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Geklärt, habe mich auf zur Hauptfiliale gemacht und den Chef um ein Gespräch gebeten.
Genauso würde ich es mit dem Konto Deiner Mutter machen. Nach Kontoabwicklung Restguthaben auf Dein Konto.
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@Paesi, dann ist zumindest die Kontosache geklärt.
Aus eigener Erfahrung eines 6 Jahre dauernden Erbstreits (alle Kinder, auch die aus 1. Ehe), waren im gegenseitigen Berliner Testament auf den Pflichtteil gesetzt. Und das wurde angefochten. Ergebnis: Der gemeinsame, minderjährige Sohn bekam einen gesetzlichen Amtsvormund zur Wahrung seiner Interessen. Die erwachsenen Kinder gingen am Ende insofern leer aus, da sie die Summe des angedachten Pflichtteils für Rechtsberatung ausgegeben hatten.
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Zum Erbstreit wird es nicht kommen. Die Kinder wollen sich keine Haushälfte teilen und mit mir in eine Erbgemeinschaft treten. Ich soll allein verfügen können. Sie müssten ja sonst auch Nebenkosten und andere Verbindlichkeiten übernehmen. Viel ist die Hälfte auch nicht wert und nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten und Schulden bleibt fast nichts mehr zum Teilen. Das funktioniert schon.
@All: Danke, dass sich so viele Gedanken gemacht haben.
- Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 7 Monate von Paesi bearbeitet.
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Nachtrag:
Ich habe gestern das Konto meiner Mutti aufgelöst, als Kontobevollmächtigte – kein Erbschein, kein Testament wurde verlangt – nur die Sterbeurkunde.
Was ich nicht wusste, dass man als Erbe 3 Monate Zeit hat, um sich beim Finanzamt für Erbschaftssteuer zu melden.
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