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  • Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse - Ergebnis/Nachtrag

    Von Paesi am 26. Mai 2021 um 15:34

    Hallo,

    normalerweise wird man befreit, wenn man über 2% des Bruttojahreseinkommens (nebst Partner, abzüglich Freibetrag) erreicht.

    Für chronisch Kranke ab 1%.

    Die 2% habe ich erreicht. Ich bin jedoch chronisch krank, aber man zählt nur als chronisch krank, wenn man das für das gesamte Jahr nachweisen kann.

    1. Frage: Das heißt also: Für dieses Jahr muss ich bis zu 2% nachzahlen, ab nächstes Jahr dann nur bis 1%, weil es rückwirkend funktioniert? Anders kann ich mir das nicht erklären.

    2. Frage: Was mich stutzig machte, meine KK (die Sachbearbeiterin, mit der ich Kontakt hatte) lehnte meinen Antrag auf Freistellung trotz der 2% ab, weil ich vergessen hätte, das Pflegegeld beim Einkommen anzugeben. Meiner Meinung nach, zählt das Pflegegeld nicht zum Einkommen, auch wenn ich es mir als Geldleistung voll auszahlen lasse.

    3 Frage: Kennt sich jemand, auch auf Grund von Erfahrungen, damit aus?

    Danke, Paesi

    Paesi antwortete vor 4 Jahre, 8 Monaten 3 Mitglieder · 10 Antworten
  • 10 Antworten
  • Paesi

    Mitglied
    7. Juli 2021 um 20:21

    Ergebnis:

    Ich habe einen Antrag auf Zuzahlung gestellt, nachdem ich nach meiner Berechnung die 2% erreicht hatte. Welch Überraschung: Nur 1% für dieses Jahr notwendig. Man zahlte mir die Hälfte meiner Zuzahlungen zurück und stellte mich für den Rest des Jahres frei. das Pflegegeld wurde nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Also war die erste mündliche Auskunft (dieses Jahr noch 2% ) nicht korrekt ebenso wie die Anrechnung des Pflegegeldes.

  • GSaremba61

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 20:03

    Ein Versuch ist es allemal wert. Ich hoffe auf Erfolg für Deine Tochter. Slight Smile

  • Sassine

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 19:59

    Danke @GSaremba61 die Steuererklärung macht ein Fachmann, (vielleicht doch kein FachmannGrinning
    Werde die Info weitergeben.
    Sassine

  • GSaremba61

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 19:52

    @Sassine wenn die Schwiegermutter das Geld an Deine Tochter schenkt, bekommt Deine Tochter kein Pflegegeld für ihre Schwiegermutter, das wäre mein Ansatz. Der Steuerberater kann da sicher mehr zu sagen. Meine Steuererklärung wird/wurde immer vom Fachmann gemacht und nie wurde nach Pflegegeld gefragt bzw. war ein Thema.

    Nur noch mal als Hinweis. Geschenktes Geld ist kein Einkommen, unterliegt höchstens der Schenkungssteuer. Es gibt Steuerfreibeträge, die nach dem Schenkungsteuergesetz
    für Angehörige des Schenkers gewährt werden. Solange ein Geschenk den
    Freibetrag nicht überschreitet, muss darauf Steuer nicht gezahlt werden.
    Die Freibeträge sind unterschiedlich hoch, abhängig vom
    Verwandtschaftsgrad. Jede Person hat einen Schenkungsteuerfreibetrag von
    mindestens 20.000 Euro.

    Mir scheint im Falle Deiner Tochter das Deklarieren als Pflegegeld nicht richtig.

