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  • Ein Beispiel, das im Sinn des Wortes Schule macht

     Ricarda01 antwortete vor 4 Jahren, 2 Monate 15 Teilnehmer · 33 Beiträge
  • happyday

    Teilnehmer
    4. Februar 2020 um 16:48

    …mal nicht aus Dresden, sondern aus Düsseldorf

    Düsseldorf. Ein Gymnasium in Düsseldorf hat wegen diverser Mobbingfälle gegen Lehrer seine Klassenfahrten gestrichen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, spricht die Schulleiterin in einem Elternbrief von einer „schulischen Krise“.

    „In den letzten Wochen sind uns zahlreiche Einträge in den sozialen Medien (Instagram, Whatsapp u.a.) bekannt geworden, die sich in beleidigender, diffamierender und rufschädigender Art gegen eine große Zahl der Lehrkräfte richten“, heißt es in dem Schreiben des Max-Planck-Gymnasiums. Es seien Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzt und unter anderem Bilder verbreitet worden, die unerlaubt während des Unterrichts gemacht worden seien. DNN

  • Paesi

    Teilnehmer
    4. Februar 2020 um 22:16

    Das Abgeben der Handys lässt sich nicht durchsetzen, aber Regeln zur Benutzung (wann ja, wann nein) mit Maßnahmen bei Zuwiderhandlung schon eher.

    Das sollte in der jeweiligen Hausordnung (ausgearbeitet mit Eltern, Schülern, Lehrern) festgehalten werden.

    An meiner (ehemaligen) Schule besteht "Handybenutzungsverbot" und es lief nach einer Weile ganz gut. (100% geht nie)

    Handy ja – aber ausgeschaltet. Für bestimmte Unterrichtsabschnitte durfte es in verschiedenen Fächern auch genutzt werden – danach wieder ausgeschaltet in die Tasche.

    Je größer die Schülerzahl, um so schwieriger der Umgang mit Fehlverhalten.

    Aber nur Verbote bringen nichts. Die Schüler müssen den verantwortungsbewussten Umgang lernen und auch bei Verstößen mit Konsequenzen umgehen können.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 11:06

    …..die Konsequenzen tragen, die auch darin liegen können/dürfen/müssen, dass die Unbeteiligten mithaften, indem auch für sie ein Verbot eingeführt wird.

    Das ist die Reaktion auf die Konsequenzen:

    Die gestrichenen Klassenfahrten sorgen jedoch für Widerstand bei manchen der betroffenen Familien. Einige Eltern haben in einem Brief an Schule und NRW-Schulministerium die Absetzung der Schulleiterin gefordert. "Hier wird mit pädagogischen Fähigkeiten aus den Siebzigerjahren agiert", schimpfen die Eltern darin, "dies entspricht nicht dem heutigen Anspruch an eine moderne zukunftsgerichtete Schulleitung.“

    aus

    http://www.spiegel.de/panorama/duesseldorf-schueler-mobben-lehrer-klassenfahrt-gestrichen-staatsanwaltschaft-ermittelt-a-3112f859-3d97-4d63-8956-82aa5a1d9eaf

    Für mich wieder eindeutig ein Versagen der Eltern. Doch die sehen das wohl anders. Wenn Eltern nicht mit Lehrern gemeinsam agieren wird die Erziehung sicher nicht nur immer schwieriger, sondern versagt.

    GeSa

  • Paesi

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 11:29

    Wäre nicht schlecht, aber ein Handyverbot (Abgabe oder Nicht-Mitbringen) lässt sich nicht, wenn überhaupt, so einfach durchsetzen.

    Die Schüler X, Y, Z, … fallen unter „Verbot“, unterliegen der Anweisung „abgeben“. Sie wollen das aber nicht und meinen, sie haben keine Geräte mit. Wie soll geprüft werden, ob ja oder nein? Auch wenn X,Y,Z, … ihre Handys nicht nutzen, umgehen sie das Verbot. Peinlich wird es, wenn die Lehrerschaft dann zusehen muss, wie sie ihr Handy nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulbereiches aus der Tasche holen.
    Solche generellen Verbote machen nur Sinn, wenn Eltern Minderjähriger kontrollieren, dass das Handy für eine gewisse Zeit zu Hause bleibt. Wir hatten/haben die meisten Eltern hinter uns, aber auch nicht immer alle – das macht es dann schwierig. Aber dennoch, was in der gemeinsam entworfenen Schulordnung stand/steht, wurde/wird umgesetzt.

    Davon abgesehen, ob eine Sekretärin zum Einsammeln und Ausgeben privater Gegenstände angewiesen werden kann, ist noch eine ganz andere Frage – eher nicht.

  • Paesi

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 11:30

    Wäre nicht schlecht, aber ein Handyverbot (Abgabe oder Nicht-Mitbringen) lässt sich nicht, wenn überhaupt, so einfach durchsetzen.

