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Wäre nicht schlecht, aber ein Handyverbot (Abgabe oder Nicht-Mitbringen) lässt sich nicht, wenn überhaupt, so einfach durchsetzen.
Die Schüler X, Y, Z, … fallen unter Verbot, unterliegen der Anweisung abgeben. Sie wollen das aber nicht und meinen, sie haben keine Geräte mit. Wie soll geprüft werden, ob ja oder nein? Auch wenn X,Y,Z, … ihre Handys nicht nutzen, umgehen sie das Verbot. Peinlich wird es, wenn die Lehrerschaft dann zusehen muss, wie sie ihr Handy nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulbereiches aus der Tasche holen.
Solche generellen Verbote machen nur Sinn, wenn Eltern Minderjähriger kontrollieren, dass das Handy für eine gewisse Zeit zu Hause bleibt. Wir hatten/haben die meisten Eltern hinter uns, aber auch nicht immer alle das macht es dann schwierig. Aber dennoch, was in der gemeinsam entworfenen Schulordnung stand/steht, wurde/wird umgesetzt.Davon abgesehen, ob eine Sekretärin zum Einsammeln und Ausgeben privater Gegenstände angewiesen werden kann, ist noch eine ganz andere Frage eher nicht.