    GeSa

  • Sassine

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 19:02

    @Paesi ein weites Feld. Da soll sich einer auskennen. Ich finde, das ist eine Zumutung. Man muss sich leider durch den Dschungel kämpfen.
    Die Schwiegermutter meiner Tochter bekommt auch ambulante Pflege, also Pflege vom Pflegedienst, und was der Pflegedienst vom Pflegegeld nicht verbraucht, geht an Schwiegermutter und sie gibt es meiner Tochter. Ob das restliche Geld nun von der Krankenkasse kommt oder vom Pflegedienst ist mir gar nicht bekannt. Hat mich auch nie interessiert. In der Steuererklärung meiner Tochter wird gefragt, ob sie Pflegegeld erhält wie viel und von welcher Person. Wird vielleicht gerne übersehen. Sag ich einfach mal so. Kann sich ja auch ständig ändern.Slight Frown

    Sassine

  • Paesi

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 17:18

    @Sassine:

    Zum Verständnis: Ich bekomme ambulante Pflege, die wird mit dem Pflegedienst über die KK abgerechnet, bin also keine Betreuerin. Ich habe (erst einmal für 2 Jahre) Pflegegrad 3 und beziehe Geldleistung – weder Kombi, noch Sachleistung von der Pflegekasse. Und ich soll diese Geldleistung laut KK zum Bruttoeinkommen (Ehemann+ich) wegen der Zuzahlungsbefreiung hinzuzählen.

  • GSaremba61

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 17:12

    @Sassine – das was Du schilderst widerspricht meiner Erfahrung. Ich war ebenfalls Betreuerin meines Vaters. Er erhielt das Pflegegeld. Der Pflegedienst rechnete direkt mit der Pflegekasse ab. Der verbleibende Betrag wurde zu Gunsten meines Vaters, allerdings mit Angabe meines Kontos, gutgeschrieben. Keine Versteuerung.

    Wenn es keine Gesetzesänderung in den letzten 8 Jahren – da starb mein Vater – gegeben hat, würde ich die Vorgehensweise noch mal prüfen. Oder Alternativ – Restgeld auf das Konto der Pflegeperson, damit wäre aus meiner Sicht das Thema auch vom Tisch.

    GeSa

  • Sassine

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 16:54

    @Paesi die Erfahrung meiner Tochter sind: Sie ist als Betreuerin ihrer Schwiegermutter, die täglich ambulante Pflege bekommt, eingesetzt und muss die Pflegekosten, die übrig bleiben, voll versteuern, deshalb beantragt sie für den Schwiegervater noch keine Pflegestufe, der muss auch noch nicht ambulant betreut werden.
    Sassine

    Nachtrag; es muss heißen, Pflegegeld und nicht Pflegekosten.

  • Paesi

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 16:54

    @GSaremba61 ,

    Erst einmal Danke. Der erste Link hat mich bereits in meiner Annahme bestätigt – kein Einkommen.

    Zitat: Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI stellt weder beim pflegebedürftigen Kind der Antragstellerin noch bei der Antragstellerin selbst anrechenbares Einkommen i.S.d. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115 Abs. 1 ZPO dar.

    Ich brauche nur „pflegebedürftigen Kind mit „Ich“ bzw. zu pflegende Person zu ersetzen, denn ich bin die Inhaberin eines P-Grades und erhalte P-Geld. Die mich pflegende Person ist mein Mann.

  • GSaremba61

    Mitglied
    26. Mai 2021 um 16:17

    @Paesi eigene Erfahrungen – nein. Mein Vater hatte eine ambulante Pflege und dann ist Anrechnung kein Thema.

    Hier habe ich etwas gefunden – aufwendig, doch vielleicht hilft es Dir:

    https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ags-092013-anrechenbarkeit-von-pflegegeld-als-einkommen_idesk_PI17574_HI5886181.html

    Der folgende Satz fiel mir als erstes auf:

    Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, die die häusliche Pflege nicht erwerbsmäßig erbringt, ist bei der Pflegeperson kein anrechenbares Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO.

    OLG Bremen, Beschl. v. 27.4.2012 – 5 WF 14/12

    Innerhalb des weiteren Textes findest Du noch mehr Aussagen dazu.

    GeSa

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