Generalvollmacht ohne Notar: Alles, was Sie wissen müssen

Die Generalvollmacht - sie ist ein mächtiges und vielseitiges rechtliches Werkzeug, das in vielen verschiedenen Situationen verwendet werden kann. Sie kann dazu dienen, Vertrauenspersonen, wie z. B. eigene Kinder, zu ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, und sie kann ein Schlüsselwerkzeug in der Vorsorgeplanung sein. Aber was genau ist eine Generalvollmacht? Wie funktioniert sie, und wann ist sie besonders nützlich? Und was sind die potenziellen Vorteile und Risiken, die mit ihrer Verwendung verbunden sind? In diesem Artikel werden wir diese und viele andere Fragen rund um das Thema Generalvollmacht detailliert beleuchten.

Generalvollmachten: Das müssen Sie wissen

Es gibt Zeiten, in denen man Entscheidungen nicht selbst treffen kann oder möchte. Im Ernstfall ist es von Relevanz, eine Generalvollmachtaufzusetzen, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten im Notfall (z. B. Geschäftsunfähigkeit durch Demenz) von einer Vertrauensperson ordnungsgemäß geregelt werden.

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist ein juristisches Dokument, das einer Vertrauensperson die Befugnis gibt, in Ihrem Namen zu handeln.

Die Generalvollmacht stellt eine spezielle Art der Vollmacht dar. Sie ermöglicht eine weitreichende juristische Vertretung einer Einzelperson durch eine andere Person und ist nicht auf bestimmte Bereiche limitiert. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht tritt ihre Gültigkeit sofort mit der Übergabe ein - sogar dann, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist und selbständige Entscheidungen treffen kann. Aus diesem Grund wird eine Generalvollmacht typischerweise nur an engste Verwandte wie den Ehepartner, die Kinder oder andere nahe und vertrauenswürdige Personen übertragen.

Im Gegensatz zur Einzelvollmacht deckt die Generalvollmacht alle übertragbaren Rechtshandlungen ab. Bei der Erstellung einer Generalvollmacht mit einem Notar schließt diese Vertretungsbefugnis somit sämtliche Bereiche ein, in denen eine Vertretung möglich ist. Dies bedeutet, dass die folgenden Vollmachten in die Generalvollmacht integriert sind:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
Vollmachten
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Warum es wichtig ist, eine Generalvollmacht für Angehörige zu erteilen

Das Aufsetzen einer Generalvollmacht für Angehörige oder einer anderen Vertrauensperson kann eine strategische Maßnahme sein, um die eigene Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen zu gewährleisten. Hier sind einige Gründe, warum Sie darüber nachdenken sollten:

  1. Zugriff auf Finanzen und Vermögen: Durch die Erteilung einer Generalvollmacht können Ihre Angehörigen auf Ihre Bankkonten, Immobilien und andere Vermögenswerte zugreifen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Abwesenheit nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
  2. Sicherstellung der Fürsorge: Wenn Sie gesundheitlich bedingt nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder medizinische Entscheidungen zu treffen, ermöglicht die Generalvollmacht den Angehörigen, dies in Ihrem Namen zu tun. Sie können sich so sicher sein, dass die Personen, denen Sie vertrauen, Ihre Interessen wahren.
  3. Verminderung von Konflikten: Durch die Benennung eines Bevollmächtigten in einer Generalvollmacht können mögliche Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern vermieden werden, die auftreten könnten, wenn unklar ist, wer die Entscheidungen treffen soll.
  4. Vermeidung von gerichtlichen Verfahren: Sollten Sie ohne Vollmacht geschäftsunfähig werden, müsste ein gesetzlicher Betreuer durch ein Gericht bestimmt werden. Dies kann ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein. Eine Generalvollmacht kann helfen, diese Situation zu vermeiden.
  5. Kontrolle behalten: Mit einer Generalvollmacht können Sie genau festlegen, welche Entscheidungen die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen treffen darf und welche nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Generalvollmacht ein starkes Werkzeug ist und sorgfältig erstellt werden sollte. Es ist ratsam, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und Wünsche ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Außerdem sollte die bevollmächtigte Vertrauensperson eine Mensch sein, dem Sie absolut vertrauen und der Ihre Wünsche und Interessen respektiert.

