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VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
SFath antwortete vor 5 Jahre, 2 Monaten 18 Mitglieder · 159 Antworten
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Wenn jemand aus einem Riskogebiet mit dem WB auf einen Platz in der Nähe Cuxhaven möchte ,muss er/sie einen negativen CoronaTest vorzeigen …..
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SusiSoho, auch Bayerns Beherbergungsverbot hat Lücken. Hier ist eine aktuelle Übersicht der Bu-Länder: https://www.rnd.de/politik/beherbergungsverbot-was-gilt-in-welchem-bundesland-CKWBXZ2S2BFSBFQ2FQ7GLZ5AT4.html
Ermuntert durch 2 (vorläufige Aufhebungen, weil Eilantrag) Gerichtsentscheidungen stehen schon die nächsten Hotelliers mit Klagen auf der Matte. Ob diese Bestand haben, werden die Infektionszahlen zeigen, auf die die jeweilige Landesregierung reagieren muß und mit Anordnungen auch wird.
Nach boomenden Jahren ihres Gewerbes scheinen sie alle vor dem unmittelbaren Ruin zu stehen, wenn sie eine Saison auslassen sollen. Wie haben die ihr laufendes Geschäft eigentlich finanziert? Von der Hand in den Mund gelebt? Natürlich hängen auch Arbeitsplätze (im Niedriglohnsektor) dran!
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Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer15. Oktober 2020 um 20:54@Manjana – 18:57
Unterschwellig versteh ich bei Deinen Beiträge immer das die Bürger doch so verantwortungsbewußt sind – sind sie das wirklich..? Weil es da ein Beherbergungsverbot gibt wird das Wohnmobil genutzt, und das man direkt aus einem Hotspot kommt interessiert noch weniger – Hauptsache man kann in den Urlaub… Das eine solche Verhaltensweise höchstgradig egoistisch ist und nur von einem zeugt – das einem die Verantwortung gerade den Buckel runter rutscht.
Falls bei Dir immer noch keine kleine Kerze angegangen ist – die Pandemie wird länger dauern. Rechne mal mit 2023 oder 2024, aber nur wenn die Deppen es endlich begreifen. Sonst kann es auch 2030 werden. Es geht nur mit Verstand und unbedingtem Willen das Virus zu bezwingen, es weg zu diskutieren geht nicht – das Virus kann nicht lesen……
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Ich meinte die persönlichen Ausnahmen, die sich jeder zurecht legt.
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Alkoholausschank hat aber nicht zwingend etwas mit Beherbung zu tun. Und Essen geht auch mit alkoholfreien Getränken
Das Kontrollthema hatten wir schon mal.

Vermutlich bleiben nur noch wenige, wie z.B. Frau Schwesig, über, die versuchen es durchzuziehen. Aber laut wird es, wenn dann vielleicht in entspannterer Situation die Einnahmen aus dem Tourismus zurückgehen.
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@Wattfrau, mittlerweile ist mir das sowas von wurscht, da – wie gesagt – die Ausnahmen die Ausnahmen sind und somit `zur Regel´ werden, die sich jeder auch noch individuell auslegt.

Es wird wieder gemeckert, wenn das Testergebnis lange auf sich warten läßt, weil die Labore überlastet sind, mit Lieferengpässen bei den Reagenzien kämpfen, die Gesundheitsämter mit der Nachverfolgung von Superman & Co. an Grenzen stoßen und auch sonst nicht mehr überall hinterher kommen. Alles so gewollt, oder was?
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Das Beherbungsverbot gibt es in 8 Bundesländern nicht und das sind die Länder:
Rheinland-Pfalz, Baden-Würt., Saarland, NRW, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Berlin.
Also, die Hälfte der Bundesländer machen da nicht mit und andere werden nachziehen.
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Wer weiß…? Daß es unter Politikern Absprachen gibt, ist nicht neu.

Gerade gelesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-gericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausschankverbot-ab,SDUzYXM
Die Begründung ist treffend!
Auch beim Genuss von „Speisen unter Alkoholbegleitung“ seien die „mit
dem Konsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren“ nicht
ausgeschlossen. Die Lautstärke von Gesprächen und das Gelächter würden
ansteigen, so die Richter und die Gäste würden auch länger in einem
Lokal bleiben. All das erhöhe gerade in der kalten Jahreszeit ohne
ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr. -
Eine Hausdurchsuchung macht da ja auch mal richtig viel Sinn. Könnte ja eine Absichtserklärung zu finden sein.
Denke mal auch, dass ein solcher Vorwurf hier keinem in regierender Verantwortung befindlichen Politiker ernsthaft zu unterstellen oder gar nachzuweisen wäre.
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