Startseite › Foren › Rat und Tat › Kontovollmacht
-
SusiSoho, ein Erbschein kann dauern und vorher müssen Beerdigung und Verbindlichkeiten
gezahlt werden. Daher gibt es die Kontovollmacht über den Tod hinaus.
-
Paesi, habe gerade in der Vollmachtsunterlage meiner Bank nachgeschaut.
Mein Sohn als Bevollmächtiger kann meine Konten leerräumen, allerdings kann
er die Konten nicht schließen. Aber was soll’s, er kommt ohne Erbschein an das Geld ran.
-
Ja, Paesi, eine Vollmacht ist „nur“ eine Vollmacht. Ich gehe davon aus, dass es eine Generalvollmacht ist. Trotzdem gehen die Erben vor, da sie rechtmäßige Eigentümer werden. Einen Erbschein beantragen aufgrund eines Testamentes ist kein Ding. War das Testament nicht hinterlegt? Da müsste der Erbschein automatisch kommen.
Kein Testament – tritt die gesetzliche Erbfolge ein – also bei Deiner Mutter Du und Deine Geschwister. Auch dort muss ein Erbschein sein, es erleichtert alles – von der Kündigung von Versicherungen bis zum Abo der Zeitung. Also gleich nicht nur einen Erbschein, sondern mehrere beglaubigte beantragen.
Mein Beileid zum Tod Deiner Mutter. Mach Dir das Leben nicht schwerer als es so schon ist.
GeSa
Noch ein Nachtrag, Schweigen bringt Dich nicht weiter, sondern kann sogar noch rechtlich Ärger bringen. Und denk dran jedes Konto kostet auch Geld.
-
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.