Welche Vollmachten Sollte ein Ehepartner haben?

Generalvollmacht: Mit einer Generalvollmacht kann ein Ehepartner in allen Angelegenheiten entscheiden, soweit es rechtlich zulässig ist. Das kann von Finanz- und Immobilienangelegenheiten bis hin zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten reichen.

Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem bevollmächtigten Ehepartner, Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge, Pflege und eventuell auch finanzielle Angelegenheiten zu treffen, wenn der andere Ehepartner dazu nicht mehr in der Lage ist.

Patientenverfügung: Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine Vollmacht im engeren Sinne, dennoch kann ein Ehepartner in einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie wünscht oder ablehnt, falls er oder sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein sollte. Eine Patientenverfügung gibt dem anderen Ehepartner eine klare Richtlinie für diese schwierigen Entscheidungen.

Bankvollmacht: Eine Bankvollmacht ermöglicht es einem Ehepartner, Konten zu verwalten und finanzielle Transaktionen durchzuführen. Dies kann besonders nützlich sein, wenn ein Ehepartner nicht mehr in der Lage ist, seine Finanzen selbst zu verwalten.

Rechtsliteratur

Inhalte und Umfang einer Generalvollmacht

Der Umfang und Inhalt einer Generalvollmacht kann variieren, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Vollmachtgebers. Im Allgemeinen sollte die Generalvollmacht detaillierte Informationen über die Bereiche enthalten, in denen der Bevollmächtigte handeln darf. Es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen und sorgfältig über die Inhalte zu entscheiden, die in die Generalvollmacht aufgenommen werden sollten. Dennoch gibt es Beschränkungen und Grenzen. Zum Beispiel darf ein Bevollmächtigter in der Regel keine Änderungen am Testament des Vollmachtgebers vornehmen.

Welche Form muss eine Generalvollmacht haben?

Die Form der Generalvollmacht hängt vom rechtlichen Kontext und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Vollmacht ab. In Deutschland ist die Generalvollmacht grundsätzlich formfrei. Das bedeutet, dass sie auch mündlich erteilt werden kann.

Allerdings ist für bestimmte Geschäfte eine schriftliche Form erforderlich oder zumindest empfehlenswert. In der Praxis wird daher meist eine schriftliche Vollmacht verwendet.

Für einige Geschäfte, wie etwa Grundstücksgeschäfte, ist sogar die notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich.

Eine schriftliche Generalvollmacht sollte in der Regel folgende Elemente enthalten:

  1. Namen und Adressen des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten: Dies dient dazu, klar zu identifizieren, wer die Vollmacht erteilt und wer sie erhält.
  2. Beschreibung der Befugnisse: Die Vollmacht sollte genau angeben, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. Dies kann sehr spezifisch oder sehr allgemein sein, je nachdem, was der Vollmachtgeber wünscht.
  3. Gültigkeitsdauer: Die Vollmacht sollte angeben, wann sie in Kraft tritt und wann sie endet. Dies kann ein bestimmtes Datum, ein Ereignis (wie z.B. der Tod des Vollmachtgebers) oder die Bedingung sein, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln.
  4. Unterschrift des Vollmachtgebers: Um rechtlich bindend zu sein, muss die Vollmacht vom Vollmachtgeber unterschrieben sein.

Um sicherzustellen, dass eine Generalvollmacht effektiv und rechtlich korrekt ist, ist es oft hilfreich, die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Sie können sicherstellen, dass die Vollmacht alle erforderlichen Elemente enthält und dass sie den Wünschen und Bedürfnissen des Vollmachtgebers entspricht.

Vorsorgevollmacht

Welche Pflichten hat ein Bevollmächtigter?

