forscher
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Ob es sie immer noch gibt ;- SARAZENE ?
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@SusiSoho Du kannst es ja nicht wissen, aber, auf Grund meiner Forschung, arbeite ich schon seit vielen Jahren mit Metalldetektoren aller Art.
Das ist gar nicht das Problem, gleiches sind leider die gesetzmäßigen Hürden, einer sog. abrupten Leibesvisitation. ( es bedarf hier triftiger Gründe, z.B. – Gefahr im Verzug)
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Aber eine umgreifende Kontrolle, welche ohne Leibes-Visitation wirkungslos bleibt, wird wohl weiterhin das größte Problem BLEIBEN , wegen vielen weiteren Problemen.
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Ich persönlich bin der Ansicht, Messer mit arretierbaren, hier Stilett, oder feststehenden Klingen, egal welcher Länge, sollten in der Öffentlichkeit einer besonderen Erlaubnis unterliegen.
Hier von betroffen nicht, normale z.B. Schweizer Taschenmesser ( auch Klappmesser)welche als Stichwaffe nur begrenzt tauglich sind, hier Gefahr der Selbstverletzung durch zuklappen.
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Und dieses ist wohl nicht anzuzweifeln :
Der Gegenstand (Waffe) als Objekt, ist nur so gefährlich, wie der Mensch selbst, der darüber die tatsächliche Gewalt trägt (ausübt ).
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@Paesi Wer kennt noch den Begriff : STILETTO ? bitte nicht mit Damenschuhen verwechseln ;-
Sind heute noch frei verkäuflich, vorausgesetzt die Klingenlänge überschreitet die 8,5 cm nicht.
Aber immer noch eine tödliche Stichwaffe !
Anmerkung : Messerstecher gab,s schon immer und wird mit keinem Gesetz vollständig zu verhindern sein.