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Sind mehr Lockerungen für Geimpfte legitim?
seestern47 antwortete vor 4 Jahre, 4 Monaten 22 Mitglieder · 93 Antworten
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Fazit:
Die/der gute, alte (in die Jahre gekommene), deutsche/r Micheline, wie sie/er leibt und lebt:
1. Klage/Empörung über ein gesellschaftliches Ärgernis bei
2. gleichzeitigem Heranziehen von (angeblichen) Hindernissen aller Art, die persönliches Engagement und Verantwortung leider verhindern.
3. Statt dessen Spontanentwicklung einer kritischen Anspruchshaltung gegenüber der politischen ‚Führung‘, die das Problem durch 16 teilt und dadurch auf eine Größe verkleinert, die kein sofortiges Regierungshandeln erfordert.
Kein Wunder, dass die Revoluzzer von heute noch minderjährig sind!
M.

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@SFath – habe ich bisher noch nicht erlebt. Alle Mitarbeiter tragen den Schnutenpulli, außer sie sind durch entsprechende Scheiben geschützt.
Das Gleichbehandlungsgesetz hat da für mich wenig anzubieten. Da kann dann auf den Vergleich Geimpfte, nicht Geimpfte verwiesen werden. Eben immer eine Frage wer, wen, was vergleicht. Diskriminierungsverbot git es einen Entwurf der EU-Kom. Erweiterung auf Gesundheitsversorgung. Allerdings hat Deutschland noch nicht zugestimmt. Alle anderen Staaten ja.
Wenn ich hier die Ideen lese, könnte mir noch das Strafgesetzbuch einfallen – Erpressung ist eine Straftat
Nur kein Kläger schützt. So wie die Welt im Moment gestrickt ist, lässt der Kläger in allen Punkten sicher nicht lange auf sich warten. 
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So könnte man es machen….. wenn man von vornherein mehr vom Scheitern als vom Erfolg des Vorhabens überzeugt ist.
Alle anderen gehen zur Geschäftsleitung, begründen ihr Anliegen (und das der Aktionsgruppe, der sie angehören) sachlich und weisen auf die Einkaufsalternativen hin, die im Ablehnungsfall künftig genutzt würden und überreichen das Ganze zudem in schriftlicher Form, verbunden mit einem Gesprächsangebot und dem Hinweis auf die geplante Einschaltung von Presse und sozialen Medien….
M.
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@Modesty, klar doch, man könnte zunächst die Kassiererinnen, dann das herumlaufende Personal, fragen, wer oder was sie in geschlossenen Räumen von der Maskenpflicht befreit. War es die Filialleitung, dann spricht man diese danach an. Und stellt in Aussicht, dass man erst wieder dort einkauft, wenn gleiches Recht für alle gilt.

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Das im Grundgesetz der BRD verankerte Gleichheitsrecht (Artikel 3) beinhaltet nicht das Recht auf Verharmlosung oder gar Leugnung ansteckender Krankheiten.
Und ansonsten: Spätestens wenn dem Unternehmer die Kunden ausbleiben, wird er den Wert seines Hausrechts neu berechnen!

Das kollektive Verhalten der Kunden/Verbraucher könnte sich dabei als hilfreich erweisen.
M.
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Hier stelle ich beim Einkauf fest, dass zwar die Kunden ihren Schnutenpulli tragen, das Personal aber oft nicht mehr. Vermutlich fühlt es sich durch die verhüllten Kunden ausreichend geschützt.

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Das Hausrecht gibt es – ohne Frage, doch das Verbot der Diskriminierung auch. Das erscheint mir bei nicht bestehender Impfpflicht eine Gratwanderung, die kein Unternehmer auf sich nimmt. Einen Test verlangen ist das Eine. Zutritt verweigern weil eine Impfung fehlt das Andere.
Würde ich jedenfalls nicht tun. Das langsam wieder verdienende Geld in Rechtsstreitigkeiten verbraten.
GeSa
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– ich sehe sogar für Autofahrer etwas
Die freie Entscheidung in Sachen Tempolimit
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Tja dann!
…könnte doch jeder mal beim Supermarkt / Bäcker / Metzger / Schuster / Drogeriemarkt seines Vertrauens darum bitten, in Zukunft und nach Lockerungen vor Ungeimpften geschützt zu werden.
M.

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@Modesty, fahr nach Sylt. Dort machen alle, die Gäste aufnehmen oder bewirten, von ihrem Hausrecht Gebrauch.
… „Die Corona-Verordnung selbst setzt nur einen Mindeststandard, der
eingehalten werden muss“, erklärt er. „Der Inhaber eines Restaurants
kann höhere Standards setzen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat.
Der Schutz des Personals und der anderen Gäste ist natürlich ein
sachlicher Grund zu sagen, ich akzeptiere hier nur Gäste mit Test oder
die entsprechend geimpft sind.“ Das gelte auch, wenn die Räumlichkeiten
des Restaurants oder Hotels gemietet sind.
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