Der Bevollmächtigte einer Generalvollmacht hat eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten. Diese können je nach den spezifischen Bedingungen der Vollmacht variieren, aber einige grundlegende Pflichten sind in der Regel immer vorhanden:

  1. Treuepflicht: Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, im besten Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Dies bedeutet, dass er seine persönlichen Interessen nicht über die des Vollmachtgebers stellen darf.
  2. Sorgfaltspflicht: Der Bevollmächtigte muss bei der Ausführung seiner Aufgaben eine angemessene Sorgfalt walten lassen. Er sollte verantwortungsbewusst handeln und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Vollmachtgeber vor Schaden zu bewahren.
  3. Informations- und Rechenschaftspflicht: Der Bevollmächtigte hat in der Regel die Pflicht, den Vollmachtgeber über wichtige Angelegenheiten zu informieren und gegebenenfalls Rechenschaft abzulegen. In einigen Fällen kann dies auch die Pflicht beinhalten, Aufzeichnungen oder Belege für durchgeführte Transaktionen zu führen.
  4. Respektierung der Anweisungen des Vollmachtgebers: Der Bevollmächtigte muss die spezifischen Anweisungen und Wünsche des Vollmachtgebers respektieren, wie sie in der Vollmacht festgelegt sind.
  5. Nur im Rahmen der Vollmacht handeln: Der Bevollmächtigte darf nur in dem Umfang handeln, der in der Vollmacht festgelegt ist. Er darf keine Handlungen außerhalb dieses Rahmens vornehmen.
  6. Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Bevollmächtigte sollte Situationen vermeiden, in denen seine persönlichen Interessen mit denen des Vollmachtgebers in Konflikt geraten könnten.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Verletzung dieser Pflichten der Bevollmächtigte unter Umständen haftbar gemacht werden kann. Der genaue Umfang der Pflichten kann je nach den Bestimmungen der Vollmacht variieren.

Was darf man nicht mit einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person, in Ihrem Namen zu handeln, jedoch gibt es bestimmte Grenzen und Ausnahmen:

  1. Höchstpersönliche Rechte: Es gibt bestimmte Angelegenheiten, die als höchstpersönlich gelten und daher nicht durch eine Vollmacht delegiert werden können. Dies sind in der Regel Entscheidungen, die eine persönliche Anwesenheit oder eine persönliche Meinungsäußerung erfordern, z.B. das Abgeben einer Stimme in einer politischen Wahl, die Eheschließung oder Scheidung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
  2. Unzulässige Handlungen: Eine Vollmacht kann keine ungesetzlichen oder unethischen Handlungen abdecken. Ein Bevollmächtigter kann beispielsweise nicht dazu ermächtigt werden, eine Straftat zu begehen oder gegen Verträge oder rechtliche Verpflichtungen zu verstoßen.
  3. Widerspruch zu höherrangigen Rechtsnormen: Der Bevollmächtigte kann keine Handlungen vornehmen, die gegen übergeordnete Rechtsnormen verstoßen, wie zum Beispiel das Grundgesetz.
  4. Selbstkontrahierung und Vertretung Dritter: Es ist dem Bevollmächtigten in der Regel nicht gestattet, Geschäfte zwischen sich selbst und dem Vollmachtgeber (sog. Selbstkontrahierung) oder zwischen dem Vollmachtgeber und Dritten, die er ebenfalls vertritt (Doppelvertretung), vorzunehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vollmacht erlaubt oder durch das Gesetz zugelassen.
  5. Übertragung der Vollmacht: Ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Generalvollmacht darf der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht an eine andere Person übertragen.
Aufsetzen einer Generalvollmacht

Wie erteilt man für Angehörige eine Generalvollmacht?

Wenn Sie eine Generalvollmacht an Familienmitglieder bzw. Vertrauenspersonen aufsetzen möchten, sollten Sie zuerst einen Anwalt konsultieren, der Sie durch den Prozess führen kann. In einigen Fällen kann eine Generalvollmacht ohne Notar erteilt werden, obwohl es immer ratsam ist, rechtlichen Rat einzuholen.

Eine Generalvollmacht zu erteilen, ist im Grunde ein relativ einfacher Prozess. Hier die grundlegenden Schritte:

