Startseite Foren Politik - Zentrale Russland geht das "Kanonenfutter" aus...

  • Webra

    Mitglied
    12. April 2026 um 22:02

    Hallo Carlinette,

    in diesem Link wied erklärt, was die KI alles kann und was sie nicht kann.

    ihttps://mein-lernen.at/faktencheck-allgemeinwissen/kuenstliche-vs-menschliche-intelligenz-vergleich-im-faktencheck/?utm_source=copilot.comn diesemLink wird erklärt, was die KI ales kann.

  • Carlinette

    Mitglied
    12. April 2026 um 19:27

    Hallo und guten Abend,

    @Webra, bei einer KI anzufragen, welche juristische Folgen dieser oder jener Schritt oder Äußerung nach sich ziehen können, halte ich für gewagt. Die KI wird dir irgendetwas vorfabulieren, was nett klingt. Das ist aber auch alles. Eine wirkliche Expertise können wir von ChatGPT und seinesgleichen keinesfalls erwarten. Ich lese solche Erörterungen denn auch nur in den seltensten Fällen, weil mir meine Zeit dafür zu schade ist.

    @ euch allen, können wir nicht superfroh und glücklich sein, dass wir in Mitteleuropa leben? Bei allem Stress, den die Weltsituation im Moment auslöst: Wir kommen dabei bislang am allerbesten weg. Und können sogar noch wildes Zeug erzählen, wenn der Tag lang ist 😆 Diese goldene Freiheit möchte ich aber keinesfalls dazu nutzen, dass wir uns hier gegenseitig bekriegen. Damit würden wir doch nur denjenigen indirekt Recht geben, die brachiale Gewalt als einziges Werkzeug für „Diskussionen“ betrachten.

    In dem Sinne, habt einen friedlichen Abend ringsum!

  • Heigi

    Mitglied
    12. April 2026 um 19:08

    Danke @Webra und @Genuss. Dann bin ich ja einigermaßen beruhigt, dass es bei der Interpretation von „Blödsinn“ auf den gesunden Menschenverstand des Richters ankommt. 😉

    @Maskenmann: Das ist natürlich eine diplomatische Erwiderung, die Streit aus dem Weg geht. Ich gestehe aber, dass ich sie beim besten Willen nicht immer guten Gewissens anwenden könnte: Wenn z. B. jemand sagen würde – um beim Thema zu bleiben -, der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine sei berechtigt. Ich glaube, guten Gewissens könnte ich nicht „Ja – aber“ sagen.

  • seestern47

    Mitglied
    12. April 2026 um 18:14

    Auf den Punkt @Miez 👍🫶

  • seestern47

    Mitglied
    12. April 2026 um 18:11

    Ich bin ganz bei Dir, liebe @GSaremba61 😉😃

  • Webra

    Mitglied
    12. April 2026 um 17:02

    Hallo Heigi,

    nicht verzagen, Ki befragen!

    Kurzfassung: „Das ist ja Blödsinn, was du schreibst“ kann eine Beleidigung sein – muss es aber nicht. Ob es gerichtlich geahndet wird, hängt stark vom Kontext ab.

    🧩 Kernaussage

    Die Formulierung „Blödsinn“ wird von deutschen und österreichischen Gerichten nicht automatisch als strafbare Beleidigung gewertet.
    Sie kann aber als abwertend, unsachlich oder ehrverletzend eingestuft werden, wenn sie eine Person herabsetzt statt sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen.

    ⚖️ Rechtliche Einordnung (Deutschland & Österreich ähnlich)
    1. Sachkritik vs. Schmähung

    Gerichte unterscheiden klar:

    • Sachkritik (zulässig):
      „Das, was du schreibst, ist Blödsinn“ → Kritik am Inhalt.

    • Schmähung / persönliche Herabsetzung (kann strafbar sein):
      „Du bist ein Idiot“ → Angriff auf die Person.

    Die Formulierung „Blödsinn“ bezieht sich oft auf die Aussage, nicht auf die Person.
    Daher wird sie häufig nicht als strafbare Beleidigung gewertet.

    📚 Gerichtliche Tendenz

    Gerichte urteilen meist so:

    • „Blödsinn“ = eher milde Unhöflichkeit, im Rahmen einer Diskussion oft zulässig.
    • Strafbar wird es erst, wenn:
      • die Äußerung nur der Herabsetzung dient,
      • kein sachlicher Bezug mehr besteht,
      • der Ton beleidigend oder aggressiv wird.

    Beispiele aus der Rechtsprechung:

    • „Das ist Unsinn“ → zulässige Meinungsäußerung
    • „Du redest nur Blödsinn, du hast ja keine Ahnung“ → Grenzbereich
    • „Du bist ein Vollidiot“ → klar beleidigend

    🧭 Praktische Einschätzung

    In einem Forum, wie du es gerade offen hast, wird „Blödsinn“ in der Regel als unsachlich, aber nicht strafbar eingestuft.
    Eine Anzeige wegen Beleidigung hätte geringe Erfolgsaussichten, außer der Kontext ist besonders aggressiv oder persönlich verletzend.

  • Genuss

    Mitglied
    12. April 2026 um 16:51

    Hallo @Heigi es ist eigentlich ganz einfach…

    Eine erfolgreiche Klage wegen Beleidigung ist nur dann wahrscheinlich, wenn die Äußerung eindeutig die persönliche Ehre angreift und nicht nur eine sachliche Kritik oder ein Werturteil darstellt.

    In westlichen Demokratien wird die Meinungsfreiheit stark geschützt, auch wenn Äußerungen als unsachlich oder polemisch empfunden werden.

  • Maskenmann

    Mitglied
    12. April 2026 um 16:23

    Ich antworte niemals mit „Blödsinn“ sondern mit der „JA….ABER“ Methode. Die ist meines Erachtens sehr viel besser!

  • Heigi

    Mitglied
    12. April 2026 um 16:03

    realo,

    ist das wirklich schon eine einklagbare Beleidigung? Blödsinn von sich geben, heißt ja noch nicht, dass die Person blöd ist. Blödsinn könnte ja auch aus Unwissenheit oder Berechnung, Sturheit oder was weiß ich aus welchen Gründen erfolgen. Bin aber nicht sicher, dafür gibt es Gerichte.

  • GSaremba61

    Mitglied
    12. April 2026 um 15:46

    11. April 2026 um 15:23

    Stimmt @seestern47 und es wird genutzt und genutzt und genutzt…. Es ist wirklich fast nur noch unerträglich mehrmals am Tag diese Beiträge zu sehen – von lesen gar nicht mehr zu sprechen. 🤬

    Trotzdem schön ist, dass es zeigt das Freiheit und Demokratie es zulassen ….. also weiter … durch….irgendwann erledigt es sich von selbst. 😇

    Schönen Restsonntag, GeSa

    • Diese Antwort wurde in vor 2 Monaten um  GSaremba61 geändert.
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