprüft werden. Dazu gehören Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Robustheit und Datenschutz. Allerdings ist bislang noch keine DiPA zugelassen (Stand: Januar 2025).
Gesundheits-Apps für Senioren
Neben DiPA existiert eine Vielzahl an Gesundheits-Apps, die Senioren im Alltag helfen können. Diese Apps unterstützen bei verschiedenen gesundheitlichen Herausforderungen:
- Medikamentenerinnerung: Apps wie Medisafe oder MyTherapy erinnern an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten und weisen auf den schwindenden Vorrat hin.
- Notrufsysteme: Die Nora-Notruf-App ermöglicht in Notsituationen Hilferufe per Knopfdruck oder Chat, wenn Sprechen nicht möglich ist.
- Spezielle Anwendungen: Für Menschen mit Demenz bietet die App "Auguste" Lernspiele zur Förderung der Hirnleistung, während "Be My Eyes" Sehbehinderten durch Videochats mit Freiwilligen hilft.
- Fur Hunde Besitzer empfiehlt sich eine GPS Tracker App.
Besonders während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Senioren, die Gesundheits-Apps nutzen, deutlich gestiegen.
Hausnotrufsysteme und Sturzsensoren
Da etwa 30 von 100 Senioren über 65 Jahren mindestens einmal jährlich stürzen, gewinnen Sturzsensoren zunehmend an Bedeutung. Diese Systeme erkennen Stürze automatisch und lösen einen Notruf aus, selbst wenn die Person bewusstlos ist.
Moderne Sturzsensoren sind entweder als tragbare Geräte (Armbänder, Halsketten, Clips) oder als in der Wohnung installierte Systeme erhältlich. Die meisten Sensoren verfügen über 3D-Bewegungssensoren, die ruckartige Bewegungen erkennen und bei ausbleibender Folgebewegung einen Alarm auslösen.
Fortschrittliche Modelle bieten zusätzliche Funktionen wie GPS-Ortung, Freisprechfunktionen oder die Überwachung von Gesundheitsdaten. Liegt ein Pflegegrad vor, werden solche Systeme von der Pflegekasse bezuschusst.
Fazit
Die steigende Anzahl pflegebedürftiger Senioren stellt Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Mit aktuell 5,1 Millionen Pflegebedürftigen und einer erwarteten Zunahme auf 3,4 Millionen bis zum Jahr 2055 gewinnt die richtige Planung des Pflegebedarfs zunehmend an Bedeutung. Entsprechend wichtig ist ein umfassendes Verständnis der verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Weg zur optimalen Versorgung beginnt mit der frühzeitigen Erkennung von Anzeichen steigender Pflegebedürftigkeit. Danach folgt die sorgfältige Dokumentation aller Einschränkungen sowie die Beantragung des passenden Pflegegrads. Diese systematische Vorgehensweise bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Geeignete Hilfsmittel spielen eine zentrale Rolle bei der Bewältigung des Alltags. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme sowie Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel können den Pflegealltag deutlich erleichtern. Außerdem übernehmen die Pflegekassen einen Großteil der Kosten für diese Hilfsmittel, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert.
Die Finanzierung der Pflege bleibt dennoch für viele Familien eine große Herausforderung. Daher ist es besonders wichtig, alle verfügbaren Leistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro oder die 42-Euro-Pauschale für Verbrauchsmaterialien zu kennen und zu nutzen. Pflegeberatungsstellen bieten hierzu wertvolle Unterstützung und sollten frühzeitig kontaktiert werden.
Digitale Lösungen eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität im Alter. Obwohl digitale Pflegeanwendungen noch am Anfang stehen, können bereits jetzt zahlreiche Gesundheits-Apps und Sturzsensoren die Selbstständigkeit und Sicherheit älterer Menschen fördern.
Der Wunsch, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben, bleibt für die meisten Senioren zentral. Durch rechtzeitige Planung, den gezielten Einsatz von Hilfsmitteln und die Nutzung aller finanziellen Unterstützungsleistungen lässt sich dieser Wunsch trotz steigendem Pflegebedarf oftmals erfüllen. Eine frühzeitige und durchdachte Pflegeplanung bedeutet letztlich mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alter – für Pflegebedürftige ebenso wie für ihre Angehörigen.
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