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verschenkter Telekom Handy-Vertrag
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Jedenfalls scheint die Tochter ganz schön clever zu sein;
ich würde daher auch nicht erwarten, dass sie den Vertrag selbst kündigt.So traurig das Ganze ist, wird hier wohl nur noch ein Rechtsbeistand etwas bewirken können.
mfG Cocco
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Wünschenswert allemal, wenn aufgrund der veränderten Vertragsform, die ja dem Willen der Schenkung widerspricht, rückwirkend noch eine ausserordentliche Kündigung zu bewirken wäre.
Toi, toi, toi !
von Cocco -
Hallo jose,
leider weiß ich nicht wo du wohnst…an deiner Stelle würde ich mich an de Facto wenden…oder an die örtliche Presse.
Gruß
Laki
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Mein Handy ist vertragsfrei…zahle monatlich
bei ALDI 7,99 . Damit telefoniere ich reichlich…und arbeite im Internet reichlich.Laki
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Laki, wieso an die Presse ?
Die Tochter öffentlich "vorzuführen" dürfte sich schon aus Datenschutzgründen verbieten – zumal es wohl um eine rein rechtliche Entscheidung geht und mit Deinen eigenen Konditionen nichts gemein hat.Ausser, dass Du klüger entschieden hast 🙂
LG Cocco
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Außerdem dürfte ein solcher Schritt das ohnehin schon getrübte Verhältnis zwischen Vater und Tochter
nur noch verschlechtern. -
Ja Ingo, das genau ist auch meine Befürchtung.
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Vielleicht begründet die Vertragsänderung auch die Änderung der/des Zahlungspflichtigen und berechtigt einer weiteren Abbuchung zu widersprechen.
Eine verzwickte Situation scheint es auf jeden Fall.
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Wo liegt denn hier das Problem?
Wenn der Vertrag auf die Tochter läuft, Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen oder Dauerauftrag bei der Bank löschen lassen.
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1.) Besser wäre die Verbraucherzentrale direkt aufzusuchen. Sie haben, teilw. auch kostenlose, Beratungszeiten. Ein Schriftwechsel kann alles nur hinauszögern. Wenn überhaupt geantwortet wird.
2.) Aus dem von Stadtwolf genannten Grund sah ich von Beginn an nicht das große Problem. Wenn die Tochter als Vertragspartner eingetragen ist, muss doch eigentlich! nicht zwingend Deine Konto-Nr. eingetragen sein. Oder gibt es eine Sonderklausel im Vertrag?
Das begründet vielleicht auch nochmal ein Gespräch mit der Tochter. Mach ihr klar, dass Du der Abbuchung von Deinem Konto widersprochen hast. Du bist nicht der Vertragsnehmer!
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