    Die Schüler X, Y, Z, … fallen unter „Verbot“, unterliegen der Anweisung „abgeben“. Sie wollen das aber nicht und meinen, sie haben keine Geräte mit. Wie soll geprüft werden, ob ja oder nein? Auch wenn X,Y,Z, … ihre Handys nicht nutzen, umgehen sie das Verbot. Peinlich wird es, wenn die Lehrerschaft dann zusehen muss, wie sie ihr Handy nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulbereiches aus der Tasche holen.
    Solche generellen Verbote machen nur Sinn, wenn Eltern Minderjähriger kontrollieren, dass das Handy für eine gewisse Zeit zu Hause bleibt. Wir hatten/haben die meisten Eltern hinter uns, aber auch nicht immer alle – das macht es dann schwierig. Aber dennoch, was in der gemeinsam entworfenen Schulordnung stand/steht, wurde/wird umgesetzt.

    Davon abgesehen, ob eine Sekretärin zum Einsammeln und Ausgeben privater Gegenstände angewiesen werden kann, ist noch eine ganz andere Frage – eher nicht.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 11:39

    Ich frage mal, Paesi, haben Schulen neben der Schulordnung nicht auch ein Hausrecht? Wenn ja, müsste es doch darüber genau in der Form wie Tisnet es beschreibt zu regeln sein?

    @Tisnet, ich finde es nicht autoritär. Ich finde es vernünftig und sinnvoll. Wünsche ich mir manchmal auf für öffentliche Verkehrsmittel 😉

    GeSa

  • Paesi

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 12:00

    Schulgesetz und Schulordnung sind die rechtlichen Grundlagen.
    Wie du schon erkannt hast, es hängt viel vom Verhältnis: Schule-Eltern-Lehrer ab, wie weit man sich an der Grenze ohne elterliche Auseinandersetzung frei bewegen kann – manchmal auch ein ganz kleines bisschen über die Schulordnung hinaus.

    Wie war/ist es bei uns (gewesen):

    1.Verstoß: Ermahnung – Handy in die Tasche
    2.Verstoß: abgeben, nach der Stunde abholen
    3.Verstoß: abgeben, abholen nach dem Unterricht
    bei ganz hartnäckigen Fällen: Elternanruf zum Abholen des Handys, kam sehr selten vor, war aber sehr wirksam.

    Eine Mutter sagte einmal, sie habe erst in 4 Tagen Zeit und wir sollten das Handy ruhig so lange aufbewahren.
    Bei anderen Eltern genügte ein Anruf und der Nachwuchs erhielt zu Hause eingeschränkte Handyzeit sowie Abgabe vor Schulbeginn.

    Bei unseren rund 350 Schülern, wussten wir schon, wer sein Handy kaum loslassen konnte, aber es ließ sich in den Griff bekommen.

    Bei Klassenarbeiten und Prüfungen gab es auch den Kartonrundgang – um der Versuchung vorzubeugen.

    Ganz wichtig ist der Zusammenhalt des Lehrerkollegiums – je kleiner das Kollegium, desto besser – meine ich.
    Ich habe den Unterschied zwischen a) kleiner Dorfschule, b) mittelgroßer Stadt und c) größerer Stadtschule (ein Jahr zur Aushilfe abgeordnet) erleben dürfen. A und B sind wesentlich Nerven schonender gewesen.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 12:21

    Danke, Paesi, es gibt also schon Möglichkeiten.

    Das

    Eine Mutter sagte einmal, sie habe erst in 4 Tagen Zeit und wir sollten das Handy ruhig so lange aufbewahren.

    hat mich einerseits auflachen lassen. Andererseits frage ich mich ob es nicht auch eine gewisse "Machtlosigkeit" von Eltern zeigt, wenn sie nicht selbst auf die Idee kommen. Vielleicht bin ich jetzt zu streng. 😉

    GeSa

  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 13:01

    Fontane? Find ich gut. Deinen Vergleich mit ihm – eher weniger…
    Bin
    schon
    we
    c
    : ) h

  • faith46

    Teilnehmer
    5. Februar 2020 um 18:52

    Tisnet, deine Handhabung finde ich gut. Das Geklingel während des Unterrichts stört m. E. nicht nur den Lehrer, sondern auch die übrigen Schüler. Statt die Handys einsammeln, wären pro Schulzimmer kleine Schließfächer empfehlenswert, worin die Schüler gleich zu Beginn des Unterrichts ihr Handy selbständig deponieren und wieder rausholen könnten. Nur wo ist für die Schließfächer Platz in den vielen Schulräumen und wer kommt für die Kosten auf?
    Ich arbeitete in einem Unternehmen,in dem Kunden ihre Handys in einem Schließfach am Empfang deponieren mußten, damit sie nicht in die Versuchung kamen Werkspionage zu betreiben. (Diese war tatsächlich vorgekommen; ein entsprechendes Foto im Internet gelandet.)Das Deponieren fand ohne Gemurre statt.
    Übrigens im Konzert/Theater etc. ist das Handy auch auszustellen, allerdings nicht abzugeben.

    Eigentlich müßten Eltern und Schüler Interesse an einem reibungslosen und ungestörten Unterricht haben, nicht nur die Lehrer. … Wunschgedanke! 🙂

    faith

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