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VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
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bern68, Gegenfrage: ob die Menschen, welche sich einen feuchten Kehricht um Anordnungen scheren zum Versuch, die Pandemie einzugrenzen, die Folgen übernehmen? Oder jene, die bei Gericht erzwingen, daß ihre höchsteigenen Interessen mehr Berücksichtigung verdienen als die anderer?
- Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 6 Monate von SFath bearbeitet.
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Unbekannt
Unbekannt25. Oktober 2020 um 10:19Aber die Frage ist und bleibt berechtigt, auch wenn alle die Antwort kennen.
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Natürlich nimmt der Mensch das Virus mit in Urlaub. Aber sofern er am Urlaubsort keine Herberge findet, bleibt er gezwungenermaßen vielleicht doch zu Hause und schleppt weniger Viren aus Risikogebieten in die Orte mit Beherbungsverbot. Das ist doch die Überlegung, die dahinter steckt. Das Risiko mag klein sein, und so ist es eine Ermessensfrage, ob man es eingehen will oder lieber doch vermeiden.
Mondin
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SFath, ja dafür ist die DEHOGA da, nämlich die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.
Die erhalten monatlich keinen ‘ nachwachsenden Rohstoff’ (danke, Palmstroem für den Ausdruck)
und müssen sehen, wie sie über die Runden kommen. Außerdem haben die Betriebe (außer
med. Einrichtungen) die strengsten Corona-Hygiene Vorschriften.
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@Wattfrau, auch Hamburg hält – gerichtlich bestätigt – an seinem Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten fest, sofern sie keinen neg. Test vorlegen können. Wobei… auch sowas ist lediglich eine Momentaufnahme von vor max. 48 Stunden – mehr nicht!
Ein generelles Reise- oder Beherbergungsverbot kommt natürlich nicht infrage. Wo kämen wir da hin! Also arbeiten wir erkennbar weiterhin am Ziel, irgendwann einen Shutdown zu erreichen. Den hat dann aber weder die DEHOGA, noch sonstwer zu verantworten. Ich? Nee, ich doch nicht! Ich nehme doch nur meine Grundrechte wahr, notfalls mit gerichtlicher Unterstützung. So what!
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