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Schröder verklagt Bundestag
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Dieses Rätsel ist leicht aufzulösen: es wird den Ex-Kanzlern zur Verfügung gestellt, weil es gesetzlich so bestimmt ist. Sollte hier eine Änderung gewünscht sein, müsste diese mit 2/3-Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.
Das war vor einigen Jahren, als Herr Gauck Präsident wurde (auch ehemaligen Präsidenten stehen diese Benefits zu) schon mal geplant; Herr Gauck wollte dies sogar selbst anregen. Man hörte nie wieder davon.
Bei Gerhard Schröder summiert sich dies nun auf all diePeinlichkeiten, die dieser rastlose, alte Mann medial zu bieten hat. Da er auch einklagen möchte, dass ihm Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, bin ich gespannt, wer sich dazu bereiterklären möchte, künftig wohl auch in Sachen “Unterstützung für Putin in Deutschland” tätig sein zu dürfen. Aglo
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Um welches Gesetz geht es? Und welche öffentlichen Aufgaben, welche nachwirkenden Dienstaufgaben, die ein Ex-Kanzler, Ex-Präsident weiter innehaben soll, werden in solch einem Gesetz genau aufgeführt? Wie sind die dafür benötigten Mittel definiert? Meiner Meinung nach gibt es dafür kein richtiges Gesetz.
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DAs können Sie alles recht einfach aus dem Netz recherchieren und ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich dies nicht für Sie erledige.
Soviel ist aber zu sagen, dass die einzigen, noch lebenden Ex-Kanzler dieser Republik nach ihrem Ausscheiden auch für dieZeit Zahlungen erhalten, wo sie z.B. Minister waren, bzw. im Falle von Herrn Schröder Ministerpräsident von Niedersachsen.
Aber es gibt ja nur noch zwei Überlebende (Herr SChröder und Frau Merkel).
Dazu kommen naturlich noch der sog. Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten; von denen gibt es noch mehr, die daran partizipieren (Herr Köhler, Herr Wulff und Herr Gauck). Aglo
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@Aglo das ist ja der Dreh-und Angelpunkt. Ich habe recherchiert und finde kein Gesetz. Ich finde es nicht einmal im Abgeordnetengesetz.
In mehreren Quellen las ich, dass es nichts Exaktes dazu gebe, nichts über genaue Aufgaben, nichts über die Höhe der Mittel. Ich las, dass „eigentliche Ansprüche“ auf ein Büro und und und bestünden und es lediglich Versuche gab, die Privilegien in Gesetzform genau festzuhalten und eventuell auch einen zeitlich begrenzten Rahmen festzulegen. Daraus schließe ich, es gibt kein richtiges Gesetz.
- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 8 Monate von Paesi bearbeitet.
- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 8 Monate von Paesi bearbeitet.
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Es sind auch unterschiedlichen Themen- und damit Kompetenzbereiche: zum einen die Ausstattung eines Büros mit Mitarbeitern, zum anderen der Personenschutz und dann die Ruhegelder, die z.B. bei Schröder aus seiner 7-jährigen Kanzlerschaft plus MP-Tätigkeit in Niedersachsen resultieren.
Bei Frau Merkel ist es wieder anders: da kommen Tätigkeiten als Ministerin und 16 Jahre KanzlerInnenschaft hinzu.
Es kann ja sein,dass sich zukünftig etwas ändern wird, wenn derJurist Schröder mit seiner Klage Erfolg hat. Obwohl ich annehme, er möchte sich hauptsächlich an der SPD im Bund rächen; das Timing ist ja gut – einen Tag nachdem das SPD-Gremium entschieden hatte, ihn nicht aus der Partei auszuschliessen.
Wenn dadurch etwas in Bewegung gerät (hoffentlich dann auch beim Ehrensold für Bundespräsidenten nach ihrer Tätigkeit), ist das ja gut. Allerdings gilt es dann nur – aus heutiger Sicht – für zukünftige Kanzler und Präsidenten. Also z.B. Herrn Scholz – solche Änderungen werden ja nicht rückwirkend angewandt.
Wie schon erwähnt, ist die Anzahl der Ex-Kanzler mit zwei ja wirklich überschaubar und Frau Merkel würde ich es nie zutrauen, hier so öffentlichkeitswirksam zu agieren. Aglo
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Aglo 18.01
Du irrst, nur für eine Grundgesetzänderung werden eine 2/3 Mehrheit des Bundestages
und Bundesrates benötigt.
