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verschenkter Telekom Handy-Vertrag
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"Geschenkt heisst für mich:
mit allen damit verbundenen Rechten"aber doch nicht den Finger reichen
und nach der Hand wird gegrapscht !!!Bin gespannt, was die Auskunft erbringt..
Momo -
Jedenfalls scheint die Tochter ganz schön clever zu sein;
ich würde daher auch nicht erwarten, dass sie den Vertrag selbst kündigt.So traurig das Ganze ist, wird hier wohl nur noch ein Rechtsbeistand etwas bewirken können.
mfG Cocco
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Wünschenswert allemal, wenn aufgrund der veränderten Vertragsform, die ja dem Willen der Schenkung widerspricht, rückwirkend noch eine ausserordentliche Kündigung zu bewirken wäre.
Toi, toi, toi !
von Cocco -
Hallo jose,
leider weiß ich nicht wo du wohnst…an deiner Stelle würde ich mich an de Facto wenden…oder an die örtliche Presse.
Gruß
Laki
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Mein Handy ist vertragsfrei…zahle monatlich
bei ALDI 7,99 . Damit telefoniere ich reichlich…und arbeite im Internet reichlich.Laki
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Laki, wieso an die Presse ?
Die Tochter öffentlich "vorzuführen" dürfte sich schon aus Datenschutzgründen verbieten – zumal es wohl um eine rein rechtliche Entscheidung geht und mit Deinen eigenen Konditionen nichts gemein hat.Ausser, dass Du klüger entschieden hast 🙂
LG Cocco
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Außerdem dürfte ein solcher Schritt das ohnehin schon getrübte Verhältnis zwischen Vater und Tochter
nur noch verschlechtern. -
Ja Ingo, das genau ist auch meine Befürchtung.
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Vielleicht begründet die Vertragsänderung auch die Änderung der/des Zahlungspflichtigen und berechtigt einer weiteren Abbuchung zu widersprechen.
Eine verzwickte Situation scheint es auf jeden Fall.
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Wo liegt denn hier das Problem?
Wenn der Vertrag auf die Tochter läuft, Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen oder Dauerauftrag bei der Bank löschen lassen.
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