Digitaler Nachlass: Online-Konten, Passwörter und Social Media nach dem Todesfall regeln
Im Schnitt nutzt jeder Erwachsene in Deutschland heute zwischen 70 und 100 Online-Konten — vom E-Mail-Postfach über soziale Netzwerke bis zur Banking-App. Was mit diesen Konten geschieht, wenn der Mensch dahinter verstirbt, bleibt vielen Hinterbliebenen lange unklar. Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Verträge und Zugänge, die ein Mensch im Internet hinterlässt. Nach deutschem Erbrecht gehen diese in der Regel auf die Erben über — vorausgesetzt, diese kommen an die Passwörter und Zugangsdaten heran. Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen monatelange Anfragen bei Plattform-Betreibern und vermeidet, dass private Daten unkontrolliert im Netz weiterleben.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der Begriff erfasst weit mehr als das E-Mail-Konto. Er umfasst alles, was unter dem Namen oder mit dem Login des Verstorbenen im digitalen Raum existiert — von kostenpflichtigen Verträgen bis zu privaten Erinnerungsfotos. Eine sinnvolle Sortierung hilft, das Thema überschaubar zu halten:
- Kommunikation: E-Mail-Postfächer, Messenger-Konten (WhatsApp, Signal, Telegram), private Foren.
- Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (vormals Twitter), Snapchat.
- Finanzielles: Online-Banking, PayPal, Bezahldienste, Aktien-Depots, Kryptowährungen.
- Verträge und Abonnements: Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, Online-Zeitschriften, Software-Abos.
- Daten und Inhalte: Fotos und Videos in der Cloud, eigene Websites, Blogs, gespeicherte Dokumente.
- Hardware-gebundene Zugänge: entsperrte Geräte, biometrische Daten, Apple-ID, Google-Konto.
Erfahrungsgemäß übersehen Angehörige besonders häufig kleinere Abonnements und langjährige E-Mail-Konten, die schon vor Jahren eingerichtet und seitdem nur selten genutzt wurden.
Wer erbt digitale Daten? Die Rechtslage in Deutschland
Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession: Nach § 1922 BGB tritt der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein — auch in dessen vertragliche Beziehungen mit Online-Diensten. Diese Regel klingt einfach, war jedoch lange umstritten, weil Plattform-Betreiber ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig so formulierten, dass Konten als persönlich und nicht übertragbar galten.
Geklärt wurde die Streitfrage 2018 durch den Bundesgerichtshof. In der Entscheidung III ZR 183/17 — dem sogenannten Facebook-Urteil — stellte das Gericht fest, dass Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erhalten müssen, vergleichbar mit dem Recht auf private Briefe oder Tagebücher. Seit diesem Urteil setzt sich in deutschen Gerichten die Sichtweise durch, dass digitale Inhalte wie analoge Erbgegenstände zu behandeln sind, soweit das deutsche Erbrecht nichts Abweichendes vorsieht.
Wichtig ist jedoch: Mit dem Erbrecht geht nicht automatisch der praktische Zugang einher. Wer keine Passwortliste hinterlässt, zwingt die Erben zu einem aufwendigen Verfahren mit Sterbeurkunde, Erbschein und Einzelanfragen an jede Plattform — und manche Anbieter prüfen solche Anträge monatelang.
Welche Nachlass-Funktionen bieten die großen Plattformen?
Mehrere Anbieter haben in den vergangenen Jahren eigene Verfahren für den Todesfall eingerichtet. Die Funktionen unterscheiden sich erheblich; eine einheitliche Standardlösung existiert nicht:
- Apple Digital Legacy: Apple-Nutzerinnen und -Nutzer können bis zu fünf sogenannte Nachlasskontakte hinterlegen, die nach Vorlage einer Sterbeurkunde Zugriff auf die Apple-ID erhalten. Die Einrichtung erfolgt in den iCloud-Einstellungen und ist bei Apple selbst ausführlich beschrieben.
- Google Inaktiver-Konten-Manager: Bei Inaktivität über einen wählbaren Zeitraum hinaus benachrichtigt Google bis zu zehn Vertrauenspersonen und gibt anschließend Daten frei oder löscht das Konto.
- Facebook und Instagram (Meta): Konten können entweder gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Eine vorab benannte Nachlasskontakt-Person kann das Profil eingeschränkt verwalten.
- Microsoft und LinkedIn: Beide Plattformen bearbeiten Anträge von Angehörigen einzeln; eine vorab konfigurierbare Erben-Funktion existiert nicht.
Praktischer ist es in den meisten Fällen, sich nicht ausschließlich auf einzelne Plattform-Funktionen zu verlassen, sondern den digitalen Nachlass in einem zentralen Dokument selbst zu regeln.
Den digitalen Nachlass selbst regeln — eine Checkliste in fünf Schritten
Wer das Thema in geordneten Schritten angeht, kommt in wenigen Stunden zu einer belastbaren Vorsorge:
- Bestandsaufnahme aller Online-Konten. Listen Sie systematisch alle Dienste auf, bei denen Sie registriert sind. Hilfreich ist ein Blick in das E-Mail-Postfach: Bestätigungsmails von Anmeldungen verraten oft längst vergessene Konten.
- Passwortmanager mit Notfallzugriff. Speichern Sie alle Zugangsdaten in einem verschlüsselten Passwortmanager, der eine Notfallzugriffsfunktion bietet. Vertrauenspersonen erhalten im Todesfall nach einer Wartefrist Zugriff.
- Schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus. Hinterlassen Sie eine separate, unterschriebene Vollmacht für den digitalen Nachlass. Diese sollte ausdrücklich klarstellen, dass die benannte Person Zugang zu allen Online-Konten erhalten und über deren Löschung oder Weiterführung entscheiden darf.