Büros und Personal für Ex-Kanzler/in und Ex Bundespräsidenten sind in keinem Gesetz,
außer Abgeordnetengesetz, geregelt und können mit einfacher Mehrheit im Bundestag
gestrichen werden.
- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 8 Monate von Wattfrau bearbeitet.
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@Paesi, es gibt auch von offizieller Seite Bedenken und Kritik nicht erst seit heute. Geändert hat sich – wie in vielen Bereichen – NICHTS. W
Aber wer sägt am Ast, auf dem er selbst im weiteren Sinne (Alimentierung generell) sitzt?
Ich halte das für eine Frage der Verhältnismäßigkeit in einer Demokratie.Leider finde ich im Moment dazu nur Beiträge von 2019 und 2018, glaube aber nicht, dass sich trotz Kritik sehr viel daran geändert hat inzwischen…
focus: Kürzungen geplant
Die ganze Luxus-Liste: Was wir Altkanzlern und Ex-Präsidenten bezahlen
Teure Ex-Bundespräsidenten Wulff, Köhler und Gauck bestimmen selbst, was sie kosten
Der Ehrensold ist fix, doch bei der Ausstattung der Ex-Bundespräsidenten gibt es Spielraum. Was man sich leistet, zeigt nur eines der früheren Staatsoberhäupter.
Unter Das Präsidialamt verzichtet auf klare Aussagen heißt es u.a. (Auszug)
Wie es aussieht, haben die Präsidenten a.D. nach wie vor erheblich
Einfluss darauf, wie teuer sie sind. Es fehlt an Regeln, moniert der
Rechnungshof. Selbst bei den ausdrücklich geregelten Bezügen, namentlich
dem Ehrensold, zeigen sich Lücken. -
Danke, gelesen habe ich nur etwas über Versorgungsbezüge, Ruhestandsgehälter, jedoch nichts über fortdauernde Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben.
Wiki gab eine knappe Auskunft unter „Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ ,
„Bundespräsident“ und „Bundeskanzler“.
Alle Quellen besagen: Es handle sich nicht um eine Versorgungsreglung und es gebe dazu auch keine gesetzlichen Regelungen bzw. mangele es daran.
Unter „Bundeskanzler“ fand ich für ehemalige BKs noch: „In der Staatspraxis werden auch Leistungen zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben gewährt, z. B. für ein Büro und Personal, soweit der jeweilige Bundeshaushalt das vorsieht, was aber nach § 3 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung keinen Anspruch begründet.“
Etwas mehr dazu sagt der „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten Teilprüfung: Bundeskanzler“. Darin ist zu lesen: „Der Haushaltsgesetzgeber trägt damit die alleinige Verantwortung für die Leistungen sowohl dem Grunde nach, als auch nach Umfang, Art und Höhe.”
Interessant unter 3.1. fand ich die historische Entwicklung seit 1963 dieser Vergünstigung nebst der Quelle ihre Festlegung, wonach, so lese ich es, der Haushaltsausschuss eine gewisse Regelung vorgibt, denn zu einer Regelung in einem Gesetz kam es nie. Von „1988 bis 2015 stiegen die jährlichen Personalkosten für die Büros der Bundeskanzler a. D. von 244 909 Euro auf 1 328 460 Euro (542 %des Ausgangswerts). … Rechtsgrundlage für die Einrichtung und den Betrieb von Büros für die Bundeskanzler a. D. war und ist allein die Bereitstellung von Mitteln im jeweiligen Haushaltsplan. Eine Begründung, warum die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung der Zurverfügungstellung von Büros fallen gelassen wurde, ließ sich den Unterlagen nicht entnehmen. … Die Gründe für die Ausstattung von Bundeskanzlern a. D. mit Büros und Personal scheinen im Lauf der Zeit in Vergessenheit geraten zu sein. Auch die Aufstockung des Personals … widerspricht dem Gedanken der Abwicklung von früheren Aufgaben”.
Also, es geht um einen Menge Geld, ein altes Überbleibsel und kein Gesetz – wo doch sonst alles so exakt geregelt sein muss. Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung: Diese lebenslangen Aufwendungen sind seit langem in dieser Form generell überflüssig, da spielt für mich der Name des Bundeskanzlers oder Bundespräsidenten keine Rolle.
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