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Happy, eine Patientenverfügung ist nicht gleich wie eine andere! Sie muß auch explizit den Willen eines Patienten bei infaustem Befund detailliert enthalten! Nur vage Andeutungen werden dann ausgelegt.
Das zu formulieren gelingt Laien allein nicht. Dazu braucht man fachliche Hilfe von Ärzten, die sich bestens mit den Möglichkeiten auskennen.
Doch jeder Mensch hängt am Leben, hat Hoffnung und will oft auch gar nicht über einen tödlichen Ausgang einer Krankheit so genau nachdenken.