Bestattungsverfügung: Wünsche für die eigene Bestattung (Gratis Vorlage)

Bestattungsverfügung
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Der Tod ist ein unvermeidlicher Teil des Lebens. So morbid es auch klingen mag, über den eigenen Tod und die damit verbundenen Wünsche nachzudenken, kann für die Hinterbliebenen sehr hilfreich sein. Eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, ist die Erstellung einer Bestattungsverfügung.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Vorsorgeverfügung für den Todesfall ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person ihre Wünsche bezüglich ihrer Bestattung festlegt. Dies kann die Art der Bestattung, den Ort und andere spezifische Anweisungen beinhalten. Es geht hierbei nicht nur um rechtliche, sondern auch um emotionale und spirituelle Aspekte.

Vorteile einer Bestattungsverfügung

Sicherstellung des letzten Willens: Mit einer Vorsorgeverfügung kann man sicherstellen, dass die Bestattungswünsche so umgesetzt werden, wie man es sich vorstellt.

Entlastung der Angehörigen: In Zeiten der Trauer kann es für die Familie überwältigend sein, Entscheidungen zu treffen. Eine Verfügung nimmt diese Last.

Vermeidung von Streitigkeiten: Wenn klare Anweisungen vorhanden sind, werden mögliche Konflikte zwischen Familienmitgliedern vermieden.

Finanzielle und organisatorische Planung: Einige Menschen entscheiden sich dafür, im Voraus zu bezahlen oder zumindest einen Plan für die Kosten ihrer Beerdigung zu haben.

Inhalt und Form einer Bestattungsverfügung

Die Verfügung sollte handschriftlich verfasst, klar formuliert sein und folgende Punkte enthalten:

Art der Bestattung (z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung)
Bestimmter Ort der Beisetzung
Art und Gestaltung der Feier
Sonstige spezifische Wünsche oder Anweisungen
Es gibt keine strikte formelle Anforderung für eine Bestattungsverfügung, aber es ist ratsam, sie schriftlich festzuhalten und sicherzustellen, dass sie von Zeugen mit Datum unterschrieben wird.

Rose am Grab
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Wo hinterlege ich meine Bestattungsverfügung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Beim Notar: Dies gewährleistet die Sicherheit und Rechtskraft des Dokuments.

Beim Bestattungsinstitut: Hier wird die Bestimmung direkt bei denjenigen aufbewahrt, die die Beisetzung durchführen.

Bei Vertrauenspersonen: Es ist sinnvoll, einer vertrauten Person eine Kopie zu geben, um sicherzustellen, dass die Bestimmung im Bedarfsfall schnell verfügbar ist.

Bestattungsverfügung Muster zum Ausdrucken

Dieses Muster für eine Vorsorgeverfügung für den Todesfall steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung und kann von Ihnen heruntergeladen und für Ihre individuellen Bedürfnisse verwendet werden.

Bestattungsarten

Die Wahl der Bestattungsart ist eine sehr persönliche Entscheidung, die oft von kulturellen, religiösen oder persönlichen Überzeugungen beeinflusst wird.

Erdbestattung

Hierbei wird der Körper in einem Sarg im Boden beigesetzt. Es ist eine der traditionellsten Formen der Beisetzung. Bei der Planung einer Beisetzung im Erdgrab sollte man den Ort, die Art des Sarges und die Grabpflege berücksichtigen.

Feuerbestattung

Der Körper wird verbrannt und die Asche wird in einer Urne aufbewahrt. Die Urne wird dann beigesetzt oder bei einer Seebestattung versenkt. 

Baumbestattung

Hierbei wird die Asche des Verstorbenen am Fuß eines Baumes beigesetzt. Dies ist eine umweltfreundliche Option und wird oft als eine Möglichkeit gesehen, im Tod neues Leben zu geben.

Seebestattung

Oftmals gibt es besondere Zeremonien, die diese Art der Beisetzung begleiten. Es sind jedoch besondere Genehmigungen erforderlich.

Was passiert ohne Bestattungsverfügung?

Ohne eine Bestattungsverfügung obliegt die Entscheidung über die Bestattungsart den nächsten Familienmitgliedern. Dies kann zu Unsicherheiten und möglichen Konflikten führen, insbesondere, wenn die Wünsche des Verstorbenen nicht bekannt sind.

Wer darf über eine Beerdigung bestimmen?

