Startseite › Foren › Politik - Zentrale › Dieser Mann will Kanzler werden,
-
Dieser Mann will Kanzler werden,
-
Dem Zettel ist es egal, wie gefaltet er in der Urne liegt und er bleibt gültig. Der Wahl-Leiter hätte etwas sagen können. Solange die Wahl selbst geheim war, ist alles im Grünen Bereich. Nach dem Wahlvorgang kann jeder, auch öffentlich, sagen, was er, sie gewählt hat. Vielleicht war das der letzte Versuch “stummer” Werbung.
-
Nun ja @etaner34, das wird bei jeder Wahl so gesagt. Ich habe noch nie gehört, dass eine Wahl ..”diesmal nicht so wichtig” sei.
-
Da die Stimmabgabe von Herrn Laschet für jeden offen sichtbar war, war sie nicht mehr – wie vorgegeben – geheim.
Wegen des Wahlgeheimnisses ist es jedoch nicht erlaubt, seinen
Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn „in der Weise
falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“, heißt es auf der
Website des Bundeswahlleiters. -
@GSaremba61, da denken wir wohl gleich. Vielleicht wollte er sicherstellen, dass ihm und seiner Frau…
Na ich denke, daß er da nicht auch noch seine Unterschrift drunter gesetzt hat.
-
Falsch @SFath – Sturkopp –
die Stimme ist gültig:https://www.bz-berlin.de/liveticker/bundeswahlleiter-laschets-stimme-gueltig
Zur Unterschrift auch das wie ich sagte: Vermutungen sind in diesem Land nicht unmöglich.
Ich habe das Gefühl, der Mann wird unterschätzt. @Cocco – Rheinländer – sind und kennen Schlitzohren

-
Ich zitiere mich:
Noch nie waren die
„Folgen“ eines Wahlergebnisses so u n a b s e h b a r..
-
Na denn, @GSaremba61. Wenn dieser Wahlleiter das per Twitter so feststellt, dann lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Auf der Website desselben steht es anders. (s.o.) -
Vielleicht hat er „das“ vorher von seinem Rechtsberater absegnen lassen? Auf jeden Fall hat er erreicht, dass jetzt jeder über ihn spricht. 😳
-
@GSaremba61, bei deiner Erwähnung von rheinischen Schlitzohren fiel mir doch glatt der olle Adenauer ein. Dem war es auch wurscht, was er zuvor gesagt hatte, wenn sich seine Meinung dazu geändert hatte.

-
Ich kann es nicht lassen – an alle, die glauben es sei nicht richtig, wenn die Stimme gültig ist – hier nochmal zur Kenntnis:
Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist die Wählerin oder der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden. Etwas anderes gilt für die Wahlhandlung selbst: eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss geheim wählen. Deshalb muss sie die zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften einhalten und den Anordnungen des Wahlvorstands im Wahlraum Folge leisten.
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlgeheimnis.html
Es geht also allein um den Moment, wo gehandelt wird, also das Kreuz gemacht wird!!! Paesi hat recht, niemand kann mir verbieten mein Wahlkreuz, dass ich unbeeinflusst gemacht habe, dann öffentlich darzustellen.
@SusiSoho der Wahlleiter hätte nicht MÜSSEN – er hätte KÖNNEN! Vielleicht hat er sogar und Laschet hat abgewunken. Oder er kannte das Wahlgesetz so gut wie Laschet

Ich sage es gerne noch mal – unterschätzt den Mann nicht

GeSa
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.