Startseite Foren Wohnen Hausverkauf bei lebenslangem Wohnrecht

  • Hausverkauf bei lebenslangem Wohnrecht

     Fischersfruwe antwortete vor 1 Jahr, 8 Monate 8 Teilnehmer · 17 Beiträge
  • Mondin

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 11:20

    Wer kennt sich damit aus?
    Wer hat es schon gemacht?
    Welche Fallstricke gibt es dabei?

    Ich wurde mit dem Thema sehr überraschend konfroniert und möchte mir nier nur erste Meinungen und Erfahrungsberichte, gern auch per PM einholen.

    Mondin

  • SFath

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 11:57

    Ein durchaus interessanter Gedanke, den ich zwar nicht mit eigenen Erfahrungen bestücken kann, aber vielleich hilft das (Links) weiter?
    http://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/02/leibrente-rente-alter-geld-hausverkauf.html

  • SFath

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 13:11

    Sowas kann man ja auch notariell nicht verfassen lassen
    Jeder Hausverkauf, ob auf Leibrente, oder…, ob mit oder ohne Wohnrecht… wird grundsätzlich notariell abgeschlossen!
    Vorher gibt es keinen Grundbucheintrag!

  • SFath

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 13:16
  • Momo37

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 15:10

    Liebe Mondin, zu den rechtlichen Dingen kann ich nichts sagen, weiß nur, daß mein Vater unser Einfamilienhaus in Thüringen damals so verkauft hat. Möglicherweise nannte man das "auf Rentenbasis" ist mir so in Erinnerung..
    Notariell war das Ganze natürlich auch abgesichert !
    Die Käufer hatten nicht übermäßig Geld, und so kam ihnen das entgegen. Sie waren Bewerber von mehreren, kannten sich vorher nicht, waren sich aber gleich sympathisch.
    Mein Vater behielt in der ersten Etage einen mittelgroßen Wohn- und einen kleinen Schlafraum, sowie die Badbenutzung bis zu seinem Lebensende.
    Die Frau war sogar so nett, ihm die Wäsche mitzuwaschen und auch, wenn er wollte, vom Mittagessen etwas für ihn abzugeben.
    Dafür hat er sich revanchiert( er war Lehrer)und hat mit den beiden Kindern Schularbeiten, mit dem Jungen sogar Nachhilfeunterricht zu machen. Er lebte da fast wie der eigene Opa glücklich in seiner alten Umgebung.
    Die Tochter sagte mir später" ohne Deinen Vater hätte mein Bruder nicht den Schulabschluß geschafft, und ich wäre nie auf die Idee gekommen, zu studieren"…
    Aber ob sowas heutzutage noch möglich ist ?
    Momo

  • Mondin

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 18:50

    Ja, Lara, genau weil ich so etwas auch schon hörte, bin ich skeptisch. Aber wie Momo weiter unten beschrieb, kann es ja auch gehen. Beides lässt sich notariell nicht festschreiben. Aber wenn statt Wohnrecht Nießbrauch eingetragen wird, nützt ein Rausekeln der neuen Besitzer ihnen ja nicht so viel.
    Mondin

  • Mondin

    Teilnehmer
    22. Juli 2019 um 18:58

    Danke, Susa, für Deine informativen Links. Ich muss sie mir in Ruhe zu Gemüte führen und mich auch ncoh bei der "Haus und Grund" informieren.
    Die möglichen Käufer kenne ich.
    Große Schwierigkeiten erwarte ich da nicht. Aber wenn sie z. B. meinen Vorgarten platt machten, um dort zu parken und den Garten in einen sterilen Rasen umwandeln würden, täte mir das weh. Ich habe immer gesagt, dass ich das Haus nicht mehr sehen möchte, wenn ich es einmal verkauft hätte.
    Eine weitere Schwierigkeit ist, dass sie nicht viel Geld haben und noch nicht klar ist, ob sie sich das Haus auch leisten können – selbst mit der Leibrente.
    Muss mal sehen und forschen!
    Aber erst einmal danke.
    Danke auch für Momos Mut machenden Bericht.

