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Wahlplakate in Zwickau
Rechtsextremisten werben in Zwickau mit Plakaten gegen Bündnis90/Die Grünen, die gegen jegliche Menschenwürde verstößt: „Hängt die Grünen“
Die Frage ist, warum nicht anständige Zwickauer Bürger diese menschenverachtenden Plakate nicht sofort selbst abgenommen haben. Weil sie zu feige sind und sich vor Strafen fürchten? (Auch wenn das Plakat mit radikalen Aussagen provoziert und es sich
womöglich um Volksverhetzung handelt, gilt der rechtliche Schutz von
Wahlplakaten weiterhin. Auch in diesem Fall dürfen Bürger die Plakate
nicht abnehmen, abreißen oder übermalen.)Im übrigen bleiben die Straftatbestände der Anstiftung zur Gewalt (§ 111 StGB) und der der Volksverhetzung (§ 130 StGB), die der Zwickauer Staatsanwalt nicht zur Kenntnis nimmt; von einem Vergehen gegen Art. 1 GG gar nicht erst die Rede…
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