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  • Pflegegrad - Widerspruch

     RosaLia465 antwortete vor 5 Monate, 1 Woche 8 Teilnehmer · 26 Beiträge
  • Paesi

    Teilnehmer
    2. Juli 2020 um 13:23

    Die Sachlage wird komplizierter, als es anfangs aussah. Nach Einschätzung der Ärztin der Palliativstation ist die Versorgung zu Hause mit allen ambulanten Möglichkeiten nicht mehr ausreichend gegeben, auch ein Pflegeheim könne die komplexe Versorgung nicht mehr bewältigen. Nun wurde der Hospizantrag abgelehnt. Die Begründung: Die Medizinischen Voraussetzungen seien anhand der vorliegenden Unterlagen für die Gewährung der Leistung nicht gegeben. (Was auch immer dieses allgemeine BLa-Bla, mehr steht da nicht, bedeutet, denn aus ärztlicher Sicht, wurde alles Notwendige eingereicht. Die OA kann auch keine Ergänzungen mehr machen.)

    Auf Grund des Gutachten-Begründungs-Quatsches, wahrscheinlich war der MDK-Fernbegutachter ein Augenarzt oder HNO, sieht die KK die Entlassung in ein Pflegeheim oder nach Hause als angemessen an. Dem schloss sich das Entlassungsmanagement des KH an und war verwundert, dass ich in Widerspruch gehen werde.

    Die Pflegekasse lehnte sogar zuerst noch ab, mir die Ablehnung nebst Begründung zukommen zu lassen und war der Meinung, bei Ablehnung eines Hospizplatzes gäbe es kein Widerspruchsrecht – wieder Quatsch. Denn nach 2-minütiger Diskussion über Rechtsmittelbelehrung sah sie diese auf dem eigenen Schreiben: ein Monat. Das hätte sie nicht wissen können. Nur zu dumm. Wie ich heute sah, war ihre Unterschrift genau über der Rechtsmittelbelehrung ihres eigenen Schreibens.

    MDK, Pflegekasse und KK werden mir mehr und mehr „suspekt“ – das ergab auch ein Gespräch mit der Rechtsabteilung der UPD. Belogen wurde ich von diesen drei Stellen nicht nur einmal.(Danke, Dabbes, dieser Rat von Dir half mir schon einmal weiter.)

    Mein Problem ist im Moment, wie argumentiere ich gegen so ein nichtssagendes BLa-Bla-Gutachten?

  • philosophin

    Teilnehmer
    2. Juli 2020 um 16:32

    @Paesi, formal Widerspruch einlegen wegen grob unsachgemäßer Beurteilung und auf einem erneuten Gutachten, diesmal nicht nach Aktenlage bestehen . Dringlichkeit hervorheben.

    Eine Beschwerde formulieren über die Art der Beurteilung.

    Beschwerde, Widerspruch, Gutachten, medizinischer Unterlagen einpacken, zur nächsten Geschäftsstelle fahren/ gehen und ins Vorzimmer des Chefs setzen .

    Und wenn dir jemand pampig kommt mit der Presse drohen. (Im aller- alleräußersten Notfall).

    Alternativ: Zum Anwalt gehen und dem das übergeben. Manchmal kommt damit schneller Bewegung in eine Sache. Der weiß auch noch andere Sachen . Und wenn ein Rechtsanwalt am Telefon ist ,wird eher mal geredet, wo die Privatperson abgewimmelt wird, nach meiner Erfahrung.

    Ich fürchte, hier kommst du allein nicht mehr weiter.

    Ich weiß nicht wie stark bei euch die Wohlfahrtsverbände sind. Evtl. da weitere Hilfe holen.

    Viel Erfolg

    phil

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 9 Monate von  philosophin bearbeitet.
  • Paesi

    Teilnehmer
    6. Juli 2020 um 17:08

    Danke Phil.

    Der Patient ist am Wochenende auf der Palliativstation verstorben.

    Ich kann folgenden Einrichtungen nur wünschen, dass sie in anderen Fällen immer korrekte Entscheidungen getroffen haben, obwohl ich da so meine Bedenken habe.

    An erster Stelle steht der MDK-Dienst, welcher hellseherische Fähigkeiten hinterm Schreibtisch zu haben scheint, da er sogar Einschätzungen von Fachärzten und Oberärzten als Fehleinschätzung einstuft.

    Fast auf gleicher Höhe die Pflegekasse, der es zum wiederholten Male gelungen ist, Pflegeentscheidungen zu versenden, bei denen der Poststempel 3 Wochen nach dem Abschicken auf dem Briefumschlag ist und die bei Rückrufen felsenfest behaupten, man müsse die Post übersehen haben, aber man sei so freundlich, alles noch einmal zuzusenden und prompt liegen Erstversendung und wohlwollende Zweitversendung mit gleichem Poststempel am gleichen Eingangsstag im Briefkasten. Zum Glück war mir das Spiel bereits persönlich vertraut.

    Die Krankenkasse reiht sich in den Kreis der Hellseher ein, da auch sie nach der Befragung ihrer Kugel genau weiß, dass ein hilfloser bettlägeriger Patient mit Dekubitus Grad 3 keines speziellen Bettes bedarf, wäre er wieder nach Hause gekommen.

    Ach ja, der Rechtsweg steht ja offen. Auch da sollten die Obengenannten sich informieren, anstatt sich zu wundern, dass es so etwas gibt, zumal die Rechtsmittelbelehrung gleich unter deren Unterschrift steht. Nein, sie sind erstaunt, wenn man sie darauf hinweist, dass es dort stehen muss und siehe da, es wird (ganz erstaunt) gefunden.

    Gut, er hat es geschafft, hat seinen Frieden und ich bin froh, dass er ihn gefunden hat.

    Paesi

  • philosophin

    Teilnehmer
    6. Juli 2020 um 19:27

    @Paesi im Gegensatz zu den makabren Hellsehereien all dieser Institutionen scheinen Sterbende aber für sich Instinkte zu haben. Und sie sterben dann noch auf der Palliativstation, wenn über ihnen das Damoklesschwert, zurückkehren ohne Aussicht auf Besserung, schwebt . Das war bei der Mutter meiner Freundin so, bei ihrem Schwager und bei meinem großen Bruder auch.

    Gut, dass er seinen Frieden gefunden hat.

    phil

  • RosaLia465

    Teilnehmer
    14. November 2023 um 10:33

    Aus (leider) gegebenem Anlass bin ich auf diese Unterhaltung gestoßen. Konnte den ein oder anderen hilfreichen Tipp rausfiltern. Danke dafür!

    Ich hab das Gefühl, dass mittlerweile alle Anträge kategorisch erstmal abgelehnt werden. Deshalb umso wichtiger am Ball zu bleiben. Dabei gibt’s so viel zu beachten. Die wichtigsten Faktoren dabei:
    Der Widerspruch muss:

    • spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids
    • schriftlich (aus Beweisgründen am besten als Einschreiben mit Rückschein)
    • bei der Pflegekasse eingelegt werden.
    • Einen Anwalt benötigen Sie dafür nicht.

    Ich werde morgen den Widerspruch losschicken.. und bin gespannt..

    • Dieser Beitrag wurde vor 5 Monate, 1 Woche von  Redaktion bearbeitet.
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