    Mondin

  • Paesi

    Teilnehmer
    23. Juli 2019 um 2:06

    Erfahrungen habe ich nicht, aber meine Cousine hat ein Haus gekauft, in dem ein Ehepaar lebenslanges Wohnrecht (mietfreies Wohnen) besitzt. Die ehemaligen Eigentümer sind wegen Arbeit umgezogen, die Eltern blieben im Haus – stehen auch im Grundbuch. Meine Cousine und Mann kauften das Haus dadurch auch günstiger und bezogen die frei gewordene Wohnung. Mir ist nicht bekannt, dass die Mitwohner irgendeine Einschränkung haben. Sie wohnen mietfrei (außer den eigenen Nebenkosten sowie Kosten für Erhaltung und Reparaturen der Wohnung). So weit ich weiß, kann meine Cousine auch keinen Eigenbedarf gelten machen.

    Wohnrecht wird durch Erbrecht, Schenkung oder Verkauf übertragen. Wohnrecht ist in der Regel auch zu versteuern (Vermögensübertragung).
    Vom Gesetz bereits geregelte Rechte: Nutzungsrecht (z.B. Garten, Keller, …), Aufnahmerecht (Die Wohnung können bewohnen: Familienangehörige, Pflegekräfte, Haushaltsangestellte – wie bei einer Mietwohnung. Darauf hat der eigentliche Eigentümer keinen Einfluss.), Besichtigungsrecht (Eigentümer darf Wohnung nicht begutachten).

    Ein Problem: Zwangsversteigerung, wenn ein neuer Eigentümer seinen Zahlungen der Bank gegenüber nicht mehr nachkommt.

    Ohne aktive Handlung endet das Wohnrecht nur, wenn der Berechtigte verstirbt, die Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sind, ein eventuell befristet abgeschlossener Vertrag endet oder eine vereinbarte Nutzungsbedingung wegfällt.
    Das heißt: Wohnrecht kann nicht vererbt, auch nicht verkauft oder auf Dritte übertragen werden.

    Der Berechtigte kann jedoch sein lebenslanges Wohnrecht selbst beenden, wenn es sich aus dem Grundbuch austragen lässt.

    Um ein lebenslanges Wohnrecht jemanden einzuräumen, bedarf es eines Vertrages und das über einen Notar zu machen, ist fast eine Selbstverständlichkeit. Er kann dann auch die Eintragung ins Grundbuch veranlassen. So ist gewährleistet, dass das Wohnrecht auch im Streitfall von Eigentümer und Wohnberechtigtem oder beim Immobilienverkauf weiter besteht.

    Auf Grund von möglichen Steuerzahlungen sollte auch ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

  • Paesi

    Teilnehmer
    23. Juli 2019 um 2:22

    Ich glaube Lara meint, das Nicht-Mobben kann man über den Notar nicht verfassen lassen.

  • SFath

    Teilnehmer
    23. Juli 2019 um 21:11

    Das stimmt wohl, man kann "Streitigkeiten" – wenn das Haus von den beiden Parteien bewohnt wird – nie ganz ausschließen. Auch Entwicklungen dahingehend nicht vorhersehen.
    Dasselbe kann einem aber auch mit 'nur' Mietern passieren!

    Nur ein endgültiger Verkauf mit Auszug ist dann auch endgültig. Bis auf die "Rückwärts-Hypothek" habe ich so ziemlich alles (durch)erlebt.

    Wobei es nie um mein Elternhaus ging, wo ganz andere Empfindungen (Erinnerungen) zusätzlich eine gewichtige Rolle spielen!

Beiträge 1 - 10 von 17

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.

Hauptbeitrag
0 von 0 Beiträge June 2018
Jetzt

Verstoß melden

Schließen