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@SFath dem kann ich nur zustimmen, die Warnung von Umwelt-Experten werden ignoriert…
Wer konnte denn auch ahnen, das kleine Nebenflüsse bis zu 8 Meter Höhe und mehr annehmen? über 90 jährige in den betroffenen Regionen können sich nicht erinnern sowas erlebt zu haben?…
An der Iller hat man in den Jahren seit 1975 einiges erreicht. Beim letzten Hochwasser hat mal dank frühzeitiger Warnung sehr gut regulieren können…Habe 2010 bei einer “Illerradtour Zukunftfähiges Illertal” vom BN-BUND mich überzeugen können…war jahrelang im Gremium des BUND zum Hochwasserschutz im Ehrenamt tätig…
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Die Bürger dieses Landes finanzieren ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – aber das hat schon bei der Corona-Pandemie komplett versagt und vor einiger Zeit nicht einmal einen bundesweiten Alarm-Sirenen-Test koordiniert bekommen….
Ironischerweise hat dieses BBK vor 11 Tagen (am 08.07.21) mit der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung in ‚Ahrweiler‘ einen Kooperationsvertrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit unterzeichnet. Der aktuellen Lage in Ahrweiler nach zu urteilen ging es dabei aber vermutlich mehr um Theorie als um Praxis….
Weiß jemand, ob es adäquate Ministerien oder Ämter in den einzelnen Bundesländern gibt, wie die derzeit in Erscheinung treten oder ob die ganze Republik von Bonn aus geschützt wird?
M.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 10 Monate von Modesty bearbeitet.
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Sachsen hat seine eigenen Katastrophenschutzbehörden. Für den Katastrophenfall regelt das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) die Zusammenarbeit von Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden. (sachsen.de)
Oberste Behörde ist das Innenministerium, obere Behörde die Landesdirektion und die unteren Behörden bilden die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ich gehe davon aus, dass dies in allen BL ähnlich organisiert ist, da der Katastrophenschutz eine staatliche Aufgabe ist, die in den Händen der BL liegt.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 10 Monate von Paesi bearbeitet.
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Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und
Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die
Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem
Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem
geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und
Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle
Schadensursachen berücksichtigt.Und da ich die Antwort auch nicht wusste @Modesty habe ich bei Wiki “geklaut”.
GeSa
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@Modesty , und alle!
In Bayern, Alpenvorland, hat man wegen dem Tourismus schon lange damit begonnen, solche Katastrophen abzufangen, wegen der Schneeschmelze im Sommer…wobei in Passau auch immer noch regelmäßig Überschwemmungen sind…das hat an der Iller ganz gut geklappt man hörte das an der Stillach Probleme gab, bei Oberstdorf. (Trettach, Stillach und Breitach kommen aus den Alpen und bilden bei Obersdorf die Iller….)
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