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Ein bloßer Verdacht oder Vermutungen, dass Auflagen nicht eingehalten werden, reicht
nicht für ein Verbot aus. Eine Demo muss nicht genehmigt werden, wenn “polizeilicher Notstand”
herrscht (schwer nachzuweisen). Den ‘Schwarze Block’ gibt es nicht als Verein und kann nicht
verboten werden, weil es sich um einzelne Personen handelt.
Aber Artikel 2 GG (Garantie auf Leben und körperliche Unversehrtheit) könnte in der Pandemie
zum Tragen kommen.