Startseite Foren Rat und Tat Kontovollmacht

  • Wattfrau

    Mitglied
    23. August 2020 um 13:44

    SusiSoho, ein Erbschein kann dauern und vorher müssen Beerdigung und Verbindlichkeiten

    gezahlt werden. Daher gibt es die Kontovollmacht über den Tod hinaus.

  • Wattfrau

    Mitglied
    23. August 2020 um 13:40

    Paesi, habe gerade in der Vollmachtsunterlage meiner Bank nachgeschaut.

    Mein Sohn als Bevollmächtiger kann meine Konten leerräumen, allerdings kann

    er die Konten nicht schließen. Aber was soll’s, er kommt ohne Erbschein an das Geld ran.

  • GSaremba61

    Mitglied
    23. August 2020 um 12:26

    Ja, Paesi, eine Vollmacht ist „nur“ eine Vollmacht. Ich gehe davon aus, dass es eine Generalvollmacht ist. Trotzdem gehen die Erben vor, da sie rechtmäßige Eigentümer werden. Einen Erbschein beantragen aufgrund eines Testamentes ist kein Ding. War das Testament nicht hinterlegt? Da müsste der Erbschein automatisch kommen.

    Kein Testament – tritt die gesetzliche Erbfolge ein – also bei Deiner Mutter Du und Deine Geschwister. Auch dort muss ein Erbschein sein, es erleichtert alles – von der Kündigung von Versicherungen bis zum Abo der Zeitung. Also gleich nicht nur einen Erbschein, sondern mehrere beglaubigte beantragen.

    Mein Beileid zum Tod Deiner Mutter. Mach Dir das Leben nicht schwerer als es so schon ist.

    GeSa

    Noch ein Nachtrag, Schweigen bringt Dich nicht weiter, sondern kann sogar noch rechtlich Ärger bringen. Und denk dran jedes Konto kostet auch Geld.

  • SFath

    Mitglied
    23. August 2020 um 12:15
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