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  • Pflegegrad - Widerspruch

     RosaLia465 antwortete vor 5 Monate, 4 Wochen 8 Teilnehmer · 26 Beiträge
  • Paesi

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 10:24

    Ich habe nur eine Frage: Hat jemand Erfahrung oder Tipps zur Einlegung eines Widerspruchs, wenn man der Meinung ist, der Pflegegrad sei nicht richtig ermittelt worden?

    • Dieser Beitrag wurde am vor 3 Jahren, 11 Monate von  Paesi geändert.
  • seestern47

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 10:29

    Wann wurde der Pflegegrad denn zum letzten Mal festgelegt? Meiner Erfahrung nach bringt ein Widerspruch nichts, sondern man stellt besser erneut einen Antrag um den Pflegegrad feststellen zu lassen. Das sind aber nur unsere Erfahrungen innerhalb unseres Freundeskreises gewesen…

  • Cocco

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 10:38

    Paesi, dazu aus meiner Berufspraxis: beim zuständigen Versorgungsamt -Vordruck und pro behand. Arzt je 1 Einverständniserklärung entweder beim Sozialreferat der Gemeinde oder online runterladen-.

    Ggf. bis zum Sozialgericht – dafür braucht man noch keinen Anwalt. Nicht so schnell klein beigeben.

    Toi, toi, toi von Cocco

  • seestern47

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 11:10

    Ja, Cocco. So kenne ich das auch, aber manchmal ändert sich die Pflegebedürftigkeit so schnell, dass eine neue Prüfung angebracht ist.

    Und da so ein Widerspruch sehr zeitintensiv und nervenaufreibend für alle Beteiligten ist, würde ich es anders machen. Aber jeder Fall ist verschieden gelagert.

  • Cocco

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 11:20

    Stimmt Seestern …in solchen Fällen kann eine VdK-Mitgliedschaft durchaus von Nutzen sein.

    LG CBlushcco

  • Paesi

    Teilnehmer
    28. Mai 2020 um 13:07

    Ich habe verstanden.

    Ich verstehe, auf alle Fälle erst einmal Widerspruch einreichen.

    Ich habe die Vollmacht dazu, die betreffende Person (der Ex) würde es von sich aus nicht tun bzw. wüsste nicht wie.

    Für Pflegegrad 2 „fehlen“ 7 Punkte. Ich bin der Meinung, dass die Mobilität falsch bewertet wurde – alles auf „selbstständig“ – öffentliche Verkehrsmittel, Treppen, Behördengänge, einkaufen.

    Genauso ist die Einschätzung „Normalgewicht“ nicht korrekt, BMI liegt unter normal.

    Mein Problem ist, dass der Ex nicht zugeben mag, was er alles nicht mehr kann. Die Probleme sind vorwiegend auf Alkoholmissbrauch in der Vergangenheit zurückzuführen. Vor 4 Jahren begannen die ersten spürbaren Probleme und trotz anderer Lebensweise, geht es stufenweise bergab.

    Ohne meine Hilfen wäre mein Ex in vielen Dingen überfordert. Ich bin nicht seine Pflegerin und will es auch nicht werden, aber Pflegegrad 1 bringen für ihn und mich nicht viel – bei 2 könnte ich mehr Hilfen von „Außen“ organisieren.

    VdK-Mitgliedschaft ist ein wirklich guter, aber dazu muss er und nicht ich Mitglied sein.

    Ich hatte soeben noch ein Hausarztgespräch und konnte einen Termin vereinbaren für nächste Woche vereinbaren, um Einschätzungen im Gutachten zu besprechen, die meiner Meinung zu wenig bzw. gar nicht gewichtet wurden.

    Danke für Eure Meinungen.

  • Paesi

    Teilnehmer
    5. Juni 2020 um 20:40

    Ich war beim Vdk. Wir sind das Gutachten durchgegangen mit “unsrer” Punkteinschätzung und kamen auf 35 – auf diese Zahl kam ich auch zu Hause, als ich den Online-Test vor Pflegegrad-Beantragung machte. Das Gutachten weist 20 Punkte aus. Die Chance, durch einen Widerspruch die notwendigen 27 Punkte für Grad 2 zu erhalten, ist möglich.

    Ich habe die Sache dem Vdk übergeben.

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Paesi bearbeitet.
  • philosophin

    Teilnehmer
    5. Juni 2020 um 21:27

    @Paesi, jetzt bin ich aber verwundert . Das geht normalerweise so: Du legst Widerspruch ein. Kann auch formlos bei deiner KK/Pflegekasse sein. Das Datum zählt und du mußt eine Bescheinigung bekommen, dass er aufgenommen wurde, wenn du selbst dahin gehst.Ansonsten auch per Post.

    Es findet eine neue Begutachtung statt. Es gibt ein neuese Gutachten. Verstehe das Problem nicht.

    Schönen Abend

    phil

  • Paesi

    Teilnehmer
    5. Juni 2020 um 21:33

    Stimmt, so kann man es auch machen, aber ich hatte einfach keinen Nerv mehr dazu.

    Nachtrag: gerade gemerkt.

    Ich hatte bei Satzänderung vergessen, das “nicht” zu löschen. Es muss also heißen: Grad 2 zu erreichen, ist möglich. (Satz 20.20 Uhr korrigiert)

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Paesi bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Paesi bearbeitet.
  • philosophin

    Teilnehmer
    5. Juni 2020 um 21:54

    @Paesi,

    na dann ran. Gut wäre, wenn bei der Begutachtung ein Zeuge dabei wäre, der die Materie versteht, evtl. jemand , der als Pflegeperson infrage kommt und den Pflegebedarf praktisch vorführt., z.B praktische Assistenz beim aufstehen, hinsetzen.

    Wenn du beim VdK warst, werden die dir sicher gesagt haben, dass manche der Gutachter gern mal versuchen, zu tricksen, zu provozieren und auch wie du damit umgehst .

    Viel Erfolg

    phil

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  philosophin bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  philosophin bearbeitet.
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