Startseite › Foren › Wohnen › Hausverkauf bei lebenslangem Wohnrecht › Antwort auf: Hausverkauf bei lebenslangem Wohnrecht Paesi Teilnehmer 23. Juli 2019 um 2:22 Ich glaube Lara meint, das Nicht-Mobben kann man über den Notar nicht verfassen lassen.