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VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
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Das kam mir gerade vor die Augen: https://www.swr.de/swraktuell/wissenschaftverstehen-100.html
Wir informieren uns doch wohl alle mehr oder weniger über das I-net. Und bevorzugen dabei nicht selten “einfache Antworten”, bei denen wir unser Hirn gar nicht erst bemühen müssen.

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Eben! Und so passiert es, dass man auf der Suche nach ‘Covid-Ansteckung via Textilien’ zwar nicht über Hotelbettwäsche, wohl aber über ganz normale Kleidung stolpert und erfährt, dass die Haltbarkeit der Biester auf Kleiderstoffen bislang noch nicht wissenschaftlich genauer untersucht wurde. Und weil das so ist, wird Vorsicht – und natürlich das Tragen von Masken empfohlen, damit ausgeatmete oder -gehustete Viren nicht beim Nachbarn auf der Jacke landen, wo der sie dann beim Ausziehen mit der gleichen Hand berührt, mit der er sich anschließend über die Nase fährt….
Das sollte man vielleicht auch bedenken, ehe man sich über den Grabbeltisch hermacht und jede Socke oder jedes Handtuch anfasst, die/das zuvor schon von anderen erfolgreich beniest oder behustet wurde….
Was ist eigentlich mit dem Haar unseres/r Liebsten? Weiß man, was er/sie sich unterwegs eingefangen hat, nach Hause trägt und großzügig an jeden weitergibt, der ihr/ihm liebevoll über die Locken streicht? Von dem, was man vom eigenen Haar bei jeder Berührung an die Finger kriegt und an sich selbst und andere verteilt, ganz zu schweigen….
Ich ahne Böses: Coronabedingt wird der Wasserverbrauch steigen und neue, ganz andere Probleme verursachen….
M.

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Oha, nu isses tats. passiert
“Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die bislang geltenden
Beherbergungsbeschränkungen für Urlaubsgäste aus Risikogebieten
gerichtlich gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab
den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die
geforderten Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen
sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus
Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten
oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit.” -
Dergleichen würde Hoteliers in Oberbayern aber nun gar nichts mehr nützen. Alle Urlauber (ca. 2500) müssen ohne Auflagen (Testpflicht, vorsorgliche Quarantäne) abreisen, die Hotels, Gastronomie… sind komplett dicht. Fast völlige Ausgangssperre gab es für die Einwohner dort gleich obendrauf.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/berchtesgadener-land-2-500-urlauber-muessen-abreisen,SDwUW3n
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Ähnlich, nur m.E. noch ohne Ausgangssperre, läuft es gerade in Delmenhorst. Nicht wirklich ein touristischer Anziehungspunkt.
Nachtrag: gerade in den Nachrichten .. in Berchtesgaden handelt es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen. Ein konkreter Herd konnte bisher nicht ausgemacht werden.
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Unbekannt
Unbekannt20. Oktober 2020 um 17:16Hab jetzt die letzten 2 Tage mal gelesen um was man streitet – eigentlich Kinderkram, denn keiner weiß wirklich was genaues über Ansteckungswege….
Die einen pochen auf ihr Recht zu reisen und die Hotels wollen überleben. Und die anderen wollen gesund bleiben und erwarten das der Staat mit seiner staatlichen Allmacht dafür sorgt. Beide Anliegen sind sehr entgegengesetzt.
Eigentlich sollte man Lösungen aus dem Dilemma suchen – ohne sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Geht das..?
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@Manjana, gerade in Urlaubsgebieten, oder auch Großstädten, ist die Nachverfolgung einer Infektionskette so ziemlich unmöglich, da sich nicht bekannte Nachbarn, sondern lauter Unbekannte überall begegnen. Da müßte man dann schon GPS-Daten aller im Bewegungsmuster zur Verfügung haben. Wer wollte dem wohl zustimmen?
Delmenhorst wird nicht der einzige diffuse Infektionsplatz sein, auch nicht bleiben. So lange die Menschen nach wie vor mächtig in Bewegung bleiben wollen, hinterher Erinnerungslücken haben, wo sie wann und evtl. mit wem waren, kommt diese Situation auf viele andere Städte noch zu. Abwarten!
Eine Empfehlung von Prof. Drosten war kürzlich, sich dazu Notizen für jeden Tag zu machen. Uuuuhhh… wie lästig!
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bern68, man weiß sehr wohl über Ansteckungswege Bescheid! Aber wer liest schon ausführliche Beschreibungen. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/ansteckung-und-uebertragung.html
Einen Versuch ist es aber wert.
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Hier zumindest geht sich gar niemand an die Gurgel. Man ist geteilter Meinung. Um das Reisen geht es nur eher nur bedingt. Wohl aber um z.T. unsinnige Bestimmungen. Das heißt noch lange nicht, wie Wattfrau es schon schrieb, dass jene die das Beherbungsverbot ablehnen, unbedingt reisen wollen. Ich z.B. bleibe definitiv daheim, weil ich es selbst als vernünftig, notwendig und der Vorsicht geboten finde.
Die Urteilsbegründung des Greifswalder VGH bestätigt genau das, was ich hier schon mehrmals schrieb.
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Das diffuse Infektionsgeschehen ist, wie geschrieben, bisher für Berchtesgaden gemeint. Niemals wird zu erreichen sein, dass ein ganzes Volk sich freiwillig in die Unbeweglichkeit diktieren lässt.
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