  1. Entscheidung treffen: Bevor Sie eine Generalvollmacht erteilen, sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, wer der richtige Bevollmächtigte sein sollte. Dies sollte eine Person sein, der Sie absolut vertrauen und die in der Lage ist, Ihre Interessen in Ihrem Sinne zu vertreten.
  2. Vollmacht erstellen: Sie müssen ein Dokument erstellen, das als Generalvollmacht bezeichnet wird. Dieses Dokument sollte klar und deutlich angeben, wer der Bevollmächtigte ist, welche Befugnisse dieser hat und unter welchen Umständen die Vollmacht wirksam wird. Es sollte auch angeben, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll. Obwohl es Vorlagen und Muster für Generalvollmachten gibt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Dokument Ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht und rechtlich korrekt ist.
  3. Unterschrift: Sie müssen die Generalvollmacht unterschreiben, um sie rechtlich gültig zu machen. Es ist wichtig, dass Sie bei der Unterzeichnung geschäftsfähig sind, das heißt, Sie müssen Ihre Handlungen verstehen und ihre Konsequenzen abschätzen können.
  4. Beglaubigung oder Beurkundung: Obwohl dies nicht immer erforderlich ist, kann es in einigen Fällen ratsam oder sogar erforderlich sein, die Unterschrift auf der Generalvollmacht durch einen Notar beglaubigen oder die Vollmacht vollständig beurkunden zu lassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte gelten soll. Eine notarielle Beurkundung kann zudem die Akzeptanz der Vollmacht durch Banken und andere Institutionen erleichtern.
  5. Informieren Sie den Bevollmächtigten und Dritte: Der Bevollmächtigte und alle relevanten Dritten (wie Banken, Ärzte, Anwälte usw.) sollten über die Existenz und den Inhalt der Generalvollmacht informiert werden. Sie sollten eine Kopie des Dokuments zur Verfügung haben.
Form der Vollmacht

Gültigkeit und Beendigung einer Generalvollmacht

Die Gültigkeitsdauer einer Generalvollmacht kann variieren. Sie kann für einen bestimmten Zeitraum festgelegt oder unbefristet sein.

Es ist möglich, eineGeneralvollmacht zu widerrufen, falls Sie Ihre Meinung ändern oder wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten nicht erfüllt.

Wie und wann kann man eine Generalvollmacht konkret widerrufen?

Eine Generalvollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, sofern dieser noch geschäftsfähig ist. Die Geschäftsfähigkeit bedeutet in diesem Kontext, dass der Vollmachtgeber die Fähigkeit hat, seine Handlungen zu verstehen und ihre Konsequenzen abzuschätzen.

Der Widerruf einer Vollmacht ist grundsätzlich formfrei, das heißt, er kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Allerdings wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Widerruf schriftlich zu erklären.

Der Widerruf sollte deutlich machen, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht widerruft, und sollte idealerweise das Datum enthalten, an dem der Widerruf wirksam wird. Nach der Erklärung des Widerrufs hat der Bevollmächtigte nicht mehr das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.

Schritte, die Sie zum Widerruf einer Generalvollmacht befolgen sollten:

  1. Widerrufserklärung erstellen: Schreiben Sie eine klare und unmissverständliche Erklärung, dass Sie die Generalvollmacht widerrufen. Geben Sie das Datum an, ab dem der Widerruf wirksam sein soll.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung
  3. Informieren Sie den Bevollmächtigten: Senden Sie die Widerrufserklärung an den Bevollmächtigten, damit er von dem Widerruf Kenntnis erlangt. Es ist empfehlenswert, dies per Einschreiben oder auf andere Weise zu tun, die einen Nachweis der Zustellung ermöglicht.
  4. Informieren Sie relevante Dritte: Informieren Sie alle relevanten Dritten (wie Banken, Ärzte, Anwälte usw.) über den Widerruf der Vollmacht. Es ist ratsam, Kopien der Widerrufserklärung zur Verfügung zu stellen.

Wie lange ist eine Generalvollmacht gültig?

Eine Generalvollmacht für Familienmitglieder endet üblicherweise mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es wurde anders geregelt. Eine Generalvollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers kann sinnvoll sein, um den reibungslosen Ablauf der Vermögensverwaltung zu gewährleisten.

Wann ist die Vollmacht gültig?

