Startseite Foren Coronavirus VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot

  • SFath

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 14:20

    @Wattfrau, auch Hamburg hält – gerichtlich bestätigt – an seinem Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten fest, sofern sie keinen neg. Test vorlegen können. Wobei… auch sowas ist lediglich eine Momentaufnahme von vor max. 48 Stunden – mehr nicht!

    https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/14504118/hamburger-gericht-haelt-corona-beherbergungsverbot-aufrecht/

    Ein generelles Reise- oder Beherbergungsverbot kommt natürlich nicht infrage. Wo kämen wir da hin! Also arbeiten wir erkennbar weiterhin am Ziel, irgendwann einen Shutdown zu erreichen. Den hat dann aber weder die DEHOGA, noch sonstwer zu verantworten. ThinkingIch? Nee, ich doch nicht! Ich nehme doch nur meine Grundrechte wahr, notfalls mit gerichtlicher Unterstützung. So what!Face With Raised Eyebrow

  • SFath

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 14:07

    Alles bekannt @Wattfrau. Die DEHOGA ist nur einer von vielen Wirtschaftsverbänden.

  • Wattfrau

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 14:01

    SFath, ja dafür ist die DEHOGA da, nämlich die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

    Die erhalten monatlich keinen ‚ nachwachsenden Rohstoff‘ (danke, Palmstroem für den Ausdruck)

    und müssen sehen, wie sie über die Runden kommen. Außerdem haben die Betriebe (außer

    med. Einrichtungen) die strengsten Corona-Hygiene Vorschriften.

  • SFath

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 13:36

    @Wattfrau, das ist bekannt. Allerdings auch die Beweggründe samt der Intervention der DEHOGA dagegen. Sie unterstützt jeden, der gerichtlich die Aufhebung einklagen will. Tja, so sind Wirtschaftsverbände nun mal.

  • Wattfrau

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 13:31

    Die Gerichte haben das Beherbergungsverbot in 4 Bundesländern gekippt.

    Die anderen Ländern hatten kein Verbot, oder haben es selbst aufgehoben.

    Nur Sachsen-Anhalt hält noch daran fest.

  • Mondin

    Mitglied
    25. Oktober 2020 um 10:46

    @Wattfrau

    Natürlich nimmt der Mensch das Virus mit in Urlaub. Aber sofern er am Urlaubsort keine Herberge findet, bleibt er gezwungenermaßen vielleicht doch zu Hause und schleppt weniger Viren aus Risikogebieten in die Orte mit Beherbungsverbot. Das ist doch die Überlegung, die dahinter steckt. Das Risiko mag klein sein, und so ist es eine Ermessensfrage, ob man es eingehen will oder lieber doch vermeiden.

    Mondin

  • Gelöschter Benutzer

    Gelöschter Benutzer
    25. Oktober 2020 um 10:19

    Aber die Frage ist und bleibt berechtigt, auch wenn alle die Antwort kennen.

  • SFath

    Mitglied
    24. Oktober 2020 um 22:00

    bern68, Gegenfrage: ob die Menschen, welche sich einen feuchten Kehricht um Anordnungen scheren zum Versuch, die Pandemie einzugrenzen, die Folgen übernehmen? Oder jene, die bei Gericht erzwingen, daß ihre höchsteigenen Interessen mehr Berücksichtigung verdienen als die anderer?

  • Gelöschter Benutzer

    Gelöschter Benutzer
    24. Oktober 2020 um 18:48

    @SFath – ob die Richter sich hinterher auch hinstellen und für eventuelle Folgen ihrer Urteile gerade stehen sagen sie nicht – das darf dann die Allgemeinheit leisten. Jedenfalls ist das Virus von China nach Europa sehr komfortabel per Flugzeug gereist und wurde hervorragend beherbergt….

  • Manjana

    Mitglied
    24. Oktober 2020 um 16:37

    Von über (das Visier) war nicht die Rede, SusiSoho!

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