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  • Carl75

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    23. Oktober 2022 um 17:50 In Bezug auf: Das kleine "in"

    Hallo Ini, soweit mir bekannt ist, wurde eine Lehrerin entlassen, wenn sie heiratete.

    Aus Wikipedia:

    „1880 wurde der Lehrerinnenzölibat im Deutschen Reich per Ministererlass eingeführt.

    Das Bundesarbeitsgericht erklärte mit Urteil vom 10. Mai 1957, dass eine Zölibatsklausel in Arbeitsverträgen generell verfassungswidrig und damit nichtig sei.“

    Ich hätte es nicht für möglich gehalten, was ich da gerade gelesen habe. Gruß Carl75

  • Carl75

    Mitglied
    22. Oktober 2022 um 16:31 In Bezug auf: Das kleine "in"

    Werde ich beherzigen. Aber ich bin kein Grammatik- und Stil-Perfektionist. Ich habe nur in einigen Dingen eine andere Sichtweise. Und manchmal, so wie heute, möchte ich nur zum Nachdenken anregen. Gruß Carl75

  • Eine einzige Person kann nicht so einen Krieg anzetteln oder führen. Die Gründe der Kriegsbefürworter auf der russischen und teilweise ukrainischen Seite werden da sehr vielfältig sein.

    Verlierer sind nicht nur die vielen Toten und Verletzten auf beiden Seiten, sondern auch alle überlebenden der Kriegshandlungen, die ihr Hab und Gut verloren haben oder noch verlieren werden.

    Zum Ende wird es auf beiden Seiten nur Verlierer geben. Der Krieg war noch nie eine gute Kapitalanlage.

  • Carl75

    Mitglied
    13. Oktober 2022 um 11:25 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    Danke für dein Lob an die Niedersachsen. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass mehr als 59,51% eine Erststimme und mehr als 59,75% eine Zweitstimme und mehr als 60,31% einen Wahlzettel abgegeben hätten.

  • Carl75

    Mitglied
    13. Oktober 2022 um 11:19 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    Er kann dabei nicht an die unterschiedlichen politischen Wahlen im heutigen Deutschland gedacht haben. Wink

  • Carl75

    Mitglied
    13. Oktober 2022 um 11:14 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    @Webra, zu deinem Satz „Den Unmut über Parteien und Kandidaten kann man nur überzeugend durch Abgabe einer ungültigen Stimme zum Ausdruck bringen“ bemerke ich folgendes bezogen auf die Niedersachsenwahl vom 9.10.

    48.843 Wahlberechtigte haben keine Erststimme und 34.315 Wahlberechtigte haben keine Zweitstimme abgegeben. Bei diesen Personen, die teilweise nur eine Stimme oder keine Stimme mit ihrem Wahlzettel abgegeben haben, trifft dein Satz zu.

    Ich frage mich jedoch, ob die 2.406.661 Wahlberechtigte, die keinen Wahlzettel abgegeben haben, das auch so sehen.

    Gruß Carl75

  • Carl75

    Mitglied
    13. Oktober 2022 um 10:50 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    Beamte sind in der Regel deshalb privat in der Krankenkasse versichert, weil sie nicht die Wahl haben, ob sie die Beihilfe oder den Arbeitgeber Anteil für die gesetzliche Krankenversicherung wünschen. Insofern ist es eine klare Sache der Politik. Thinking

  • Carl75

    Mitglied
    12. Oktober 2022 um 13:34 In Bezug auf: Eintritt für Lokale?

    Ob der „Eintrittspreis“ auf die Einzelpreise umgeschlagen oder gesondert eingenommen wird bleibt im Endeffekt gleich. So ein „Eintrittsgeld“ könne ja beim Verzehr von mindestens x€ einberechnet werden. Smile

  • Carl75

    Mitglied
    12. Oktober 2022 um 13:20 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    Wenn ich an die vielen Erklärungen der Politiker an den Wahlabenden denke, dann habe ich oft das Gefühl, dass viele so verschroben denken. Wink

  • Carl75

    Mitglied
    12. Oktober 2022 um 13:02 In Bezug auf: So wurde in Niedersachsen gewählt.

    Die 60,3% haben die ungültigen Stimmen von 1,3% mit einbezogen. Wenn ich die ungültigen Stimmen berücksichtige, so haben nur 59,51% eine gültige Erststimme und 59,75% eine gültige Zweitstimme abgegeben.

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