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  • Gerecht oder ungerecht?

     Irmgardis antwortete vor 4 Jahren, 7 Monate 10 Teilnehmer · 23 Beiträge
  • Webra

    Teilnehmer
    9. September 2019 um 23:10

    Nach meinem Sprachempfinden, Madame.C, kann man
    über Gerechtigkeit nicht verfügen. Verfügen im Sinne von "weitergeben oder behalten".
    Wenn eine Ungerechtigkeit durch ein Geschehnis beseitigt
    wird, entsteht im gleichen Moment Gerechtigkeit.
    Diese besteht dann für das betroffene Wesen oder
    für die betroffene Gruppe so lange weiter, bis durch ein neues Geschehnis wieder Ungerechtigkeit entsteht.
    Personen oder Gruppen erfahren im Laufe ihres Lebens oft Beides.

    In der Geschichte der Menschheit und in vielen Bereichen auch noch heute, waren und sind es vorwiegend die Männer, die durch ihr "Machtkartell" für das Entstehen von Ungerchtigkeit Frauen gegenüber verantwortlich sind.
    🙁

  • Carlos1

    Teilnehmer
    15. September 2019 um 23:08

    Lieber Webra, leider schon zu Ende das große Thema, dabei sind wichtige Dinge nicht erwähnt worden.

    Ich denke wir sollten aktuelle Rahmenbedingungen eines Nachdenkens über Gerechtigkeit dem Thema vorausschicken. Der Bezug zu Erwartungshaltungen und deren Enttäuschung ist einfach zu wenig ffür die vielen Handlungsfelder, in denen sich Gerechtigkeit analysieren ließe.

    Wenn der geschätzte Forist Novis, dessen Beitrag du zur Vorlage für diese Diskussion genommen hast und der nach eigener Aussage ein starkes Gerechigkeitsempfinden sein eigen nennt bei dessen verletzung er zu einem "Teufel" werden kann so ist er nicht allein. Das gehört zum Alltag einer Empörungsdemokratie.

    Wenn ejmand sich aufgrund verletzten Gerechtigkeitsempfinden entscheider anderen nicht zu verzeihen oder sich zu praktischen politischeb Schritten entschließt, so ist das aber noch lange kein tragfähiges Gerechigkeitskonzept für ein bestimmtes Handlungsfeld. Dies fällt auch nicht vom Himmel dadurch, dass eine Kränkung oder ungerechte Zurüclsetzung erfolgt ist. Ein Gerechtigkeitskonzept lässt sic a uch nicht durch Sichtung und Systematisierung emprischen Materials ermitteln. Das ist nicht möglich, weil das, was besteht nicht einfach Auskunft darüber geben kann, wie es besser oder anders in einem spezifischen Handlungszusammenhang gemacht werden könnte. Philosophisch auf den Begriff gebracht heißt das: Aus dem Sein lässt sich kein Sollen ableiten.

    Das hast du mit dem Begriff Verfüghen über Gerechtgkeit wohl gemeint. Allerdings bleibt es nicht dabei. Denn Gerechtigkeit ist ein emotional stark besetzter Begriff, der zur "Hantierung" verleitet. Der Philosoph I. Kant hat dazu gemeint, dass nicht jede Hantierung "Praxis" genannt werden könne, sondern "nur diejenige, die als Befolgung gewisser im allgemeinen vorgestellten Prinzipien des Verfahrens gedacht wird." Es gibt kein Vefahren für die Wahrhreitsfindung in Sachen des Begriffs Gerechtigkeit. Deshalb heißt es auch in der Unabhängigkeitserklä#rung der englischen Kolonien in Amerika 1776: Wir "erachten" diese Wahrheiten für gültig. Dazu gehören Recht auf Leben,Frehieht, Gesundheit….).

    In diesem Zusammnehang ein Zitat des Kirchenvaters Augsusin: Wo die Gerechtigkeit in einem Staat fehlt, werden die Staaten zu einer Räuberbande.

    Gerechtigkeit ist also konstitutiv für einen Staat. Niemals wird man mit dem erreichen des Ziels fertig werden.

    Aber man kann in bestimmten ökonomisch, rechtlichL und politisch geprägten Lebens Lebensverhältnissen feststellen, ungeachtet der eingeübten Standards der kulturellen Prägung, feststelln dass das Gerechtigkeitsempfinden weniger gekränkt wird als anderswo. Genau das wäre dann Bedingung für die Ausarbeitung eines Gerechtigkeitskonzepts das aktuell und international der Situation gerecht wird.

    Die Diskussion erschöpft sich also in Wiederholungen des klassischen Gerechtigkeitmodells (geht auf Aristoteles zurück), das sich auf die verteilende und ausgelichende Gerechtighkeit stützt. Dies Gerechtigkaitsmodell war und ist nicht für globale Kontexte ausgelegt. Anders gesagt im Zeitalter der Klimakrise und Globalisierung sollten wir nicht nur die Positionen der Frauenrechtlerinnen aus dem 19. und 20. Jhd wiederholen. Selbstverständllich ist die Gleichberechtigung der Frau Betandteil der Grundrechte und diese Rechte müssen umgesetzt werden, auch weil diese Rechte aich aus dem Demokratieprinzip ableiten lassen.

    Viele Grüße
    c

  • Irmgardis

    Teilnehmer
    24. September 2019 um 8:35

    Klare Worte Dabbes .
    Irmgardis

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