Startseite Foren Coronavirus Mit Symptomen in die Cocktailbar Antwort auf: Mit Symptomen in die Cocktailbar

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:11

    @Palmstroem, dass “bewusst” und “vorsätzlich” muss ihr vom Gericht nachgewiesen werden, erst dann kann ein Urteil gefällt werden.

    Wir wir das sehen, ist die eine Sache, wie Juristen es betrachten, welche Beweise standhalten müssen, das ist eine andere Sache.

    Trotzdem bleibe ich dabei: Die Restriktionen und Umsatzeinbußen (mündlich geäußert) sind eine andere Sache. Wenn da Tische zu eng standen, da wäre das auch ein erhöhtes Risiko gewesen, wenn andere (ohne es zu wissen) Infizierte zu einem anderen Zeitpunkt in den Lokalen gewesen wären. Um beim Straßenverkehr zu bleiben: Geringer Sicherheitsabstand und damit zu kurzer Bremsweg .

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 7 Monate von  Paesi bearbeitet.

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