Pflegegrade erklärt: Leistungen und Unterstützung für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige Frau
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Pflegegrade sind ein zentrales Element im deutschen Pflegesystem. Sie bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person und sind die Grundlage für die Bereitstellung von Pflegeleistungen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Pflegegrade, ihre Einstufung und die damit verbundenen Leistungen. Zudem erläutern wir, wie ein Pflegegrad beantragt wird und was bei einer Ablehnung zu tun ist.

Was sind Pflegegrade?

Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person und gibt an, wie stark ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Seit 2017 haben die Pflegegrade die früheren Pflegestufen abgelöst, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1: Leichte Einschränkungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Wesentliche Einschränkungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen der Selbständigkeit mit speziellen pflegerischen Anforderungen

Einstufung und Punkte-Tabelle

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die dann zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst werden. Die möglichen 100 Punkte im Pflegegutachten setzen sich aus sechs verschiedenen Modulen zusammen. Diese Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein: Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Punkte zu den Pflegegraden:

Grad der SelbständigkeitPunktezahlPflegegrad
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit12,5 bis unter 271
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit27 bis unter 47,52
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit47,5 bis unter 703
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit70 bis unter 904
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen90 bis 1005
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Jedes dieser Module wird individuell bewertet, und die gewichtete Gesamtpunktzahl ergibt den finalen Pflegegrad.

Pflegeantrag stellen
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Beantragung eines Pflegegrades

Um einen Pflegegrad zu beantragen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Begutachtung durch den MD: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes wird einen Hausbesuch durchführen und die Pflegebedürftigkeit der Person beurteilen.
Bescheid abwarten: Die Pflegekasse informiert Sie schriftlich über den Pflegegrad.
Beispiel: Frau Müller stellt einen Antrag auf Pflegegrad. Ein Gutachter besucht sie zu Hause, bewertet ihre Selbstständigkeit und stellt fest, dass sie 50 Punkte erreicht. Frau Müller wird somit in Pflegegrad 3 eingestuft.

Das Gutachten: So wird der Pflegegrad bestimmt

Für die Erstellung des Pflegegutachtens besucht Sie ein Pflegegutachter in Ihrem Zuhause – sei es in der eigenen Wohnung oder im Haus oder im Pflegeheim. Er verschafft sich einen umfassenden Überblick über Ihre Pflegesituation, stellt relevante Fragen und gibt Ihnen erste Tipps zur Pflege sowie Empfehlungen für Hilfsmittel.

In einigen Fällen kann die Begutachtung auch per Telefon (strukturiertes Telefoninterview) erfolgen. 

Nach dem Besuch erstellt der Gutachter das Pflegegutachten. Dieses folgt einem festgelegten Begutachtungsverfahren und bestimmt den Pflegegrad, den Sie erhalten.

Das Pflegegutachten basiert auf klaren Richtlinien, die zur Einstufung in einen Pflegegrad führen. In verschiedenen Kategorien werden Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit vergeben, wobei die Gesamtpunktzahl den Pflegegrad bestimmt.

Tipps für die Begutachtung

Bei der Begutachtung sollte eine vertraute Person des Pflegebedürftigen anwesend sein. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, folgende Dokumente und Informationen bereitzuhalten:

  • Eine Liste der täglich benötigten Medikamente oder einen Medikationsplan sowie eine Übersicht der verwendeten Hilfsmittel.
  • Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate.
  • Pflegedokumentation, sofern ein Pflegedienst involviert ist.
  • Falls regelmäßig eine Pflegeperson kommt, sollte auch diese beim Termin anwesend sein.

 Geld- und Sachleistungen

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche finanzielle Leistungen zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die monatlichen Pflegegeldbeträge:

PflegegradPflegegeld (Euro)Pflegesachleistungen (Euro)
1125 (Entlastungsbetrag)keine Pflegesachleistungen
2332€  761€
3573€1.432€
4765€1.778€ 
5947€2.200€

Beispiel: Herr Schmidt hat Pflegegrad 4 und lebt zu Hause. Er erhält monatlich 765 Euro Pflegegeld. Alternativ kann er auch Pflegesachleistungen im Wert von 1.778 Euro in Anspruch nehmen.

Sonderregelungen

Einige Sonderregelungen betreffen bestimmte Erkrankungen oder Lebensumstände. Beispielsweise können Menschen mit Demenz oft einen höheren Pflegegrad erhalten. Auch bei besonderen Merkzeichen, wie dem Merkzeichen G (gehbehindert), können zusätzliche Leistungen beansprucht werden.

Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen
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Widerspruch bei Ablehnung oder Rückstufung

Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt oder ein bereits bestehender Pflegegrad herabgestuft wird, können Sie Widerspruch einlegen. Dies sollte schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.

Schritte zur Einlegung eines Widerspruchs

Begründung: Legen Sie dar, warum Sie den Bescheid für falsch halten.
Ärztliche Unterlagen: Fügen Sie aktuelle ärztliche Gutachten und Berichte bei.
Frist beachten: Der Widerspruch muss fristgerecht bei der Pflegekasse eingehen.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist ein Entlastungsbeitrag?
Der Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI:
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Dieser Betrag ist für spezielle Dienstleistungen vorgesehen, die die pflegenden Angehörigen entlasten oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für bereits in Anspruch genommene qualifizierte Leistungen.

Ab wann bekomme ich einen Pflegegrad?
Sobald der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat und Sie mindestens 12,5 Punkte erreichen.

Wie sieht der Pflegegrad-Bescheid aus

Der Bescheid enthält eine detaillierte Auflistung der bewerteten Lebensbereiche und die erreichte Punktzahl.

Wie oft gibt es eine Pflegegrad-Überprüfung?
In der Regel alle drei Jahre, bei Pflegegrad 4 und 5 alle zwei Jahre.

Gibt es einen Pflegegrad 0?
Nein, es gibt nur die Pflegegrade 1 bis 5.

Welcher Pflegegrad wird bei Demenz vergeben?
Personen mit Demenz können oft Pflegegrad 3 oder höher erreichen, je nach Schwere der Beeinträchtigung.

Welcher Pflegegrad wird bei einer Palliativversorgung vergeben?
Meistens wird bei Palliativpflege Pflegegrad 5 gewährt, da eine sehr hohe Pflegebedürftigkeit besteht.

Pflege
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Fazit

Pflegegrade spielen eine entscheidende Rolle in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Sie ermöglichen eine bedarfsgerechte Unterstützung und stellen sicher, dass notwendige Pflegeleistungen finanziert werden. Bei Unklarheiten oder Problemen im Zusammenhang mit Pflegegraden sollten Betroffene und ihre Angehörigen nicht zögern, sich beraten zu lassen.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand eines modularen Systems, das die Beeinträchtigung der Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Die gewichtete Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad, wobei es insgesamt fünf Pflegegrade gibt. Diese Einstufung berücksichtigt den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und ist entscheidend für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung.

Versicherte, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, können Unterstützung im Alltag sowohl häuslich als auch ambulant organisieren. Vor allem bei besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder bei einem komplexen Tagesablauf können die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich entlasten.

Ein Antrag auf Pflegeleistungen sollte sorgfältig vorbereitet werden. Dabei sollte man wichtige Unterlagen zusammenzustellen und eine vertrauenswürdige Begleitung zum Begutachtungstermin ist zu empfehlen. Nach der Feststellung des Pflegegrades können Betroffene und ihre Angehörigen die vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Durch die sorgfältige Beantragung und den effektiven Einsatz der Leistungen aus der Pflegeversicherung kann eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden, die den besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gerecht wird.

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