- Vertrauensperson benennen und informieren. Sprechen Sie mit der gewählten Person über den Umfang der Aufgabe. Eine digitale Nachlassverwalterin oder ein Nachlassverwalter sollte mindestens grundlegende Computerkenntnisse haben und das Vorhaben verstehen.
- Vorsorgemappe sicher hinterlegen. Die Liste der Konten, das Master-Passwort des Passwortmanagers und die Vollmacht gehören an einen sicheren Ort — etwa in ein Bankschließfach, in einen verschlossenen Briefumschlag bei einem Notar oder einen vertrauenswürdigen Tresor zu Hause. Wichtig: Ohne Master-Passwort nützt der Passwortmanager den Erben nichts.
Eine ausführliche Mustervorlage und weitere Hinweise bietet die Verbraucherzentrale, die regelmäßig aktualisierte Vordrucke kostenlos zum Download bereitstellt.
Welche Fehler beim digitalen Nachlass besonders teuer werden
Auch wer das Thema grundsätzlich anpackt, übersieht regelmäßig einige Punkte, die Angehörigen später erheblich Arbeit machen:
- Passwörter unverschlüsselt in der Cloud: Eine Excel-Tabelle „Passwörter“ im Cloud-Ordner ist ein Sicherheitsrisiko zu Lebzeiten und kann nach dem Tod von Dritten missbraucht werden.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung ohne Backup-Codes: Wenn das Smartphone des Verstorbenen mit der Authenticator-App gesperrt ist und keine Backup-Codes hinterlegt sind, bleibt der Zugang selbst für Erben mit Passwort verschlossen.
- AGB-Klauseln übersehen: Bei einigen Diensten — etwa bestimmten Software-Lizenzen oder Spiele-Bibliotheken — ist eine Übertragung vertraglich ausgeschlossen, auch wenn das Erbrecht den Anspruch grundsätzlich vorsieht. Hier hilft nur frühzeitige Information.
- Sicherheitsfragen, die nur der Verstorbene kannte: „Wie hieß Ihre erste Lehrerin?“ ist für die Tochter manchmal die letzte Hürde zwischen Trauer und Zugang.
- Keine Aktualisierung der Vorsorge: Eine Liste, die vor fünf Jahren angelegt wurde, ist fast immer veraltet. Eine jährliche Aktualisierung ist sinnvoll — etwa zur gleichen Zeit, in der auch der finanzielle Nachlass überprüft wird.
Nach einer Erhebung des Branchenverbandes Bitkom hat bislang nur eine Minderheit der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland überhaupt eine Regelung für den eigenen digitalen Nachlass getroffen.
Digitaler Nachlass und Bestattungsvorsorge — beide gehören zur modernen Vorsorge
Wer sich um seinen digitalen Fußabdruck Gedanken macht, hat den Schritt zur umfassenden Vorsorge bereits zur Hälfte hinter sich. Klassische Vorsorgedokumente wie Testament, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung lassen sich heute genauso strukturiert und digital vorbereiten wie eine Passwortliste — und sie betreffen am Ende den gleichen Personenkreis: die Angehörigen, die nach dem Todesfall Entscheidungen treffen müssen.
Auch die Bestattung selbst wird zunehmend digital geplant. Bei spezialisierten Online-Bestattungsanbietern lassen sich Auswahl der Bestattungsart, Vergleich der Kosten und Beauftragung heute vom Wohnzimmer aus erledigen, statt ausschließlich im Beratungsgespräch vor Ort. Wer ohnehin gerade Passwörter, Vollmachten und Konten ordnet, kann den gleichen Nachmittag nutzen, um auch diese Frage einmal grundsätzlich zu klären.
Diese Verbindung ist mehr als praktisch: Sie entlastet die Angehörigen doppelt — sie müssen weder den digitalen Footprint mühsam rekonstruieren noch in einer Phase tiefer Trauer kurzfristig einen Bestatter aussuchen.
Was Angehörige tun, wenn keine Vorsorge getroffen wurde
Liegt im Todesfall keine digitale Vorsorge vor, sind Angehörige auf das Standardverfahren angewiesen. Es ist zeitaufwendig, aber gangbar:
- Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein bei den jeweiligen Plattform-Betreibern einreichen. Die meisten großen Anbieter haben dafür eigene Online-Formulare.
- Bei Konten ohne erkennbaren Anbieter zunächst das E-Mail-Postfach des Verstorbenen sichten, sobald der Zugang erlangt wurde — dort finden sich Bestätigungsmails fast aller Registrierungen.
- Verträge mit laufenden Kosten (Streaming, Cloud-Speicher, Mitgliedschaften) zügig kündigen. Viele Anbieter akzeptieren eine außerordentliche Kündigung mit Vorlage der Sterbeurkunde.
- Soziale Profile entscheiden lassen: Bei Facebook und Instagram können Angehörige zwischen Löschung und Gedenkzustand wählen.
- Wer ein öffentliches Gedenken wünscht, kann zusätzlich eine eigene Gedenkseite einrichten, die unabhängig von den sozialen Netzwerken bestehen bleibt.
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten, je nach Plattform und Komplexität des Kontos.
Wo finden Sie weitere Hilfe?
Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet aktuelle Mustervorlagen, kostenlose Broschüren und persönliche Beratung bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, beim Branchenverband Bitkom und in vielen Volkshochschulkursen zur digitalen Vorsorge. Wichtig ist, dass die gewählte Quelle aktuell ist: Plattform-Funktionen, Gerichtsentscheidungen und technische Empfehlungen ändern sich in diesem Feld schneller als in den meisten anderen Vorsorgethemen.
Bild von creativeart on Magnific
Kommentare