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  • verschenkter Telekom Handy-Vertrag

     jose39 antwortete vor 4 Jahren 13 Teilnehmer · 36 Beiträge
  • Momo37

    Teilnehmer
    25. Februar 2020 um 11:24

    "Geschenkt heisst für mich:
    mit allen damit verbundenen Rechten"

    aber doch nicht den Finger reichen
    und nach der Hand wird gegrapscht !!!

    Bin gespannt, was die Auskunft erbringt..
    Momo

  • Cocco

    Teilnehmer
    25. Februar 2020 um 11:34

    Jedenfalls scheint die Tochter ganz schön clever zu sein;
    ich würde daher auch nicht erwarten, dass sie den Vertrag selbst kündigt.

    So traurig das Ganze ist, wird hier wohl nur noch ein Rechtsbeistand etwas bewirken können.

    mfG Cocco

  • Cocco

    Teilnehmer
    25. Februar 2020 um 13:50

    Wünschenswert allemal, wenn aufgrund der veränderten Vertragsform, die ja dem Willen der Schenkung widerspricht, rückwirkend noch eine ausserordentliche Kündigung zu bewirken wäre.

    Toi, toi, toi !
    von Cocco

  • Laki

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:36

    Hallo jose,

    leider weiß ich nicht wo du wohnst…an deiner Stelle würde ich mich an de Facto wenden…oder an die örtliche Presse.

    Gruß

    Laki

  • Laki

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:38

    Mein Handy ist vertragsfrei…zahle monatlich
    bei ALDI 7,99 € . Damit telefoniere ich reichlich…und arbeite im Internet reichlich.

    Laki

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:42

    Laki, wieso an die Presse ?
    Die Tochter öffentlich "vorzuführen" dürfte sich schon aus Datenschutzgründen verbieten – zumal es wohl um eine rein rechtliche Entscheidung geht und mit Deinen eigenen Konditionen nichts gemein hat.

    Ausser, dass Du klüger entschieden hast 🙂

    LG Cocco

  • pauline68

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:47

    Außerdem dürfte ein solcher Schritt das ohnehin schon getrübte Verhältnis zwischen Vater und Tochter
    nur noch verschlechtern.

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:59

    Ja Ingo, das genau ist auch meine Befürchtung.

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 12:24

    Vielleicht begründet die Vertragsänderung auch die Änderung der/des Zahlungspflichtigen und berechtigt einer weiteren Abbuchung zu widersprechen.

    Eine verzwickte Situation scheint es auf jeden Fall.

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 12:41

    Wo liegt denn hier das Problem?

    Wenn der Vertrag auf die Tochter läuft, Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen oder Dauerauftrag bei der Bank löschen lassen.

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