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  • Ricarda01

    Teilnehmer
    23. September 2019 um 16:06

    Liebe Fifru – ich gehe mal davon aus, dass du Eigentümerin des Hauses bist, in dem du wohnst.
    Ihr habt eine gemeinsame Hauswand: vielleicht hast du zu schnell deine Einwilligung gegeben, ohne lange Überlegung und ohne Berater?
    Ich habe eine andere Definition für Mittagsruhe gefunden, als die bisherigen Schreiber:

    Die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) bestimmt zwar auch keine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe, aber sie untersagt in Wohn- und Erholungsgebieten den Einsatz bestimmter geräuschintensiver Geräte in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr.10.06.2016

    Google, meine Eingabe war 'gesetzliche Mittagsruhe'.
    Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass extremer Baulärm in der Mittagszeit 13-15 Uhr zu schweigen hat, es gibt auch Tätigkeiten, die etwas leiser sind und in der Zeit ausgeführt werden können.
    Handelt es sich evtl. um Schwarzarbeiter?
    Mehr fällt mir dazu nicht ein, und es ist klar, dass man das gute Verhältnis zum Nachbarn aufrechterhalten möchte. Alles Gute – Ricarda

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