Startseite Foren Coronavirus VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot

  • nordlichtw

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 21:52

    Wenn jemand aus einem Riskogebiet mit dem WB auf einen Platz in der Nähe Cuxhaven möchte ,muss er/sie einen negativen CoronaTest vorzeigen …..

  • SFath

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 21:27

    SusiSoho, auch Bayerns Beherbergungsverbot hat Lücken. Hier ist eine aktuelle Übersicht der Bu-Länder: https://www.rnd.de/politik/beherbergungsverbot-was-gilt-in-welchem-bundesland-CKWBXZ2S2BFSBFQ2FQ7GLZ5AT4.html

    Ermuntert durch 2 (vorläufige Aufhebungen, weil Eilantrag) Gerichtsentscheidungen stehen schon die nächsten Hotelliers mit Klagen auf der Matte. Ob diese Bestand haben, werden die Infektionszahlen zeigen, auf die die jeweilige Landesregierung reagieren muß und mit Anordnungen auch wird.

    Nach boomenden Jahren ihres Gewerbes scheinen sie alle vor dem unmittelbaren Ruin zu stehen, wenn sie eine Saison auslassen sollen. Wie haben die ihr laufendes Geschäft eigentlich finanziert? Von der Hand in den Mund gelebt? Natürlich hängen auch Arbeitsplätze (im Niedriglohnsektor) dran!

  • Gelöschter Benutzer

    Gelöschter Benutzer
    15. Oktober 2020 um 20:54

    @Manjana – 18:57

    Unterschwellig versteh ich bei Deinen Beiträge immer das die Bürger doch so verantwortungsbewußt sind – sind sie das wirklich..? Weil es da ein Beherbergungsverbot gibt wird das Wohnmobil genutzt, und das man direkt aus einem Hotspot kommt interessiert noch weniger – Hauptsache man kann in den Urlaub… Das eine solche Verhaltensweise höchstgradig egoistisch ist und nur von einem zeugt – das einem die Verantwortung gerade den Buckel runter rutscht.

    Falls bei Dir immer noch keine kleine Kerze angegangen ist – die Pandemie wird länger dauern. Rechne mal mit 2023 oder 2024, aber nur wenn die Deppen es endlich begreifen. Sonst kann es auch 2030 werden. Es geht nur mit Verstand und unbedingtem Willen das Virus zu bezwingen, es weg zu diskutieren geht nicht – das Virus kann nicht lesen……

  • SFath

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 19:12

    Ich meinte die persönlichen Ausnahmen, die sich jeder zurecht legt.

  • Wattfrau

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:58

    @SFath

    Wieso sind für dich 50% Ausnahmen, wenn die Hälfte der Bundesländer kein

    Beherbungsverbot möchten?

  • Manjana

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:57

    Alkoholausschank hat aber nicht zwingend etwas mit Beherbung zu tun. Und Essen geht auch mit alkoholfreien Getränken

    Das Kontrollthema hatten wir schon mal. Wink

    Vermutlich bleiben nur noch wenige, wie z.B. Frau Schwesig, über, die versuchen es durchzuziehen. Aber laut wird es, wenn dann vielleicht in entspannterer Situation die Einnahmen aus dem Tourismus zurückgehen.

  • SFath

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:52

    @Wattfrau, mittlerweile ist mir das sowas von wurscht, da – wie gesagt – die Ausnahmen die Ausnahmen sind und somit `zur Regel´ werden, die sich jeder auch noch individuell auslegt. Grinning

    Es wird wieder gemeckert, wenn das Testergebnis lange auf sich warten läßt, weil die Labore überlastet sind, mit Lieferengpässen bei den Reagenzien kämpfen, die Gesundheitsämter mit der Nachverfolgung von Superman & Co. an Grenzen stoßen und auch sonst nicht mehr überall hinterher kommen. Alles so gewollt, oder was?

  • Wattfrau

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:32

    Das Beherbungsverbot gibt es in 8 Bundesländern nicht und das sind die Länder:

    Rheinland-Pfalz, Baden-Würt., Saarland, NRW, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Berlin.

    Also, die Hälfte der Bundesländer machen da nicht mit und andere werden nachziehen.

  • SFath

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:24

    Wer weiß…? Daß es unter Politikern Absprachen gibt, ist nicht neu.Wink

    Gerade gelesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-gericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausschankverbot-ab,SDUzYXM

    Die Begründung ist treffend!

    Auch beim Genuss von „Speisen unter Alkoholbegleitung“ seien die „mit
    dem Konsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren“ nicht
    ausgeschlossen. Die Lautstärke von Gesprächen und das Gelächter würden
    ansteigen, so die Richter und die Gäste würden auch länger in einem
    Lokal bleiben. All das erhöhe gerade in der kalten Jahreszeit ohne
    ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr.

  • Manjana

    Mitglied
    15. Oktober 2020 um 18:18

    Eine Hausdurchsuchung macht da ja auch mal richtig viel Sinn. Könnte ja eine Absichtserklärung zu finden sein. Relieved Denke mal auch, dass ein solcher Vorwurf hier keinem in regierender Verantwortung befindlichen Politiker ernsthaft zu unterstellen oder gar nachzuweisen wäre.

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