Carl75
Erstellte Foren-Antworten
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So sieht das auch der türkische Staatspräsident. Er möchte am liebsten den großen Vermittler zwischen der arabischen Welt und Europa spielen. Nun wird die Welt ihn noch fünf Jahre ertragen müssen. Leider werden es weitere fünf harte Jahre für die meisten Menschen, die in der Türkei leben. Die können sich ja bei ihren Landsleuten in Europa bedanken, die Erdogan gewählt haben.
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Es gibt auch viele Türkinnen und Türken die aus Angst vor staatlicher Willkür ihr „Heimatland“ nicht besuchen. Wir sollten in unserem Land alle Moscheen schließen, in denen Wahlkampfveranstaltungen für die Wahlen in der Türkei stattgefunden haben.
Meine Forderung für Deutschland: keine Wahlkampfveranstaltungen für politische Wahlen in Kirchen, Tempeln und Moscheen.
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Aus meiner Sicht dürften nur Personen in einem Land wahlberechtigt sein, in dem sie auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Soll bedeuten, dass sie mindestens 182 Tage im Wahljahr oder im Vorwahljahr in dem Land gelebt haben. Das setzt im Umkehrschluss allerdings voraus, das alle altersgemäß wahlberechtigten in Deutschland wählen dürfen, sofern sie ebenfalls im Wahljahr oder im Jahr vor der Wahl mindestens 182 Tage in Deutschland mit einem Erstwohnsitz angemeldet sind.
Ich bin mir bewusst, dass es nie so eine Regelung geben wird. Dennoch sollte einmal darüber nachgedacht werden.
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Ob er ein guter oder schlechter Bundeskanzler war spielt für mich keine Rolle, Das er in der momentanen Situation eine russische Feier in der russischen Botschaft besucht ist unabhängig von der Thematik der Feier daneben. Den „Tag des Sieges“ der Russen bezüglich des Zweiten Weltkrieges zu feiern, ist im Hinblick auf die russische Begründung für den Angriff gegen die Ukraine, eine bodenlose politische Dummheit.
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Die Noten in den Fächern Sport, Musik und Kunst könnten wegfallen, sofern es nicht um eine reine Wissensvermittlung geht. Diese Noten sind eher ein Hemmschuh als das sie Leistungsfördernd wirken. Ich hatte vor einigen Tagen meinen Enkel gefragt, was den im Musikunterricht gesungen wird. Sein Blick verriet mir schon die Antwort.
„Gesungen wird nicht!“
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Die schlauen Idioten schreien nicht selbst, sie suchen und finden genug die für sie schreien.
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Die Verfassungsbeschwerde wird zu Änderungen führen.
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Auszug aus meinem Text von letzter Woche:
Mit der Erststimme werden die 299 Direktmandate bestimmt.
Mit der Zweitstimme werden die 299 Parteimandate bestimmt.
Eine Partei muss bei den Zweitstimmen mindestens 3,5% der möglichen Wählerstimmen erreichen, damit sie ein Mandat über die Zweitstimmen erhalten kann. Die prozentuale Verteilung der Parteisitze erfolgt entsprechend dem Prozentwert der Zweitstimmen.
Weiterhin sollten bei einer Bundestagswahl alle zugelassenen Parteien wählbar sein. Dies sollte insbesondere für die Zweitstimme gelten.
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Ich kann den Klagegrund nachvollziehen. Wer mit der Erststimme einen Platz im Parlament bekommt muss ihn auch erhalten. Das ist bei dem neuen Verfahren nicht sicher. Daher gehe ich davon aus, dass die Klagen der beiden Parteien Erfolg haben werden.
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Für mich sind alle Wahlberechtigten Wähler. Auch wer für sich die Wahl getroffen hat eine ungültige Stimme abzugeben, keine Erst- oder Zweitstimme abzugeben oder keine Stimme abzugeben hat seine Wahl getroffen. Da diese Entscheidungen ihre Auswirkung auf das Wahlergebnis haben, kann es keine „Nichtwähler“ geben.
Für manche sind alle Nichtwähler, die eine andere Partei gewählt haben.