Die Gültigkeit einer Generalvollmacht hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Zeitpunkt des Inkrafttretens: In der Vollmacht kann festgelegt werden, wann sie in Kraft tritt. Dies kann sofort bei Unterzeichnung der Vollmacht sein, oder zu einem späteren Zeitpunkt oder Ereignis, beispielsweise wenn der Vollmachtgeber seine Geschäftsfähigkeit verliert.
  2. Gültigkeitsdauer: In der Vollmacht kann auch eine Gültigkeitsdauer festgelegt werden. So kann eine Vollmacht beispielsweise nur für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Ereignis gelten. Wenn keine Frist angegeben ist, bleibt die Vollmacht in der Regel bis zum Widerruf durch den Vollmachtgeber oder bis zu dessen Tod gültig.
  3. Formanforderungen: Einige Vollmachten müssen bestimmten Formanforderungen genügen, um gültig zu sein. So muss beispielsweise eine Vollmacht für Grundstücksgeschäfte notariell beurkundet werden. Eine schriftliche Form ist für die Gültigkeit einer Generalvollmacht zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber aus Beweisgründen dringend empfohlen.
  4. Geschäftsfähigkeit: Damit eine Vollmacht gültig ist, muss der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschäftsfähig sein. Das bedeutet, er muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen seiner Handlungen zu verstehen.

Unterschiedliche Arten von Vollmachten und ihre Besonderheiten

Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht zu kennen. Während die Generalvollmacht allgemeine Befugnisse überträgt, bezieht sich die Vorsorgevollmacht speziell auf medizinische und pflegerische Entscheidungen.

Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht im Überblick

Eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht sind beide wichtige rechtliche Dokumente, die verwendet werden können, um anderen die Erlaubnis zu geben, in Ihrem Namen zu handeln. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche Reichweiten und Beschränkungen.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist ein rechtliches Dokument, das einem Menschen (dem Bevollmächtigten) erlaubt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln. Sie ist "allgemein", weil sie dem Bevollmächtigten breite Befugnisse im rechtlichen und persönlichen Rahmen gewährt, Entscheidungen in einer Vielzahl von rechtlichen und privaten Angelegenheiten zu treffen. Dies kann den Umgang mit finanziellen und geschäftlichen Transaktionen, den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung von Bankkonten und Investitionen sowie rechtliche Angelegenheiten beinhalten. Eine Generalvollmacht - sofern nicht explizit anders vermerkt - verliert ihre Gültigkeit, sobald der Vollmachtgeber stirbt oder seine Geschäftsfähigkeit verliert.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist spezifischer und wird erstellt, um eine Person zu ermächtigen, Entscheidungen über die medizinische Behandlung und Pflege des Vollmachtgebers zu treffen, wenn dieser nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Diese Art von Vollmacht tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert, zum Beispiel durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen.

Die Vorsorgevollmacht kann Anweisungen enthalten, wie der Bevollmächtigte medizinische Entscheidungen treffen soll, einschließlich Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerzbehandlung, Versorgung am Lebensende und Organ- oder Gewebespenden. Die Vorsorgevollmacht kann auch Bestimmungen für die Pflege beinhalten, wie z.B. welche Art von Langzeitpflege bevorzugt wird und wie mit Themen wie Mobilität oder Ernährung umgegangen werden soll.

Unterschiede zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

  1. Anwendungsbereich: Die Generalvollmacht deckt ein breites Spektrum an Entscheidungen ab, die meist finanzieller oder geschäftlicher Natur sind. Die Vorsorgevollmacht hingegen ist spezifisch für Gesundheits- und Pflegeentscheidungen.
  2. Gültigkeitsdauer: Eine Generalvollmacht verliert in der Regel ihre Gültigkeit, wenn der Vollmachtgeber seine Geschäftsfähigkeit verliert oder stirbt. Eine Vorsorgevollmacht hingegen tritt oft genau dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert.

Beide Dokumente sind wichtig und können zusammenwirken, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und dass Sie die Hilfe erhalten, die Sie benötigen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Bei der Erstellung dieser Dokumente sollten Sie einen Rechtsberater konsultieren, um sicherzustellen, dass sie Ihren Bedürfnissen entsprechen und rechtlich bindend sind.

Tipp
Die Generalvorllmacht kann die Vorsorgevollmacht enthalten. In diesem Fall muss nicht mehr mit 2 Vollmachten gearbeitet werden. Zudem kommt es nicht mehr auf den Zeitpunkt an, in dem der Vollmachtgeber die Geschäfstfähigkeit verliert. Letzeres kann nämlich schwierig einzugrenzen sein.

Urkunde

Aspekte der Haftung und Akzeptanz

Ein Bevollmächtigter kann unter bestimmten Umständen haftbar sein, zum Beispiel wenn er seine Pflichten vernachlässigt oder missbraucht. Eine Generalvollmacht ohne Notar wird in der Regel nicht immer von Banken akzeptiert. Es ist ratsam, sich im Voraus bei Ihrer Bank zu erkundigen.

