Startseite Foren Politik - Zentrale Wahlplakate in Zwickau

  • Wahlplakate in Zwickau

    Von Gelöschter Benutzer am 8. September 2021 um 16:47

    Rechtsextremisten werben in Zwickau mit Plakaten gegen Bündnis90/Die Grünen, die gegen jegliche Menschenwürde verstößt: „Hängt die Grünen“

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/zwickau-rechtsextreme-sollen-umstrittene-wahlplakate-abnehmen-a-59cc87ac-896a-491a-a2cc-c75ec0da0512

    Die Frage ist, warum nicht anständige Zwickauer Bürger diese menschenverachtenden Plakate nicht sofort selbst abgenommen haben. Weil sie zu feige sind und sich vor Strafen fürchten? (Auch wenn das Plakat mit radikalen Aussagen provoziert und es sich
    womöglich um Volksverhetzung handelt, gilt der rechtliche Schutz von
    Wahlplakaten weiterhin. Auch in diesem Fall dürfen Bürger die Plakate
    nicht abnehmen, abreißen oder übermalen.)

    Im übrigen bleiben die Straftatbestände der Anstiftung zur Gewalt (§ 111 StGB) und der der Volksverhetzung (§ 130 StGB), die der Zwickauer Staatsanwalt nicht zur Kenntnis nimmt; von einem Vergehen gegen Art. 1 GG gar nicht erst die Rede…

    antwortete vor 4 Jahre, 4 Monaten 12 Mitglieder · 36 Antworten
  • 36 Antworten
  • GSaremba61

    Mitglied
    14. September 2021 um 17:45

    Zu dürfen die Plakate hängen und wie geht es weiter:

    https://www.merkur.de/sachsen/haengt-die-gruenen-plakate-beschaeftigen-saechsische-gerichte-zr-90981004.html

    Die Plakate müssen 100m Abstand zu den Grünen (Plakate und Orte) haben. Ziemlich lächerlich, finde ich: Auszug

    Spätestens am Donnerstag solle die Beschwerde in Bautzen eingehen, hieß es aus Zwickau. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos) sagte laut Mitteilung: „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“ Es mache keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hingen.

    Diese Auflage hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz dem „III. Weg“ gemacht: Zwar gab das Gericht einem Eilantrag des „III. Wegs“ Recht, der gegen die Verfügung der Stadt vorgegangen war. Jedoch dürfe die Partei ihre Plakate nur in Abstand von mindestens 100 Metern zu Wahlwerbung der Grünen aufhängen.

    Jetzt wird es leider stimmen, bis neue Entscheidungen und insbesondere Taten vorliegen, werden die Plakate eh‘ abgehangen sein.

    GeSa

  • Wattfrau

    Mitglied
    14. September 2021 um 15:53

    Ich verstehe die ‚braven Bürger‘ auch nicht. In meiner Stadt würden die Plakate nicht lange

    hängen. Da bin ich mir sicher.

  • Wattfrau

    Mitglied
    14. September 2021 um 14:15

    gerade gelesen in der ZEIT: Die Stadt Zwickau darf die Plakate nicht abhängen.

    Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden, dass die Partei ‚Der III. Weg‘

    weitere Plakate aufhängen darf.

  • Gartenfan

    Mitglied
    12. September 2021 um 18:33

    @SFath

    Eine Strafanzeige geht einem Strafantrag voraus .

    Von dem “ dritten Weg “ habe ich hier noch nie gehört .

    Gartenfan

  • SFath

    Mitglied
    9. September 2021 um 20:13

    An der Aussage des Wahlplakates ist definitiv nichts mißzuverstehen, oder anders zu deuten.

    »Hängt die Grünen!«, war auf Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei »III. Weg« in Zwickau zu lesen. Bündnis90/“Die Grünen“ sind eine Partei.

    Die Farbe dieser Plakate/Fahnen etc. ist zwar auch grün, weshalb im unteren Text dazu aufgefordert wird, ihre grünen Plakate aufzuhängen.

    Da helfen dann auch Wortspiele mit der deutschen Rechtschreibung nichts mehr!

    Ebensowenig ist eine Strafanzeige und Strafantrag dasselbe. =2 Paar Schuhe. @Gartenfan.

  • SFath

    Mitglied
    9. September 2021 um 18:55

    Es wurde nicht nur eine Anzeige erstattet, sondern ein Strafantrag gestellt. Und dann muß ermittelt werden!

    Weisung der Generalstaatsanwaltschaft gilt nur für Zwickau

    Zuvor hatte der Kreisverband von „Bündnis 90/Die Grünen“ Strafanzeige gestellt. Die Partei kündigte zudem an, auch in Leipzig und den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis mit Anzeigen gegen die Plakate vorgehen zu wollen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte.

  • GSaremba61

    Mitglied
    9. September 2021 um 18:41

    Wenn ich den Artikel richtig verstehe geht es nicht um das Abhängen. Diese Entscheidung wurde nicht „kassiert“. Die 3 Tage Frist ist noch nicht vorbei.

    Aus dem Link:

    ……wollte die Staatsanwaltschaft Zwickau nicht ermitteln. Jetzt muss sie es – die Generalstaatsanwaltschaft zwingt sie dazu.

    Der Zeitraum der Ermittlung ist eher unabhängig vom Wahlzeitraum. Aber toll für diese Partei welche Aufmerksamkeit sie bekommt – es wird sie freuenFace With Symbols Over Mouth Und das nur, um andere einmal mehr in den „Senkel“ zu stellen

  • Modesty

    Mitglied
    9. September 2021 um 17:13

    Alles wieder auf Anfang!

    Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Zwickau kassiert und sie statt dessen aufgefordert, Ermittlungen in der Sache aufzunehmen, da sie „in den Plakaten den Anfangsverdacht einer Aufforderung zu Straftaten und eventuell auch von Volksverhetzung“ sieht!

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/zwickau-staatsanwaltschaft-muss-gegen-die-rechtsextreme-partei-der-iii-weg-ermitteln-a-608cf018-5b22-4a19-bf21-91c56e41ef94

    Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dieses Intermezzo das sofortige Abhängen der Plakate bedeutet oder ob sie hängen bleiben dürfen, bis die örtliche Staatsanwaltschaft irgendwann einmal – also möglicherweise erst nach den Wahlen, wenn die Angelegenheit sich von selbst erledigt hat – zu einem Ergebnis kommt.

    M.Wink

  • SFath

    Mitglied
    9. September 2021 um 12:13

    Problem stillgelegter Synapsen.Wink

  • SFath

    Mitglied
    9. September 2021 um 11:44

    Wenn DAS Regierungsprogramm keine Satire ist, dann wüßte ich nicht, wie man Satire überhaupt definieren kann. RoflMir gefällt´s!

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