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@rooikat – Tja, selbst nach nochmaligen lesen des Eingangsbeitrages von Holzhacker konnte ich nicht erkennen dass er Beispiele lesen wollte. Gut, da habe ich dann möglicherweise den Beitrag nicht verstanden.
Da ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, außer man schiebt es, gilt nun mal die bestehende StVO auch für diese. Wenn, wie Du behauptest, diese allen bekannt ist, heißt das also das Radfahrer der Meinung sind, dass diese Regeln für sie nicht bindend sind? Von Verantwortung übernehmen ganz zu schweigen? Nun denn, dann sollte sich niemand beschweren – lasst euch weiter auf Gehwegen belästigen, wegscheuchen und anpöbeln und im härtesten Fall an Haltestellen umfahren.
GeSa