Kosten einer Generalvollmacht

Die Kosten für eine Generalvollmacht können variieren, abhängig von der Komplexität und ob die Dienste eines Rechtsanwalts bzw. von einem Notar in Anspruch genommen werden.

Die Gebühren für die notarielle Beglaubigung von Vollmachten orientieren sich am Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von beispielsweise 100.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Beglaubigung einer Generalvollmacht auf etwa 165 Euro. Bei einer Beurkundung betragen diese bei diesem Vermögen ca. 315 EUR.

Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von mindestens 13 Euro fällt an, wenn die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt wird.

Gefahren im Zusammenhang mit der Erteilung einer Generalvollmacht

Es gibt potenzielle Risiken und Fallen bei einer Generalvollmacht, insbesondere wenn sie ohne angemessene Überlegung und Beratung erteilt wird und es sich um große Vermögen des Vollmachtgebers handelt.

Bewertung einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits bietet sie Flexibilität und Sicherheit, andererseits kann sie missbraucht werden, wenn sie in die falschen Hände gerät.

Vor- und Nachteile einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann eine effektive Möglichkeit sein, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen Situation, in der Sie nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, ordnungsgemäß verwaltet werden. Allerdings ist es wichtig, die Vor- und Nachteile dieses Dokuments zu berücksichtigen.

Vorteile einer Generalvollmacht

  1. Flexibilität: Eine Generalvollmacht bietet eine große Flexibilität. Sie können eine Person Ihres Vertrauens auswählen, die Entscheidungen in Ihrem Namen trifft, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Sie können auch bestimmen, welche spezifischen Befugnisse Sie gewähren möchten.
  2. Sicherheit: Durch die Einrichtung einer Generalvollmacht stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer eigenen Unfähigkeit, Entscheidungen zu treffen, Ihre Angelegenheiten von einer Person Ihrer Wahl gehandhabt werden.
  3. Einfachheit: Im Gegensatz zu anderen Arten von Vollmachten, wie der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung, ermöglicht die Generalvollmacht eine einfache und unkomplizierte Handhabung verschiedener Angelegenheiten, von finanziellen bis zu persönlichen Entscheidungen.
  4. Vermeidung von Gerichtsverfahren: Sollten Sie ohne Vollmacht geschäftsunfähig werden, müsste sonst ein gesetzlicher Betreuer durch ein Gericht bestimmt werden. Dies kann ein langwieriger und kostenintensiver Prozess sein.

Nachteile einer Generalvollmacht

  1. Missbrauchspotential: Da eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse erteilen kann, besteht die Gefahr, dass diese Befugnisse missbraucht werden, insbesondere wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst überblicken kann.
  2. Rechtliche Gültigkeit: Manchmal kann es vorkommen, dass Institutionen wie Banken eine Generalvollmacht nicht akzeptieren. In solchen Fällen kann es notwendig sein, eine spezifischere Vollmacht auszustellen oder sogar eine rechtliche Betreuung einzurichten.
  3. Ende der Vollmacht: In der Regel erlischt eine Generalvollmacht, wenn der Vollmachtgeber stirbt oder seine Geschäftsfähigkeit verliert (es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte "transmortale" oder "dauerhafte" Vollmacht).
  4. Klare Abgrenzung der Befugnisse: Es kann schwierig sein, alle möglichen Situationen vorauszusehen und festzulegen, wie weit die Befugnisse des Bevollmächtigten genau gehen sollten.

In Anbetracht der Vor- und Nachteile ist es wichtig, dass Sie sich bei der Erstellung einer Generalvollmacht rechtlich beraten lassen und eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigten wählen.

Testament

Generalvollmacht über den Tod hinaus

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus, auch "postmortale" oder "transmortale" Vollmacht genannt, ermöglicht es dem Bevollmächtigten, weiterhin im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, selbst nach dessen Tod. In der Regel endet eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers, aber eine postmortale Vollmacht ist speziell so konzipiert, dass sie diese Regel umgeht.

