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Wahlplakate in Zwickau
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Wenn DAS Regierungsprogramm keine Satire ist, dann wüßte ich nicht, wie man Satire überhaupt definieren kann. Mir gefällt´s!
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Problem stillgelegter Synapsen.
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Alles wieder auf Anfang!
Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Zwickau kassiert und sie statt dessen aufgefordert, Ermittlungen in der Sache aufzunehmen, da sie “in den Plakaten den Anfangsverdacht einer Aufforderung zu Straftaten und eventuell auch von Volksverhetzung” sieht!
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dieses Intermezzo das sofortige Abhängen der Plakate bedeutet oder ob sie hängen bleiben dürfen, bis die örtliche Staatsanwaltschaft irgendwann einmal – also möglicherweise erst nach den Wahlen, wenn die Angelegenheit sich von selbst erledigt hat – zu einem Ergebnis kommt.
M.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 7 Monate von Modesty bearbeitet. Begründung: Präzisiert
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Wenn ich den Artikel richtig verstehe geht es nicht um das Abhängen. Diese Entscheidung wurde nicht “kassiert”. Die 3 Tage Frist ist noch nicht vorbei.
Aus dem Link:
……wollte die Staatsanwaltschaft Zwickau nicht ermitteln. Jetzt muss sie es – die Generalstaatsanwaltschaft zwingt sie dazu.
Der Zeitraum der Ermittlung ist eher unabhängig vom Wahlzeitraum. Aber toll für diese Partei welche Aufmerksamkeit sie bekommt – es wird sie freuen Und das nur, um andere einmal mehr in den “Senkel” zu stellen
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 7 Monate von GSaremba61 bearbeitet.
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Es wurde nicht nur eine Anzeige erstattet, sondern ein Strafantrag gestellt. Und dann muß ermittelt werden!
Weisung der Generalstaatsanwaltschaft gilt nur für Zwickau
Zuvor hatte der Kreisverband von “Bündnis 90/Die Grünen” Strafanzeige gestellt. Die Partei kündigte zudem an, auch in Leipzig und den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis mit Anzeigen gegen die Plakate vorgehen zu wollen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte.
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An der Aussage des Wahlplakates ist definitiv nichts mißzuverstehen, oder anders zu deuten.
»Hängt die Grünen!«, war auf Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei »III. Weg« in Zwickau zu lesen. Bündnis90/”Die Grünen” sind eine Partei.
Die Farbe dieser Plakate/Fahnen etc. ist zwar auch grün, weshalb im unteren Text dazu aufgefordert wird, ihre grünen Plakate aufzuhängen.
Da helfen dann auch Wortspiele mit der deutschen Rechtschreibung nichts mehr!
Ebensowenig ist eine Strafanzeige und Strafantrag dasselbe. =2 Paar Schuhe. @Gartenfan.
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gerade gelesen in der ZEIT: Die Stadt Zwickau darf die Plakate nicht abhängen.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden, dass die Partei ‘Der III. Weg’
weitere Plakate aufhängen darf.
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Ich verstehe die ‘braven Bürger’ auch nicht. In meiner Stadt würden die Plakate nicht lange
hängen. Da bin ich mir sicher.
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Zu dürfen die Plakate hängen und wie geht es weiter:
Die Plakate müssen 100m Abstand zu den Grünen (Plakate und Orte) haben. Ziemlich lächerlich, finde ich: Auszug
Spätestens am Donnerstag solle die Beschwerde in Bautzen eingehen, hieß es aus Zwickau. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos) sagte laut Mitteilung: „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“ Es mache keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hingen.
Diese Auflage hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz dem „III. Weg“ gemacht: Zwar gab das Gericht einem Eilantrag des „III. Wegs“ Recht, der gegen die Verfügung der Stadt vorgegangen war. Jedoch dürfe die Partei ihre Plakate nur in Abstand von mindestens 100 Metern zu Wahlwerbung der Grünen aufhängen.
Jetzt wird es leider stimmen, bis neue Entscheidungen und insbesondere Taten vorliegen, werden die Plakate eh’ abgehangen sein.
GeSa
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