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  • verschenkter Telekom Handy-Vertrag

     jose39 antwortete vor 5 Jahren, 8 Monate 13 Teilnehmer · 36 Beiträge
  • Cocco

    Teilnehmer
    25. Februar 2020 um 11:34

    Jedenfalls scheint die Tochter ganz schön clever zu sein;
    ich würde daher auch nicht erwarten, dass sie den Vertrag selbst kündigt.

    So traurig das Ganze ist, wird hier wohl nur noch ein Rechtsbeistand etwas bewirken können.

    mfG Cocco

  • Cocco

    Teilnehmer
    25. Februar 2020 um 13:50

    Wünschenswert allemal, wenn aufgrund der veränderten Vertragsform, die ja dem Willen der Schenkung widerspricht, rückwirkend noch eine ausserordentliche Kündigung zu bewirken wäre.

    Toi, toi, toi !
    von Cocco

  • Laki

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:36

    Hallo jose,

    leider weiß ich nicht wo du wohnst…an deiner Stelle würde ich mich an de Facto wenden…oder an die örtliche Presse.

    Gruß

    Laki

  • Laki

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:38

    Mein Handy ist vertragsfrei…zahle monatlich
    bei ALDI 7,99 € . Damit telefoniere ich reichlich…und arbeite im Internet reichlich.

    Laki

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:42

    Laki, wieso an die Presse ?
    Die Tochter öffentlich "vorzuführen" dürfte sich schon aus Datenschutzgründen verbieten – zumal es wohl um eine rein rechtliche Entscheidung geht und mit Deinen eigenen Konditionen nichts gemein hat.

    Ausser, dass Du klüger entschieden hast 🙂

    LG Cocco

  • pauline68

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:47

    Außerdem dürfte ein solcher Schritt das ohnehin schon getrübte Verhältnis zwischen Vater und Tochter
    nur noch verschlechtern.

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 11:59

    Ja Ingo, das genau ist auch meine Befürchtung.

  • Cocco

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 12:24

    Vielleicht begründet die Vertragsänderung auch die Änderung der/des Zahlungspflichtigen und berechtigt einer weiteren Abbuchung zu widersprechen.

    Eine verzwickte Situation scheint es auf jeden Fall.

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 12:41

    Wo liegt denn hier das Problem?

    Wenn der Vertrag auf die Tochter läuft, Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen oder Dauerauftrag bei der Bank löschen lassen.

  • Manjana

    Teilnehmer
    26. Februar 2020 um 12:55

    1.) Besser wäre die Verbraucherzentrale direkt aufzusuchen. Sie haben, teilw. auch kostenlose, Beratungszeiten. Ein Schriftwechsel kann alles nur hinauszögern. Wenn überhaupt geantwortet wird.

    2.) Aus dem von Stadtwolf genannten Grund sah ich von Beginn an nicht das große Problem. Wenn die Tochter als Vertragspartner eingetragen ist, muss doch eigentlich! nicht zwingend Deine Konto-Nr. eingetragen sein. Oder gibt es eine Sonderklausel im Vertrag?

    Das begründet vielleicht auch nochmal ein Gespräch mit der Tochter. Mach ihr klar, dass Du der Abbuchung von Deinem Konto widersprochen hast. Du bist nicht der Vertragsnehmer!

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