Startseite Foren Themen des Tages Schröder verklagt Bundestag

  • Stadtwolf

    Mitglied
    13. August 2022 um 12:55

    Etwas OT Paesi @Paesi

    Altkanzlerin Merkel hat neun Mitarbeiter bekommen, die per Monat bis zu 10.000 Euro bekommen. Es wäre interessant zu erfahren was diese Mitarbeiter für Tätigkeiten ausführen.

    Der Haushaltsausschuss des Bundestages entschied schon 2019, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollen. Dies gilt jedoch erst für die Zeit nach dem amtierenden Kanzler Scholz.

  • Paesi

    Mitglied
    13. August 2022 um 11:01

    @Constantia

    Ich verstehe, was du meinst und was den Schutz betrifft, bin ich ganz bei dir.

    Es war interessant diesen Bericht zu lesen, was da so genehmigt wurde – Bezahlungen bis in den Privatbereich hinein, auch für die Ehefrauen. Unveränderte Privilegien bis ans Lebensende. Anfangs waren diese auf wenige Jahre nach Amtszeit begrenzt, doch diese Regelung verschwand. Angedacht waren einmal 3 Jahre. Leider reduziert sich im Laufe der Zeit nichts – weder kleineres Büro noch weniger Mitarbeiter. Man ist aus dem Amt verabschiedet, also müsste auch irgendwann einmal die Arbeit in diesem zu Ende sein.

    Über andere Länder fand ich wenig.

    US-Präsidenten erhielten anfangs nichts, nicht einmal Bezüge. Erst Mitte 1950 kam es zu Änderungen. Zur Pension werden ein Büro, Krankenversicherungsschutz und Personenschutz gewährleistet. Alles in einem Gesetz geregelt.

    Frankreich: Pension. Luxuswohnung, Büro, Personenschutz, Privatfahrer

    Österreich. Nichts, außer einer normalen Rente

    Indien: Lebenslange Luxuswohnung, mietfrei nebst Personal, Personenschutz, Rente, Personenschutz, Sekretariat nebst Mitarbeiter, kostenlose Zugfahrten innerhalb des Landes, Flugtickets

    (WDR Mai 2022)

    Kanada: Pension, keine weiteren vergleichbaren Extras (meint Gatte)

  • Cocco

    Mitglied
    13. August 2022 um 10:33

    Constantia @Constantia , Deine Überlegungen haben durchaus ihre Berechtigung und sind alles andere als „naiv“, wie ich finde. Besonders dann, wenn eine Wahl nicht das erhoffte Ergebnis bringt. Im Gegensatz zu Frau Merkel, hat das den Herren Kohl und Schröder sichtlich zu schaffen gemacht, dass sie sich „neu ordnen“ mussten.

    In Ordnung finde ich, dass es ein Ehrensold, Altersversorgung und zeitlich begrenzte Weiterversorgung gibt. Bei Herrn Schröder bin ich mir gar nicht so sicher, ob er nicht auch schon als BK zweigleisig gefahren ist. Ein G’schmäckle hatten seine Geschäfte mit Russland für mich schon immer.
    Aber vielleicht sehe nun auch ich das etwas naiv.
    LG Cocco

  • Constantia

    Mitglied
    13. August 2022 um 9:56

    Vielleicht bin ich mal wieder naiv. Das Ende einer aktiven Amtszeit (es heißt ja Bundeskanzler(in) a. D.) . Da fällt man nicht von jetzt auf gleich ins Nichtstun, wenn überhaupt. So wie ein gewisser persönlicher Schutz wohl von Nöten ist (heutzutage besonders), gibt es sicher Dinge und Verpflichtungen abzuwickeln, umzuwandeln, in einem neuen Rahmen zu gestalten. Das erledig(t)en Helmut Kohl, Gerhard Schröder, Angela Merkel sicher nicht vom Küchentisch aus.

    Und nur mal so angenommen, Gerhard Schröder hätte bei seinem Duz-Freund Putin politisch etwas bewirken können, wären die Urteile über ihn sicher anders. Ich stelle mir da die Schlagzeilen einer gewissen Zeitung vor.

    Ich habe nicht den Überblick. Aber kann es sein, die Büros und Mitarbeiter reduzieren sich im Laufe der Zeit. Denn die Zeiten ändern sich ja, wie ich täglich den Nachrichten entnehmen kann. Manches läuft aus, die PolitikerInnen werden älter, vielleicht hier und da etwas ruhiger. Selbst Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen in Rente und werden vielleicht nicht ersetzt. Und es gibt ja so etwas wie ein politisches Vermächtnis, ob uns das gefällt oder nicht. Da denke ich besonders an Helmut Schmidt und Willy Brandt.

    Naja, ich bin da ja … siehe oben.

    Ergänzung: Über das dafür notwendige Geld sollte man natürlich nachdenken. Staffel-Zuwendungen könnte ich mir gut vorstellen.

    Wie wird das eigentlich in anderen Ländern gehandhabt?

    Constantia

  • Paesi

    Mitglied
    13. August 2022 um 9:11


    @Stadtwolf

    Danke, gelesen habe ich nur etwas über Versorgungsbezüge, Ruhestandsgehälter, jedoch nichts über fortdauernde Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben.

    Wiki gab eine knappe Auskunft unter „Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ ,

    „Bundespräsident“ und „Bundeskanzler“.

    Alle Quellen besagen: Es handle sich nicht um eine Versorgungsreglung und es gebe dazu auch keine gesetzlichen Regelungen bzw. mangele es daran.