Dies kann in bestimmten Situationen hilfreich sein, z. B. wenn der Vollmachtgeber möchte, dass der Bevollmächtigte bestimmte Angelegenheiten klärt, bevor der Nachlass formal abgewickelt wird. Das kann beispielsweise die Bezahlung von Rechnungen, die Kündigung von Verträgen oder die Verwaltung von Immobilien umfassen.

Hinweis zur transmortalen Generalvollmacht:

  1. Geltungsbereich: Die Vollmacht über den Tod hinaus sollte klar definieren, welche spezifischen Aufgaben der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers durchführen soll. Sie sollte auch ein Enddatum oder Kriterien für die Beendigung der Vollmacht enthalten.
  2. Gesetzliche Regelungen: In einigen Ländern und Rechtsordnungen gibt es spezielle gesetzliche Regelungen für Vollmachten über den Tod hinaus. Es ist wichtig, diese zu verstehen und einzuhalten.
  3. Einfluss auf das Erbrecht: Die Bevollmächtigung über den Tod hinaus kann sich auf das Erbrecht auswirken und Konflikte mit den Erben verursachen. Es ist wichtig, dies zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
  4. Akzeptanz: Nicht alle Institutionen oder Behörden akzeptieren eine transmortaleVollmacht ohne Notar. Es ist daher ratsam, dies im Voraus zu klären.

Vorlagen und Muster

Es gibt Vorlagen und Muster für eine Generalvollmacht, die Ihnen bei der Erstellung helfen können. Denken Sie jedoch daran, dass diese möglicherweise angepasst werden müssen, um Ihren spezifischen Bedürfnissen zu entsprechen. Es ist ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Generalvollmacht Ihren Wünschen entspricht und rechtlich bindend ist.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Generalvollmacht ohne Notar ein nützliches Instrument sein kann, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten geregelt werden, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu überlegen, wem Sie diese Vollmacht geben und sicherzustellen, dass die Generalvollmacht Ihre Wünsche und Bedürfnisse genau widerspiegelt.

Quellen und weiterführende Links

§ 104 BGB - Geschäftsunfähigkeit

§ 98 Abs. 3 GnotKG - Vollmachten und Zustimmungen

Anlage 2 GnotKG - Gebührentabelle

Fragen und Antworten

Eine Generalvollmacht kann grundsätzlich von jeder volljährigen Person erteilt werden, die geschäftsfähig ist. Geschäftsfähigkeit bedeutet in diesem Kontext, dass die Person in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen ihrer Handlungen zu verstehen.

Im Allgemeinen erfüllen die meisten Erwachsenen dieses Kriterium. Allerdings kann die Geschäftsfähigkeit bei bestimmten Personen eingeschränkt oder nicht vorhanden sein, z.B. bei Personen, die unter einer geistigen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder einer schweren Form der Demenz leiden. In solchen Fällen ist die Erteilung einer Generalvollmacht möglicherweise nicht möglich oder zumindest rechtlich kompliziert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erteilung einer Generalvollmacht eine ernsthafte und weitreichende Entscheidung ist, die sorgfältig überdacht werden sollte. Eine Generalvollmacht gibt einer anderen Person umfangreiche Befugnisse und kann daher erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Interessen des Vollmachtgebers haben.

In Deutschland ist eine Generalvollmacht grundsätzlich auch ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung gültig. Sie kann prinzipiell formlos, also mündlich oder schriftlich an Privatpersonen erteilt werden. Aus Beweisgründen wird allerdings dringend empfohlen, die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Immobilienverkäufe oder Grundschuldbestellungen, ist eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich. Dies liegt daran, dass diese Geschäfte selbst notariell beurkundet werden müssen und deshalb auch die dazu erteilte Vollmacht diese Anforderung erfüllen muss.

Eine aus dem Internet heruntergeladene Generalvollmacht kann grundsätzlich gültig sein, solange sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dies bedeutet, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig erteilen muss. Zudem muss aus dem Dokument klar hervorgehen, wer der Vollmachtgeber und wer der Bevollmächtigte ist, und welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat.

Es ist jedoch zu beachten, dass Vorlagen aus dem Internet oft sehr allgemein gehalten sind und nicht auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Sie können auch veraltet sein oder Fehler enthalten. Darüber hinaus müssen bestimmte Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel der Verkauf von Immobilien, durch eine notariell beurkundete Vollmacht abgedeckt werden.

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