Grundsicherung für Rentner: Viele scheuen den Antrag

Senioren, deren Einkommen nicht ausreicht, haben ein Recht auf Grundsicherung. Trotzdem machen viele von diesem Anspruch keinen Gebrauch – sei es aus Scham oder Unwissenheit. Dabei sollte jeder Rentner mit einem Einkommen von weniger als 865 Euro seinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.

Über eine Million Rentner sind bedürftig

Laut einer bisher unveröffentlichten Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die dem „Spiegel“ vorliegt, haben über eine Million Rentner Anspruch auf finanzielle Grundsicherung. Die Untersuchung erfolgte im Rahmen des sozio-ökonomischen Panels (SOEP), repräsentativen Wiederholungsbefragungen von deutschen Privathaushalten.

Allerdings wird die Grundsicherung laut der Untersuchung nur von 566.000 Senioren beansprucht. Gründe hierfür sind oft mangelndes Wissen oder Schamgefühl wegen der Bedürftigkeit. Viele Senioren stellen den Antrag auf Grundsicherung aber auch nicht, weil sie nur einen geringen Betrag erwarten.

Wann sich die Beantragung lohnt

Wer als Rentner monatlich weniger als 865 Euro zur Verfügung hat, sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Grundsicherung stellen, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Der Antrag wird in der entsprechenden Abteilung des zuständigen Sozialamts gestellt. Voraussetzung für eine Grundsicherung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Antrag muss nach zwölf Monaten erneut gestellt werden, wenn nach wie vor Bedarf besteht.

Über die Höhe der Zahlung wird im Einzelfall entschieden. Maßgeblich sind bei der Berechnung das eigene Einkommen, das der Partnerin oder des Partners und die jeweilige Region. Das liegt daran, dass sich Mietpreise je nach Wohnort stark unterscheiden. Das wiederum hat Einfluss auf die Unterstützungsleistung bei der Mietzahlung.

Bei Antragsbewilligung erhalten Antragsteller vier Einzelleistungen:

  • Regelbedarf
  • Aufwendungen für Wohnung und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf

Der Regelbedarf der Grundsicherung deckt die Ausgaben des täglichen Lebens ab. Dazu gehören Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reparaturen.

Bei der Ermittlung der angemessenen Mietunterstützung orientieren sich die Sozialträger am lokalen Mietspiegel. Auch für die Nebenkosten bekommen Empfänger Unterstützung.

Wenn der betroffene Rentner nicht pflichtversichert ist, werden die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung ebenfalls vom Amt übernommen. Pflichtversichert sind Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren, sowie Hartz-IV-Bezieher.

So wird die Grundsicherung berechnet

Zuerst wird der Bedarf des Antragstellers ermittelt. Von ihm werden dann Teile des Einkommens und das anzurechnende Vermögen abgezogen. Ist der Bedarf höher als das Einkommen – bei Senioren also die Rente – wird dem Antragsteller die Differenz ausgezahlt. Fällt die Rente höher aus als der errechnete Bedarf, wird der Antrag abgelehnt.

Einkommen und Vermögen der Ehepartnerin oder des Ehepartners werden nur dann in die Berechnungen einbezogen, wenn sie den eigenen Bedarf übersteigen.

Im Unterschied zur Sozialhilfe werden Einkommen von Eltern und Kindern der Antragsteller nicht angerechnet. Ausnahme: Sie betragen mehr als 100.000 Euro im Jahr.

Beratungsstellen informieren zum Thema

Wer Probleme mit der Thematik hat, kann sich bei den Sozialbehörden der Länder, den Landratsämtern oder der deutschen Rentenversicherung Rat holen. Daneben beraten auch Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungsunternehmen wie MLP, ForrestSchleicher oder Swiss Life Deutschland zu den Themen Grundsicherung und Altersvorsorge.

Unter dem Dach von Swiss Life Deutschland bieten gleich mehrere Finanzberater ihre Dienstleistungen an. Dazu gehört auch tecis, ein Unternehmen, das deutschlandweit mit über 4.000 Beratern in 160 Regionalteams vertreten ist. Neben dem Thema Altersvorsorge haben die Mitarbeiter von tecis weitere Beratungsschwerpunkte beim Vermögensaufbau und der Immobilienfinanzierung.

Bildnachweis: Pixabay, 4561704, Frantisek_Krejci

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