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Kündigung?
Von Helgabhsr54 am 3. Februar 2022 um 9:34Kann ich einfach gekündigt werden mit der begründung : „Aktuell suchen wir in anderen Gebieten neue Angestellte und ihr Fachgebiet wird aufgrund mangelnder Leistung von jemand Neuem übernommen“, geht das so einfach trotz Corona?
flodderli antwortete vor 3 Jahre, 10 Monaten 7 Mitglieder · 16 Antworten -
16 Antworten
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Wenn jemand seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, gibt es zuerst 2 Abmahnungen seitens des Arbeitgebers.
Ändert der Arbeitnehmer trotzdem sein Leistungsverhalten nicht, kann er gekündigt werden…fristgemäß würde ich sagen.
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Hallo Helgabhsr54,
unter folgenden Link erfährst du alles wesentliche über eine Kündigungserklärung:
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Ich denke da kannst du nicht viel machen. https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-corona/ Nur weil Corona aktuell ein Thema in vielen Firmen ist, bedeutet das nicht, dass dein Chef dich nicht kündigen kann, hier gibt es kein „Sonderkündigungsrecht“. Schau nach einer neuen Firma, denn das ist schade, aufgrund mangelnder Leistung gehen zu müssen.
Grüße Winno.
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Eine Kündigung wegen mangelnder Leistung liegt in der Person begründet somit ist eine Abmahnung nicht möglich.
Hilfreich wäre eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.
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Siehste doch, dass es geht.
Aber ob diese Kündigung (so wie verfasst) gerichtsfest ist mag ich zu bezweifel.
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