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  • VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot

     SFath antwortete vor 3 Jahren, 5 Monate 18 Teilnehmer · 160 Beiträge
  • Manjana

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 13:20

    https://www.n-tv.de/politik/Gericht-schiebt-Beherbergungsverbot-Riegel-vor-article22103287.html
    https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-deutschland-news-beherbergungsverbot-1.5062926

    Das wird Schule machen.

    Gerade musste ein völlig konsternierter Herr Kretschmann seine Entscheidung, nur Geschäftsreisende und Berufspendler zuzulassen, widerrufen. Ein verzweifelter Aufruf an die Bevölkerung trotzdem nicht zu reisen folgte. Die Judikative hatte das letzte Wort.

    Nachtrag: erster Link entfernt. Er war nicht mehr gültig. Und der zweite hat inzwischen die Headline geändert. Rolling Eyes

    • Dieser Beitrag wurde am vor 3 Jahren, 5 Monate von  Manjana geändert.
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  • SFath

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 14:11

    @Majana, bei diesem Satz hätte ich fast einen Salto rückwärts gemacht: …dass Hotels und Pensionen “Treiber” des Infektionsgeschehens seien. Hat auch bislang wohl niemand behauptet. Es sind die Reisenden, die auf ihren freien Entfaltungsmöglichkeiten bestehen.

    In Nieders. hatten wir, oder haben wir noch, ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen. “Na und? Wir reisen doch mit WoMo!”

    Hoffentlich wird Herrn Kretschmer bei seinem verbalen Eiertanz nicht schwindlig!

    Diese Interpretations-Suche, um eigene Wünsche durchzusetzen, geht mir ziemlich auf den Keks!

    Und nein, ich bin immer noch nicht um mich besorgt! Relaxed

  • Wattfrau

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 14:36

    Manjana, ich begrüße das Gerichtsurteil. Es macht keinen Sinn, ein Beherbungsverbot für Hotels

    und Pensionen zu erlassen, wenn weiterhin Personen aus einem Risikogebiet bei Verwandten oder

    Freunden übernachten können.

  • Wattfrau

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 15:28

    Auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat das Beherbungsverbot für rechtswidrig

    erklärt. Andere Bundesländer werden sicher folgen.

  • Manjana

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 15:44

    Irgendwie hatte ich damit auch ein Problem. Wie sollte das alles kontrolliert werden? Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe sind ganz sicher keine Infektionstreiber. Sie haben meist ein recht gutes Konzept. Herr Bräutigam nannte z.B. das Recht auf Freizügigkeit als Begründung des Urteils. Und dass man im Zimmer für sich ist. Nur im evt. dazugehörigen Restaurant in Gesellschaft. Da greifen dann aber die Bestimmungen, die in anderen Restaurants auch gelten. Ginge also nur wenn die Gastronomie wieder gänzlich schließen müsste. Darauf wird man es vorläufig nicht ankommen lassen. Das kann sich niemand mehr leisten. Bleibt nur, dass die Leute selbst einsichtig sind. Allerdings habe ich auch Verständnis dafür, dass sich viele für andere (undiszipliniertes Party- und Demospinnervolk) bestraft fühlen.

    Herr Kretschmann wird die nächste Instanz wohl nicht bemühen. Sollte es Frau Schwesig treffen, könnte das anders laufen.

    Was ich auch für unzumutbar halte ist der Gedanke, die Ferienzeiten zu verändern. Schon jetzt die Aussicht, dass auch das nächste Urlaubsjahr schwierig wird, ist zusätzlich demotivierend.

    Alles in allem halte ich jedoch das was da gerade abgeht nicht wirklich förderlich für gute Laune. Denn zur hohen Anzahl der positiv Getesteten kommt ja immer noch eine Dunkelziffer. Wobei die Verläufe ja wichtig sind.

    Vernunft und Achtsamkeit sollte alleroberste Priorität für jeden einzelnen haben.

  • SFath

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 15:59

    Genau! VORLÄUFIG ausser Kraft gesetzt. Antragsteller war ein Betreiber eines Ferienparks.

    https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beherbergungsverbot-in-niedersachsen-vorlaufig-ausser-vollzug-gesetzt-193605.html

    Wäre doch gelacht, wenn der “Flickenteppich” von Einzelinteressen nicht auch noch gelöchert werden könnte. Die Ausnahmen von den Ausnahmen werden so zur Regel, die dann jeder auch noch für sich interpretieren kann.

    <div>Hinterher sind dann nicht die “Einzelinteressenvertreter” schuld, sondern die Politik(er).
    </div><div>

    Nachtrag Hierzulande werden Politiker ähnliches nicht zu fürchten haben:

    https://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-corona-durchsuchungen-101.html

    </div>

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 5 Monate von  SFath bearbeitet.
  • SFath

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 18:08

    Müssen wir eigentlich für alles und jedes Kontrollen haben? Um uns dann genau darüber zu echauffieren? Jeder Reisewillige weiß doch wohl, aus welchem Gebiet er kommt, in welches er zu reisen beabsichtigt – oder etwa nicht?

    Das Beherbergungsverbot besteht – bis auf die zwei erstrittenen Ausnahmen – nahezu überall. Das Restaurant möchte ich sehen, in dem zwar die Abstandsregeln eingehalten werden, aber 2x in der Stunde alle Fenster und Türen zwecks (Aerosol-)Luftaustausch bei kühlen Aussentemperaturen aufgerissen werden.

    Bayern hat nicht nur allgemein hohe Infiziertenzahlen, es gibt auch immer wieder Menschen, die dem noch eins drauf zu setzen vermögen. Da kämpft sogar ein Herr Söder mit eindeutigen Vorgaben gegen Windmühlen. https://www.br.de/nachrichten/

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/illegale-party-in-bodenkirchen-jetzt-ermitteln-die-behoerden,SDUMHgw

  • Manjana

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 18:18

    Eine Hausdurchsuchung macht da ja auch mal richtig viel Sinn. Könnte ja eine Absichtserklärung zu finden sein. Relieved Denke mal auch, dass ein solcher Vorwurf hier keinem in regierender Verantwortung befindlichen Politiker ernsthaft zu unterstellen oder gar nachzuweisen wäre.

  • SFath

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 18:24

    Wer weiß…? Daß es unter Politikern Absprachen gibt, ist nicht neu.Wink

    Gerade gelesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-gericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausschankverbot-ab,SDUzYXM

    Die Begründung ist treffend!

    Auch beim Genuss von “Speisen unter Alkoholbegleitung” seien die “mit
    dem Konsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren” nicht
    ausgeschlossen. Die Lautstärke von Gesprächen und das Gelächter würden
    ansteigen, so die Richter und die Gäste würden auch länger in einem
    Lokal bleiben. All das erhöhe gerade in der kalten Jahreszeit ohne
    ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr.

  • Wattfrau

    Teilnehmer
    15. Oktober 2020 um 18:32

    Das Beherbungsverbot gibt es in 8 Bundesländern nicht und das sind die Länder:

    Rheinland-Pfalz, Baden-Würt., Saarland, NRW, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Berlin.

    Also, die Hälfte der Bundesländer machen da nicht mit und andere werden nachziehen.

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 5 Monate von  Wattfrau bearbeitet.
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