In Deutschland ist die Frage, wer über eine Beisetzung bestimmen darf, durch das Bestattungsrecht der einzelnen Bundesländer geregelt. Allerdings gibt es gewisse übergreifende Grundsätze:

Verstorbener: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten in einer Bestimmung konkrete Wünsche bezüglich seiner Beisetzung festgelegt, so sind diese in der Regel zu beachten und umzusetzen.

Ehegatte oder Lebenspartner: Ist der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder befindet sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so ist in der Regel der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner berechtigt, über die Art und Weise der Beisetzung zu entscheiden, sofern keine anderslautende Bestimmung des Verstorbenen vorliegt.

Nächste Angehörige: Wenn kein Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist oder dieser das Bestattungsrecht nicht ausüben kann oder will, geht das Bestimmungsrecht in der Regel auf die nächsten über. Hierbei gibt es eine Rangfolge: Kinder, Eltern, Geschwister, und so weiter.

Sorgeberechtigte: Sind die Eltern sorgeberechtigt für ein minderjähriges Kind, das verstirbt, so haben sie das Bestattungsrecht für das Kind.

Andere Personen: Hat der Verstorbene keinen Ehegatten, Lebenspartner oder nächste Familienangehörige, und hat er auch keine Bestimmung hinterlassen, kann es vorkommen, dass andere Personen, z.B. Freunde oder entferntere Verwandte, die Trauerfeier organisieren. In solchen Fällen können jedoch rechtliche Unsicherheiten entstehen, daher ist es immer empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen.

Staatliche Bestattung: Wenn keine Familie vorhanden ist oder diese nicht in der Lage ist, die Beisetzung zu organisieren, kann es zu einer staatlichen Beisetzung kommen. 

Es ist zu beachten, dass trotz des Bestattungsrechts in Deutschland eine Bestattungspflicht besteht. Das bedeutet, dass ein Verstorbener innerhalb einer bestimmten Frist von einem Bestattungspflichtigen bestattet werden muss. Wer diese Pflicht zu erfüllen hat, ist ebenfalls in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Abschließend ist zu sagen, dass das Bestattungsrecht und die Bestattungspflicht Ländersache sind und es daher von Bundesland zu Bundesland kleine Unterschiede geben kann. 

Trauernder Angehöriger am Grab
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Wie teuer ist eine Beerdigung?

Die Kosten für eine Bestattung in Deutschland variieren je nach Art der Beisetzung, Region, zusätzlichen Dienstleistungen und individuellen Wünschen des Verstorbenen oder der Familie. Hier eine grobe Aufschlüsselung der potenziellen Kosten:

Erdbestattung:

Sarg: Zwischen 500 € und mehreren Tausend Euro, je nach Material und Design.
Beisetzung: 1.000 € bis 3.500 € für den Grabstein, die Grabpflege, den Totenschein und ähnliches.
Bestatterdienstleistungen: 1.500 € bis 5.000 € inkl. Überführung, hygienische Versorgung, Trauerdruck, Aufbahrung, Organisation der Feier usw.

Feuerbestattung:

Einäscherung: Zwischen 500 € und 1.000 €.
Urne: Ab 50 € bis zu mehreren Hundert Euro.
Begräbnisstätte für Urnen: Zwischen 300 € und 1.500 €, je nach Friedhof und Region.
Bestatterdienstleistungen: 1.500 € bis 4.000 €.
Alternative Bestattungsformen (z. B. Baumbestattung, Seebestattung):

Kosten variieren stark je nach Anbieter und Region. Oft sind sie aber günstiger als traditionelle Bestattungsformen, da z. B. kein Grabstein benötigt wird.

Zusätzliche Kosten:

Trauerfeier: Abhängig von der Wahl des Ortes, der Dekoration, der Musik und anderen Faktoren.
Todesanzeigen: Zwischen 100 € und 500 €, je nach Zeitung und Länge der Anzeige.
Trauerkleidung, Blumenschmuck, Kondolenzbuch, etc.: Diese können je nach Wunsch und Anbieter variieren.
Gebühren: Friedhofsgebühren, Gebühren für den Totenschein, eventuelle Gebühren für die Einäscherung etc.
Insgesamt kann man sagen, dass die Kosten für eine Beisetzung in Deutschland stark variieren können. Eine einfache Einäscherung kann bereits für rund 4.000 € bis 5.000 € realisiert werden, während eine umfangreiche Beisetzung im Erdgrab mit Trauerfeier und allen zusätzlichen Leistungen 10.000 € und mehr kosten kann.

Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von Bestattungsunternehmen einzuholen und genau zu prüfen, welche Leistungen in den jeweiligen Angeboten enthalten sind. Einige Menschen schließen auch Sterbegeldversicherung ab, um die Familie finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass ihre Wünsche für die eigene Beisetzung erfüllt werden.

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Fazit 

Das Thema Bestattungsverfügung ist in einer Gesellschaft, die sich immer mehr der Bedeutung von Vorsorgemaßnahmen bewusst wird, von wachsender Relevanz. Eine Bestimmung ist eine, während man lebt, selbst verfasste Willenserklärung, die es ermöglicht, eigene Wünsche hinsichtlich der Bestattungsmodalitäten festzulegen. Während eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sich mit Entscheidungen im Falle von Krankheit und Handlungsunfähigkeit befassen, geht es bei der Bestimmung konkret darum, wie nach dem eigenen Ableben verfahren werden soll.

Der Bestatter sowie die Friedhofsverwaltung sind oftmals die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Umsetzung von Bestattungsverfügungen geht. Dabei ist es von Vorteil, wenn die Bestimmung handschriftlich verfasst und, um jegliche Zweifel über ihre Authentizität auszuräumen, beglaubigt wurde. Dies stellt sicher, dass die Bestimmung als bindend betrachtet wird und die Wünsche des Verstorbenen oft in vollem Umfang berücksichtigt werden, sei es in Bezug auf die Wahl der Grabstätte oder spezifische Rituale.

Das Thema Bestattungsverfügung mag für viele ein schweres sein, insbesondere, weil es die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod verlangt. Aber in Wahrheit handelt es sich hierbei um eine entlastende Maßnahme. Eine selbst verfasste Bestimmung kann für Familienmitglieder eine wertvolle Orientierungshilfe sein, besonders in Zeiten der seelischen Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen.

Zudem bietet eine Bestattungsvorsorge, zu der die Bestattungsverfügung gehört, einen wichtigen Rahmen, um sicherzustellen, dass der Verstorbene in einer Weise verabschiedet wird, die seinem Willen entspricht. 

Während es unangenehm sein mag, über den eigenen Tod nachzudenken, ist es wichtig, für die Zukunft zu planen. Eine Bestattungsverfügung bietet Klarheit und Sicherheit - sowohl für den Verstorbenen als auch für seine Angehörigen. Es ist ein Akt der Fürsorge, der Konflikte verhindert und sicherstellt, dass die letzten Wünsche respektiert werden.

Fragen & Antworten

In manchen Fällen, insbesondere wenn die zur Kostenübernahme verpflichteten Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Das Sozialamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache Bestattung. Hierbei kann es regionale Unterschiede geben, je nachdem wie die einzelnen Bundesländer oder Kommunen dies handhaben.

Eine anonyme Bestattung ist eine Form der Bestattung, bei der auf jegliche individuelle Kennzeichnung des Grabes verzichtet wird. Das heißt, es gibt in der Regel weder einen Grabstein mit dem Namen des Verstorbenen noch eine spezielle Grabstelle, die einem bestimmten Verstorbenen zugeordnet ist.

Einige Merkmale und Aspekte der anonymen Bestattung:

Keine Kennzeichnung: Das Grab wird nicht individuell gekennzeichnet, d.h. es gibt keinen Grabstein oder eine andere Form der Beschriftung, die Aufschluss über die Identität des Verstorbenen gibt.

Gemeinschaftsgrab: Oft handelt es sich bei anonymen Bestattungen um Gemeinschaftsgräber. Das bedeutet, dass mehrere Verstorbene in einem gemeinsamen Grabbereich beigesetzt werden, ohne dass einzelne Grabstellen erkennbar oder zugewiesen sind.

Kosten: Anonyme Bestattungen sind in der Regel kostengünstiger als traditionelle Bestattungen. Es fallen keine Kosten für Grabstein, Grabpflege oder eine individuelle Grabstelle an.

Ort der Trauer: Da das Grab anonym ist, bietet es den Hinterbliebenen keinen spezifischen Ort der Trauer. Dies kann für manche Menschen entlastend sein, während andere das Fehlen eines konkreten Trauerortes als schwierig empfinden.

Entscheidungsgrund: Die Gründe für eine anonyme Bestattung können vielfältig sein: Kostenersparnis, der Wunsch des Verstorbenen nach Anonymität, fehlende Angehörige oder der Wunsch der Angehörigen, keinen festen Trauerort zu haben.

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