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  • Die armen Berliner... und natürlich die armen Polizisten!

     SFath antwortete vor 3 Jahren, 8 Monate 15 Teilnehmer · 56 Beiträge
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    2. August 2020 um 18:22

    Deshalb stand Gewalt ja auch in AnführungsstrichenWink Die von Dir geforderte Selbstzahlung ist jedoch eine Form von “Gewalt”, da sie einen Ausschluss , nicht nur aus der Solidargemeinschaft, sondern auch aus der Gesellschaft bedeuten würde. Damit kann man Idiotie nicht beikommen.

    Wäre ebenso wenig demokratisch. Und natürlich sind die Kosten des bürokratischen Vorganges auch nicht bedacht. Noch weniger, eine KK soll entscheiden ob ein zahlendes Mitglied medizinisch versorgt wird? Ich denke Du bewegst Dich nicht nur nicht mehr auf dem Boden der Demokratie, sondern auf verdammt dünnem Eis. Slight Smile

    Nachtrag: Doch das Schlimmste an der Vorgehensweise wäre, dass man diesen Menschen in die Karten spielt und sie noch mehr Gründe haben zu handeln, wie sie handeln. Denn “Gewalt” ruft “Gewalt” hervorBulb

    Und ja, ich bin für Eigenverantwortung. Die kann jedoch – wie das Wort schon sagt – nicht dogmatisch bestimmt werden.

    GeSa

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 8 Monate von  GSaremba61 bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 8 Monate von  GSaremba61 bearbeitet.
  • SFath

    Teilnehmer
    2. August 2020 um 18:35

    @ Modesty, in DE gilt leider nirgendwo das Verursacherprinzip. Die Schuld muß einzeln und personenbezogen nachgewiesen werden. Somit wird der Veranstalter zwar strafrechtlich belangt, aber nur für seine Person. Nicht für das weitere, das er mit seiner Demo möglicherweise angerichtet hat.

    In Berlin gilt immer noch kein Bußgeld für das einmalige Nichteinhalten der AHA-Vorgaben. Die Linke hat da noch weiteren Gesprächsbedarf…

  • Modesty

    Teilnehmer
    2. August 2020 um 18:41

    @ SFath:

    Schon klar – aber wie gesagt: Entweder so oder chinesische Verhältnisse!

    Einen Tod wird die Demokratie sterben müssen…. nicht wegen Corona – wegen Dummheit!

    M.Wink

  • SFath

    Teilnehmer
    2. August 2020 um 19:02

    @ Modesty,

    Einen Tod wird die Demokratie sterben müssen…. nicht wegen Corona – wegen Dummheit!

    M.

    Das scheint ihr Schicksal zu sein.Cold Sweat

    Aber noch ist “Holland” nicht verloren, denn wir sind mehr!Laughing

  • Paesi

    Teilnehmer
    3. August 2020 um 9:11

    “… in DE gilt leider nirgendwo das Verursacherprinzip. Die Schuld muß einzeln und personenbezogen nachgewiesen werden. Somit wird der Veranstalter zwar strafrechtlich belangt, aber nur für seine Person. Nicht für das weitere, das er mit seiner Demo möglicherweise angerichtet hat.” (2.Aug.,18.35)

    Ich sehe es anders. Es gilt das Demonstrationsrecht bzw. die Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters. Jener hat dafür zu sorgen, dass Auflagen erfüllt werden. Zu den Auflagen gehörten: Abstand und M-N-Schutz. Wenn ein Versammlungsleiter nicht dafür sorgt, dass Auflagen erfüllt werden, droht Strafanzeige. (Bereits vor der Demo war nachzulesen, dass die Polizei sich, sollten die Teilnehmer sich Auflagen nicht eingehalten werden und der Leiter nicht darauf hinweist, sich an diesen halten werden.)

    So war es möglich, dass die Polizei die Demo auf Grund von Aufschlagverletzung auflösen konnte und der Leiter eine Strafanzeigen wegen Verletzung seiner Pflichten laut Versammlungsgesetz erhielt.

    Das war ja auch eines der Probleme für die Polizei bei den spontanen Corona-Spaziergängern vor einigen Wochen: kein Versammlungsleiter.

    (Keine Maske tragen erfüllt nicht den Tatbestand einer Straftat, sondern höchstens einer Ordnungswidrigkeit.)

  • SFath

    Teilnehmer
    3. August 2020 um 10:51

    @ Paesi, das “Verursacherprinzip” war allgemein gemeint. Wenn der Veranstaltungsleiter physischen Widerstand gegen die Polizei leistet, wie geschehen, wird allein schon daraus eine Straftat. Daß die Auflagen, unter denen diese Demo genehmigt wurde, nicht eingehalten werden sollten, war bereits vorher erkennbar, die Androhung einer Strafanzeige für diesen Fall, sowie die Auflösung der Demo, ebenfalls.

    Da in Berlin bei “einmal ohne MNS erwischt zu werden” keine Bußgelder verhängt werden können, drohte also den Teilnehmern nichts! Die Schwierigkeit, auch nach wiederholter Aufforderung die vorgegebenen Regeln durchzusetzen, ergibt sich bereits aus dem Zahlenverhältnis: 20.000:1200.

  • Manjana

    Teilnehmer
    3. August 2020 um 12:06

    Modesty, 02.08. 18:13, diesen Vorschlägen könnte ich zustimmen! Thumbsup Wink

    Allenfalls wären Änderungen des Demonstrationsgesetzes dringend erforderlich!

  • SFath

    Teilnehmer
    3. August 2020 um 12:43

    @ Manjana, unter welchen Auflagen, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort… Demos stattfinden können, entscheidet jede Stadt/Kommune selbst. Berlin hat die Bestimmungen – im Gegensatz zu Stuttgart etc. – weitgehend gelockert. Nicht umsonst ist Berlin inzwischen Demo-Hauptstadt und das an jedem Wochenende!

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