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@Paesi, ja, es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder, um überhaupt erstmal was zu haben, kann dir der Arzt das verschreiben als Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial). Verbandsmittel sowieso.
Zweite Möglichkeit: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es einen sogenannten, Entlastungsbeitrag von max 125€, die es in Sachleistungen gibt..
Bei beantragter Höherstufung müßte es Bestandsschutz geben für den bereits gewährten Pflegegrad.
Du gehst in die Apotheke deines Vertrauens, zeigst, dass es einen Pflegegrad(Gutachten) gibt und dann wird man dich beraten über all die Hilfs- und Verbrauchsmittel, die benötigt werden . Gut wäre, wenn der Pflegedienst dir vorab was aufschreiben könnte. Falls das nicht geht erklärst du dort,was das Problem ist.und was über das im Gutachten genannte hinaus geht.
Dann wird sich eine gute Apotheke selbst um die Genehmigung bei der KK kümmern. Entsprechend dem Krankheitsbild werden bestimmte Dinge genehmigt, andere nicht. Die haben da ihren Katalog. Was über die genehmigte Summe hinausgeht, muß dann entweder auch vom Arzt verschrieben werden oder selbst bezahlt werden.
Dazu gehören all die Dinge die Uhuline aufgeschrieben hat. Verbandsmaterial verschreibt der Arzt.
Desinfektionsmittel für die Wunde bezahlt der Patient selbst! Es ging, so wie ich gelesen habe, auch um eine Wunde.
Hier sagt dir die spezialisierte Wundschwester oder der Chirug, was benötigt wird. Evtl. reicht Kochsalzlösung zum reinigen, es kann aber auch mehr nötig sein. Das ist wichtig.
viel Erfolg
phil
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@Paesi, die Stromkosten eines Pflegebettes sind minimal, bei der KK kannst du trotzdem einen Antrag stellen – vielleicht gibt es eine Pauschale.
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Kurzer Zwischenstand
– Widerspruch läuft noch und ist jetzt zweitrangig geworden.
– Patient: bedeutende Verschlechterung – Krankenhaus, bettlägerig, Liegewunde, …
Maßnahmen über und vom Sozialdienst KH eingeleitet
– Höhergruppierung des Pflegegrades beantragt
– Pflegebett kommt (Lieferant geht bis zur Genehmigung in Vorkasse)
– ambulanter Pflegedienst wird tätig (geht, wenn nötig, in Vorkasse)
– nächste Telefonbegutachtung mit Pfleger
Was noch zum Klären ansteht: Wer übernehmt die Stromkosten für das Pflegebett? Gibt es ärztliche Rezepte für Inkontinenz?
Wenn alles durch ist, werde ich Zeit haben, um zu überlegen, wie es auf Dauer mit der Pflege werden wird.
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Ich drück die Daumen, dass der Widerspruch erfolgreich ist. 🙋♀️
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Prima Paesi …nun ist Deine Aussage verständlich.
Weiterhin toi, toi, toi ! LG C
cco -
na dann ran. Gut wäre, wenn bei der Begutachtung ein Zeuge dabei wäre, der die Materie versteht, evtl. jemand , der als Pflegeperson infrage kommt und den Pflegebedarf praktisch vorführt., z.B praktische Assistenz beim aufstehen, hinsetzen.
Wenn du beim VdK warst, werden die dir sicher gesagt haben, dass manche der Gutachter gern mal versuchen, zu tricksen, zu provozieren und auch wie du damit umgehst .
Viel Erfolg
phil
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Stimmt, so kann man es auch machen, aber ich hatte einfach keinen Nerv mehr dazu.
Nachtrag: gerade gemerkt.
Ich hatte bei Satzänderung vergessen, das „nicht“ zu löschen. Es muss also heißen: Grad 2 zu erreichen, ist möglich. (Satz 20.20 Uhr korrigiert)
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@Paesi, jetzt bin ich aber verwundert . Das geht normalerweise so: Du legst Widerspruch ein. Kann auch formlos bei deiner KK/Pflegekasse sein. Das Datum zählt und du mußt eine Bescheinigung bekommen, dass er aufgenommen wurde, wenn du selbst dahin gehst.Ansonsten auch per Post.
Es findet eine neue Begutachtung statt. Es gibt ein neuese Gutachten. Verstehe das Problem nicht.
Schönen Abend
phil
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Ich war beim Vdk. Wir sind das Gutachten durchgegangen mit „unsrer“ Punkteinschätzung und kamen auf 35 – auf diese Zahl kam ich auch zu Hause, als ich den Online-Test vor Pflegegrad-Beantragung machte. Das Gutachten weist 20 Punkte aus. Die Chance, durch einen Widerspruch die notwendigen 27 Punkte für Grad 2 zu erhalten, ist möglich.
Ich habe die Sache dem Vdk übergeben.
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Ich habe verstanden.
Ich verstehe, auf alle Fälle erst einmal Widerspruch einreichen.
Ich habe die Vollmacht dazu, die betreffende Person (der Ex) würde es von sich aus nicht tun bzw. wüsste nicht wie.
Für Pflegegrad 2 „fehlen“ 7 Punkte. Ich bin der Meinung, dass die Mobilität falsch bewertet wurde – alles auf „selbstständig“ – öffentliche Verkehrsmittel, Treppen, Behördengänge, einkaufen.
Genauso ist die Einschätzung „Normalgewicht“ nicht korrekt, BMI liegt unter normal.
Mein Problem ist, dass der Ex nicht zugeben mag, was er alles nicht mehr kann. Die Probleme sind vorwiegend auf Alkoholmissbrauch in der Vergangenheit zurückzuführen. Vor 4 Jahren begannen die ersten spürbaren Probleme und trotz anderer Lebensweise, geht es stufenweise bergab.
Ohne meine Hilfen wäre mein Ex in vielen Dingen überfordert. Ich bin nicht seine Pflegerin und will es auch nicht werden, aber Pflegegrad 1 bringen für ihn und mich nicht viel – bei 2 könnte ich mehr Hilfen von „Außen“ organisieren.
VdK-Mitgliedschaft ist ein wirklich guter, aber dazu muss er und nicht ich Mitglied sein.
Ich hatte soeben noch ein Hausarztgespräch und konnte einen Termin vereinbaren für nächste Woche vereinbaren, um Einschätzungen im Gutachten zu besprechen, die meiner Meinung zu wenig bzw. gar nicht gewichtet wurden.
Danke für Eure Meinungen.
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