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  • Sind mehr Lockerungen für Geimpfte legitim?

     seestern47 antwortete vor 4 Jahren, 3 Monate 22 Teilnehmer · 94 Beiträge
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 16:13

    Rofl – ich sehe sogar für Autofahrer etwas RoflDie freie Entscheidung in Sachen TempolimitRofl

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 16:20

    Das Hausrecht gibt es – ohne Frage, doch das Verbot der Diskriminierung auch. Das erscheint mir bei nicht bestehender Impfpflicht eine Gratwanderung, die kein Unternehmer auf sich nimmt. Einen Test verlangen ist das Eine. Zutritt verweigern weil eine Impfung fehlt das Andere.

    Würde ich jedenfalls nicht tun. Das langsam wieder verdienende Geld in Rechtsstreitigkeiten verbraten.

    GeSa

  • SFath

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 16:32

    Hier stelle ich beim Einkauf fest, dass zwar die Kunden ihren Schnutenpulli tragen, das Personal aber oft nicht mehr. Vermutlich fühlt es sich durch die verhüllten Kunden ausreichend geschützt.Stuck Out Tongue Winking Eye

  • Modesty

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 16:33

    Das im Grundgesetz der BRD verankerte Gleichheitsrecht (Artikel 3) beinhaltet nicht das Recht auf Verharmlosung oder gar Leugnung ansteckender Krankheiten.

    Und ansonsten: Spätestens wenn dem Unternehmer die Kunden ausbleiben, wird er den Wert seines Hausrechts neu berechnen!Wink

    Das kollektive Verhalten der Kunden/Verbraucher könnte sich dabei als hilfreich erweisen.

    M.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot

  • SFath

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 16:52

    @Modesty, klar doch, man könnte zunächst die Kassiererinnen, dann das herumlaufende Personal, fragen, wer oder was sie in geschlossenen Räumen von der Maskenpflicht befreit. War es die Filialleitung, dann spricht man diese danach an. Und stellt in Aussicht, dass man erst wieder dort einkauft, wenn gleiches Recht für alle gilt.Smirk

  • Modesty

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 17:48

    So könnte man es machen….. wenn man von vornherein mehr vom Scheitern als vom Erfolg des Vorhabens überzeugt ist.

    Alle anderen gehen zur Geschäftsleitung, begründen ihr Anliegen (und das der Aktionsgruppe, der sie angehören) sachlich und weisen auf die Einkaufsalternativen hin, die im Ablehnungsfall künftig genutzt würden und überreichen das Ganze zudem in schriftlicher Form, verbunden mit einem Gesprächsangebot und dem Hinweis auf die geplante Einschaltung von Presse und sozialen Medien….

    M.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 18:07

    @SFath – habe ich bisher noch nicht erlebt. Alle Mitarbeiter tragen den Schnutenpulli, außer sie sind durch entsprechende Scheiben geschützt.

    Das Gleichbehandlungsgesetz hat da für mich wenig anzubieten. Da kann dann auf den Vergleich Geimpfte, nicht Geimpfte verwiesen werden. Eben immer eine Frage wer, wen, was vergleicht. Diskriminierungsverbot git es einen Entwurf der EU-Kom. Erweiterung auf Gesundheitsversorgung. Allerdings hat Deutschland noch nicht zugestimmt. Alle anderen Staaten ja.

    Wenn ich hier die Ideen lese, könnte mir noch das Strafgesetzbuch einfallen – Erpressung ist eine Straftat Wink Nur kein Kläger schützt. So wie die Welt im Moment gestrickt ist, lässt der Kläger in allen Punkten sicher nicht lange auf sich warten. Wink

  • Modesty

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 19:02

    Fazit:

    Die/der gute, alte (in die Jahre gekommene), deutsche/r Micheline, wie sie/er leibt und lebt:

    1. Klage/Empörung über ein gesellschaftliches Ärgernis bei

    2. gleichzeitigem Heranziehen von (angeblichen) Hindernissen aller Art, die persönliches Engagement und Verantwortung leider verhindern.

    3. Statt dessen Spontanentwicklung einer kritischen Anspruchshaltung gegenüber der politischen ‘Führung’, die das Problem durch 16 teilt und dadurch auf eine Größe verkleinert, die kein sofortiges Regierungshandeln erfordert.

    Kein Wunder, dass die Revoluzzer von heute noch minderjährig sind!

    M.Wink

  • Holzhacker

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 19:24

    Hallo @Ricarda01 , das sehe ich genau so! Wer es besser weiß als alle die Virologen und sonstigen Fach-Mdiziner, der sollte auch die Folgen seines Tuns selbst tragen.

  • SFath

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 19:48

    @GSaremba61, wurde mein Beitrag (Antwort auf Modesty) zur Gleichbehandlung – trotz Smily – etwa tierisch-bierernst genommen?

    An jedem Geschäft hängt ein Plakat: Zutritt nur mit Maske. Gilt auch auf den Parkplätzen.

    Spender mit Desinfektionslösung steht gleich im Eingang. Ich darf, genaugenommen, also nur mit Schnutenpulli dort drinnen unterwegs sein. Ist seit letztem Jahr für mich, wie auch der Abstand zueinander, normal wie überall dort, wo viele Menschen – auch draussen – sind.

    Ich sehe dennoch eine ziemliche Ausdünnung und Fluktuation beim Personal. Wenn die Läden, wie auch die Gastronomie, inzwischen Personalsorgen hat, wo weniger die Arbeit von sonst vielen mit Tempo machen, dann könnte der Wegfall der Masken zur Erleichterung beitragen.

    So lange sich die Kunden hier nach wie vor höchst diszipliniert an die AHA-Regeln halten, nehme ich das andere inkauf. Werde also keineswegs die Angestellten/Filialleitung zusammenfalten.Relaxed

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