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VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
SFath antwortete vor 5 Jahre, 2 Monaten 18 Mitglieder · 159 Antworten
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Müssen wir eigentlich für alles und jedes Kontrollen haben? Um uns dann genau darüber zu echauffieren? Jeder Reisewillige weiß doch wohl, aus welchem Gebiet er kommt, in welches er zu reisen beabsichtigt – oder etwa nicht?
Das Beherbergungsverbot besteht – bis auf die zwei erstrittenen Ausnahmen – nahezu überall. Das Restaurant möchte ich sehen, in dem zwar die Abstandsregeln eingehalten werden, aber 2x in der Stunde alle Fenster und Türen zwecks (Aerosol-)Luftaustausch bei kühlen Aussentemperaturen aufgerissen werden.
Bayern hat nicht nur allgemein hohe Infiziertenzahlen, es gibt auch immer wieder Menschen, die dem noch eins drauf zu setzen vermögen. Da kämpft sogar ein Herr Söder mit eindeutigen Vorgaben gegen Windmühlen. https://www.br.de/nachrichten/
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Genau! VORLÄUFIG ausser Kraft gesetzt. Antragsteller war ein Betreiber eines Ferienparks.
Wäre doch gelacht, wenn der „Flickenteppich“ von Einzelinteressen nicht auch noch gelöchert werden könnte. Die Ausnahmen von den Ausnahmen werden so zur Regel, die dann jeder auch noch für sich interpretieren kann.
<div>Hinterher sind dann nicht die „Einzelinteressenvertreter“ schuld, sondern die Politik(er).
</div><div>Nachtrag Hierzulande werden Politiker ähnliches nicht zu fürchten haben:
https://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-corona-durchsuchungen-101.html
</div>
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Irgendwie hatte ich damit auch ein Problem. Wie sollte das alles kontrolliert werden? Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe sind ganz sicher keine Infektionstreiber. Sie haben meist ein recht gutes Konzept. Herr Bräutigam nannte z.B. das Recht auf Freizügigkeit als Begründung des Urteils. Und dass man im Zimmer für sich ist. Nur im evt. dazugehörigen Restaurant in Gesellschaft. Da greifen dann aber die Bestimmungen, die in anderen Restaurants auch gelten. Ginge also nur wenn die Gastronomie wieder gänzlich schließen müsste. Darauf wird man es vorläufig nicht ankommen lassen. Das kann sich niemand mehr leisten. Bleibt nur, dass die Leute selbst einsichtig sind. Allerdings habe ich auch Verständnis dafür, dass sich viele für andere (undiszipliniertes Party- und Demospinnervolk) bestraft fühlen.
Herr Kretschmann wird die nächste Instanz wohl nicht bemühen. Sollte es Frau Schwesig treffen, könnte das anders laufen.
Was ich auch für unzumutbar halte ist der Gedanke, die Ferienzeiten zu verändern. Schon jetzt die Aussicht, dass auch das nächste Urlaubsjahr schwierig wird, ist zusätzlich demotivierend.
Alles in allem halte ich jedoch das was da gerade abgeht nicht wirklich förderlich für gute Laune. Denn zur hohen Anzahl der positiv Getesteten kommt ja immer noch eine Dunkelziffer. Wobei die Verläufe ja wichtig sind.
Vernunft und Achtsamkeit sollte alleroberste Priorität für jeden einzelnen haben.
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Auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat das Beherbungsverbot für rechtswidrig
erklärt. Andere Bundesländer werden sicher folgen.
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Manjana, ich begrüße das Gerichtsurteil. Es macht keinen Sinn, ein Beherbungsverbot für Hotels
und Pensionen zu erlassen, wenn weiterhin Personen aus einem Risikogebiet bei Verwandten oder
Freunden übernachten können.
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@Majana, bei diesem Satz hätte ich fast einen Salto rückwärts gemacht: …dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien. Hat auch bislang wohl niemand behauptet. Es sind die Reisenden, die auf ihren freien Entfaltungsmöglichkeiten bestehen.
In Nieders. hatten wir, oder haben wir noch, ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen. „Na und? Wir reisen doch mit WoMo!“
Hoffentlich wird Herrn Kretschmer bei seinem verbalen Eiertanz nicht schwindlig!
Diese Interpretations-Suche, um eigene Wünsche durchzusetzen, geht mir ziemlich auf den Keks!
Und nein, ich bin immer noch nicht um mich besorgt!

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