    Unter „Bundeskanzler“ fand ich für ehemalige BKs noch: „In der Staatspraxis werden auch Leistungen zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben gewährt, z. B. für ein Büro und Personal, soweit der jeweilige Bundeshaushalt das vorsieht, was aber nach § 3 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung keinen Anspruch begründet.“

    Etwas mehr dazu sagt der „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten Teilprüfung: Bundeskanzler“. Darin ist zu lesen: „Der Haushaltsgesetzgeber trägt damit die alleinige Verantwortung für die Leistungen sowohl dem Grunde nach, als auch nach Umfang, Art und Höhe.“

    Interessant unter 3.1. fand ich die historische Entwicklung seit 1963 dieser Vergünstigung nebst der Quelle ihre Festlegung, wonach, so lese ich es, der Haushaltsausschuss eine gewisse Regelung vorgibt, denn zu einer Regelung in einem Gesetz kam es nie. Von „1988 bis 2015 stiegen die jährlichen Personalkosten für die Büros der Bundeskanzler a. D. von 244 909 Euro auf 1 328 460 Euro (542 %des Ausgangswerts). … Rechtsgrundlage für die Einrichtung und den Betrieb von Büros für die Bundeskanzler a. D. war und ist allein die Bereitstellung von Mitteln im jeweiligen Haushaltsplan. Eine Begründung, warum die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung der Zurverfügungstellung von Büros fallen gelassen wurde, ließ sich den Unterlagen nicht entnehmen. … Die Gründe für die Ausstattung von Bundeskanzlern a. D. mit Büros und Personal scheinen im Lauf der Zeit in Vergessenheit geraten zu sein. Auch die Aufstockung des Personals … widerspricht dem Gedanken der Abwicklung von früheren Aufgaben“.

    @rooikat

    Also, es geht um einen Menge Geld, ein altes Überbleibsel und kein Gesetz – wo doch sonst alles so exakt geregelt sein muss. Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung: Diese lebenslangen Aufwendungen sind seit langem in dieser Form generell überflüssig, da spielt für mich der Name des Bundeskanzlers oder Bundespräsidenten keine Rolle.

  • Stadtwolf

    Mitglied
    12. August 2022 um 20:12

    Eddy07 @Eddy07

    Schon richtig, aber im Bundesministergesetz kann man das nachlesen. Die Frage von @Paesi war ja, wo finde ich etwas dazu.

  • Stadtwolf

    Mitglied
    12. August 2022 um 19:49

    @Paesi Bundesministergesetz

    Abgeordnetengesetz

    Gruß SW

  • Wattfrau

    Mitglied
    12. August 2022 um 19:29

    Aglo 18.01

    Du irrst, nur für eine Grundgesetzänderung werden eine 2/3 Mehrheit des Bundestages

    und Bundesrates benötigt.

    Büros und Personal für Ex-Kanzler/in und Ex Bundespräsidenten sind in keinem Gesetz,

    außer Abgeordnetengesetz, geregelt und können mit einfacher Mehrheit im Bundestag

    gestrichen werden.

  • Aglo

    Mitglied
    12. August 2022 um 19:10

    Es sind auch unterschiedlichen Themen- und damit Kompetenzbereiche: zum einen die Ausstattung eines Büros mit Mitarbeitern, zum anderen der Personenschutz und dann die Ruhegelder, die z.B. bei Schröder aus seiner 7-jährigen Kanzlerschaft plus MP-Tätigkeit in Niedersachsen resultieren.

    Bei Frau Merkel ist es wieder anders: da kommen Tätigkeiten als Ministerin und 16 Jahre KanzlerInnenschaft hinzu.

    Es kann ja sein,dass sich zukünftig etwas ändern wird, wenn derJurist Schröder mit seiner Klage Erfolg hat. Obwohl ich annehme, er möchte sich hauptsächlich an der SPD im Bund rächen; das Timing ist ja gut – einen Tag nachdem das SPD-Gremium entschieden hatte, ihn nicht aus der Partei auszuschliessen.

    Wenn dadurch etwas in Bewegung gerät (hoffentlich dann auch beim Ehrensold für Bundespräsidenten nach ihrer Tätigkeit), ist das ja gut. Allerdings gilt es dann nur – aus heutiger Sicht – für zukünftige Kanzler und Präsidenten. Also z.B. Herrn Scholz – solche Änderungen werden ja nicht rückwirkend angewandt.

    Wie schon erwähnt, ist die Anzahl der Ex-Kanzler mit zwei ja wirklich überschaubar und Frau Merkel würde ich es nie zutrauen, hier so öffentlichkeitswirksam zu agieren. Aglo

  • Paesi

    Mitglied
    12. August 2022 um 18:59

    @Aglo das ist ja der Dreh-und Angelpunkt. Ich habe recherchiert und finde kein Gesetz. Ich finde es nicht einmal im Abgeordnetengesetz.

    In mehreren Quellen las ich, dass es nichts Exaktes dazu gebe, nichts über genaue Aufgaben, nichts über die Höhe der Mittel. Ich las, dass „eigentliche Ansprüche“ auf ein Büro und und und bestünden und es lediglich Versuche gab, die Privilegien in Gesetzform genau festzuhalten und eventuell auch einen zeitlich begrenzten Rahmen festzulegen. Daraus schließe ich, es gibt kein richtiges Gesetz.

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